Pressekonferenz des DAT 2021: Kin­der­mann sieht Man­dats­ge­heimnis in Gefahr

von Dr. Franziska Kring

10.06.2021

Der Bundestag sorgt mit seinem Marathon kurz vor Ende der Legislatur für Gesprächsstoff auf dem Anwaltstag. Legal Tech, BRAO-Reform, Verbandssanktionengesetz – die DAV-Präsidentin warnt davor, das anwaltliche Berufsgeheimnis zu schwächen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) feiert in diesem Jahr seinen 150. Geburtstag – aber pandemiebedingt fällt die große Sause aus. Dr. Sylvia Ruge, die Hauptgeschäftsführerin des DAV, sagt, ursprünglich hätte der Verein eine Präsenzveranstaltung in Berlin mit zusätzlichen Online-Angeboten geplant. Daraus wurde nichts, aber Ruge zeigt sich trotzdem zufrieden mit dem Programm des Deutschen Anwaltstags (DAT) 2021.

80 Online-Seminare, über 50 Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte und Diskussionsrunden der Parteien stehen auf dem Plan. Beim "Kreuzverhör" am Dienstagabend eröffneten die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen schon mal den Wahlkampf.

Statt einer Jubiläumsschrift gibt es die Podcast-Reihe "zuRechtgehört! – vom Advocaten zur Anwältin", die auf 150 Jahre DAV-Geschichte zurückblickt.

Parallel zum Anwaltstag ist auch in den verbleibenden Wochen dieser Legislatur beim Bundestag noch viel los: Am Donnerstag und Freitag stehen unter anderem die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das umstrittene Legal-Tech-Gesetz an. Die Online-Pressekonferenz des DAT am Donnerstag drehte sich vor allem um die anstehenden Gesetzesänderungen, DAV-Präsidentin Edith Kindermann sprach aber auch Grundsatzthemen an.

Neue Gesetze bedrohen Mandatsgeheimnis

Besonders deutlich wurde Kindermann beim Schutz des Mandatsgeheimnisses. "Das Mandatsgeheimnis ist kein Privileg, sondern eine Pflicht", betonte sie. "Und das anwaltliche Berufsgeheimnis ist erst recht kein Privileg der Anwaltschaft, sondern dient dem Schutz der Mandantschaft."

Der Anwaltverein sieht das anwaltliche Berufsgeheimnis zunehmend durch neue Gesetze bedroht – durch Reformen der Strafprozessordnung (StPO), der Polizeigesetze und insbesondere durch das nun vorerst gescheiterte Verbandssanktionengesetz. Zunehmend seien Tendenzen festzustellen, das Mandatsgeheimnis einzuschränken oder abzuschwächen, was Kindermann mit Sorge sieht: "Wir beobachten hier eine Abwärtsspirale – die darf in der nächsten Legislatur so nicht weitergehen", fordert Kindermann. Das Verbandssanktionengesetz beinhalte eine "europaweit einzigartige Durchbrechung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses", so der DAV in einer Pressemitteilung. Kindermann nannte es ein "europaweites Novum" und ein "No go". 

Trotz der Kritik zahlreicher Berufsverbände habe sich das Beschlagnahmeverbot in dem Gesetzentwurf lediglich auf solche Dokumente beschränkt, die das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Verteidiger betreffen. Jegliche Dokumentation anwaltlicher Beratung und Tätigkeit außerhalb eines strafrechtlichen Mandats unterläge damit der Beschlagnahme. Es fehle nicht nur an einer sachlich nachvollziehbaren Begründung, sondern "die Trennung von Internal Investigations und Strafverteidigung offenbart auch ein tiefes Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft und ihrer Rolle im Rechtsstaat als unabhängiges Organ der Rechtspflege", sagt Kindermann.

Außerdem müsse man bei sämtlichen Gesetzesvorhaben auch immer die Digitalisierung im Blick haben. Insbesondere das verdachtsunabhängige flächendeckende Scannen von Online-Kommunikationsdiensten lehnte Kindermann entschieden ab.

BRAO-Reform: Bürogemeinschaft aus Anwälten und anderen Freiberuflern

Lobende Worte fand Kindermann hingegen für die große BRAO-Reform, die Donnerstagabend im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll: "die große BRAO-Reform ist das passende Geburtstagsgeschenk zum 150-jährigen Bestehen des DAV", wird sie in der Pressemitteilung des DAV zitiert, "wenn auch ein hart erarbeitetes." Seit 20 Jahren gebe es ein inkonsequentes Berufsrecht für Anwältinnen und Anwälte und deshalb sei die Reform überfällig.

Insbesondere soll nach der Reform künftig die GmbH & Co. KG eine zulässige Rechtsform für Anwaltsgemeinschaften sein – eine Änderung, die Kindermann ebenfalls begrüßt. Die GmbH & Co. KG sei eine vertraute Rechtsform, vertrauenserweckender als beispielsweise die SE (Europäische Aktiengesellschaft).

Außerdem sollen sich Anwältinnen und Anwälte künftig mit Angehörigen aller freien Berufe zu "interprofessionellen Berufsausübungsgemeinschaften" zusammentun können. So können Berufsträger etwa Bürogemeinschaften mit Architekten, Ingenieuren oder Statikern bilden – und sich das technische Know-how direkt ins Haus holen. Auch für Geschädigte einer Straftat könne die Liberalisierung eine echte Erleichterung bedeuten, wenn sie rechtliche, medizinische und psychologische Beratung in einer Sozietät erhalten. "Die Öffnung hin zum interdisziplinären Austausch ist sowohl für die Seite der Beratenden als auch für die Mandantschaft ein echter Mehrwert", sagt Kindermann. Nach ihrer Einschätzung wird die BRAO-Reform auch den Bundesrat passieren.

Legal Tech-Gesetz: "Schritt in eine Richtung"

In der Nacht zum Freitag steht das umstrittene "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" – das sogenannte Legal-Tech-Gesetz – auf der Tagesordnung des Bundestages. 

Den Begriff "Legal-Tech-Gesetz" vermeidet Kindermann bewusst, denn der Verbraucher stehe im Vordergrund. Aus Sicht der Justiz bestünde das Bedürfnis nach einem verbrauchergerechten Zugang zum Recht, deshalb verbiete sich eine Verkürzung des Gesetzes auf die Möglichkeit von Erfolgshonoraren oder Regelungen für Inkasso-Dienstleister. Zudem seien Anwaltsleistungen und Inkassodienstleistungen etwas ganz Verschiedenes.

Für das neue Gesetz gab es von Kindermann weniger Lob als für die BRAO-Reform – sie bewertete es auf Nachfrage als "Schritt in eine Richtung". Hier bedürfe es aber differenzierterer Regelungen, was die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sei.

Der Bundestag will die BRAO-Reform und das Legal-Tech-Gesetz am Donnerstag bzw. Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Wenn der Bundesrat am 25. Juni 2021 ebenfalls grünes Licht gibt, könnten die Gesetze am 1. Oktober 2021 (Legal Tech) bzw. im Sommer 2022 (BRAO-Reform) in Kraft treten.

Der Anwaltstag 2021 – vom digitalen Zivilprozess zum NSU 2.0-Komplex

Der diesjährige Anwaltstag deckt eine ganze Bandbreite von Themen ab. So standen unter anderem Seminare zum digitalen Zivilprozess, zur Gerichtsberichterstattung, zur Vermeidung der Rentenlücke durch die Elternzeit für Anwältinnen und Anwälte und zur Nachwuchsgewinnung im Anwaltsnotariat auf dem Programm.

Auch die eigene, 150-jährige Geschichte des DAV war Thema beim Anwaltstag 2021. Eine Veranstaltung am Donnerstagmittag etwa drehte sich um die Rolle von DAV-Anwälten im Nationalsozialismus und bei dessen rechtsstaatlicher Aufarbeitung bis heute. Dabei ging es auch um Protagonisten wie Rudolf Dix (Präsident von 1932-1933) oder Hans Merkel (Präsident von 1963-1970).

Am Freitag, dem letzten Tag des Anwaltstages 2021, gibt es unter anderem noch Veranstaltungen zum Berliner Mietendeckel und zum NSU 2.0 Komplex. Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, eine der Referentinnen, erhält seit 2018 mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben gegen sich und ihre Familie. Sie war im NSU-Prozess als Anwältin der Nebenklage für eine Familie aufgetreten. Weitere Referentinnen sind die Anwältin Dr. Anna Luczak und die Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamts, Sabine Thurau.

Zitiervorschlag

Pressekonferenz des DAT 2021: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45175 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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