Vertragsanwälte

Wenn der Mandant vom Unternehmen kommt

von Christian GrohganzLesedauer: 4 Minuten
Der Vertragsanwalt zählt nicht unbedingt zu den klassischen juristischen Tätigkeiten. Ein Anwalt, der ADAC Mitglieder berät, und ein Advokat, dem die Roland-Rechtsschutz-Gruppe potenzielle Mandanten zuweist, erzählen, was sie tun, was anders ist und wie unabhängig sie sein können.

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Das Berufsbild des Rechtsanwaltes dürfte den meisten Menschen bekannt sein. Doch beim Begriff 'Vertragsanwalt' werden selbst manche Juristen stutzig. Ist das jemand, der den ganzen Tag Verträge aushandelt? Oder vielleicht ein Anwalt, der vertraglich gebunden ist? Wo liegt der Unterschied zum herkömmlichen Advokaten? Ein Tag im Leben eines Vertragsanwalts ist grundsätzlich nicht anders als der eines normalen Anwalts, sagt Christoph Heinrichs, der für den ADAC, Deutschlands größten Automobilclub, tätig ist. "Es sind Termine bei Gericht wahrzunehmen und Schriftsätze vorzubereiten." Der größte Unterschied zur normalen Anwaltstätigkeit liegt darin, dass potenzielle Mandanten an die Kanzleien von Unternehmen weitergeleitet werden. In der Regel geschieht das auf der Grundlage eines Vertrags. Kai Solmecke ist Partneranwalt für die Roland Rechtsschutz-Unternehmensgruppe. "Wir arbeiten mit Roland als unabhängige Anwaltskanzlei zusammen", sagt der 49-Jährige. "Das Unternehmen  empfiehlt uns unverbindlich an seine  Kunden. Wir gehen Mandatsverhältnisse ein, wenn diese uns dann beauftragt wollen."

Wirtschaftliche Vorteile nicht im Vordergrund

Bei Vertragsanwalt Christoph Heinrichs liegt ein großer Unterschied zur normalen Anwaltstätigkeit  darin, dass die juristische Erstberatung für ADAC-Mitglieder kostenlos ist. Es gibt für ihn als Anwalt kein Honorar, denn diese Leistung wird jedem, der dem Verein beitritt, im Rahmen der Mitgliedschaft gewährt. Für den Partner der Kanzlei Dr. Fenner Bockhöfer Henkys im ostfriesischen Leer steht die Frage, ob seine Tätigkeit als Vertragsanwalt sich finanziell auszahlt, daher nicht auch nicht an erster Stelle. "Die jährliche, sehr geringe Aufwandsentschädigung, die man vom ADAC erhält, ist ganz und gar nicht lohnenswert. Im Verhältnis laufen sehr viele Anfragen von Mitgliedern auf, ohne in einzelne Honorarumsätze zu münden", sagt der 45-Jährige. Konkrete Mandate vergibt der ADAC nämlich nicht. "Natürlich resultiert aus einer Beratung mitunter auch ein nachfolgendes Mandat, wenn sich das Mitglied im Anschluss entschließt, den Vertragsanwalt zu beauftragen." Das sei aber eher die Ausnahme. Für Heinrichs bietet die Zusammenarbeit mit dem ADAC trotzdem viele Vorteile. Auf Tagungen könne er sich im Kreis anderer Vertragsanwälte austauschen und die juristische Zentrale des ADAC nutzen, die jedem ADAC-Vertragsanwalt für spezielle Fragestellungen Ansprechpartner, Urteilssammlungen und Informationsdienste zur Verfügung stelle. "Das ist für den einzelnen Vertragsanwalt ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anwälten", meint Heinrichs.

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2/2: Zahlungen: schnell und ohne Diskussionen

Auch für Kai Solmecke stehen die wirtschaftlichen Vorteile der Kooperation mit Roland nicht im Vordergrund. "Natürlich ist die für die Versicherten unverbindliche Empfehlung unserer Kanzlei ein Vorteil. Bedeutsamer ist aber die Abwicklung aller Rechtsschutz-Fragen, ohne dass der Mandant und wir hierdurch belastet sind." Die Zusammenarbeit mit dem Versicherer laufe in dieser Hinsicht reibungslos, sagt Solmecke. Dadurch könnten sich die Anwälte auf die Mandatsbearbeitung beschränken, ohne Ausflüge in die allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen unternehmen zu müssen. "Die Diskussionen mit nicht partnerschaftlich verbundenen Rechtsschutz-Versicherern sind hingegen oft mühsam und zeitintensiv, das kennt jeder Anwalt." Letztlich werde aber nur ein Drittel des Mandatsaufkommens von verschiedenen Rechtsschutz-Versicherern bestimmt, erklärt der Gründer der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die 14 Rechtsanwälte an fünf Standorten beschäftigt. Ein Drittel der Mandate komme aus einem festen Mandatsstamm im privaten Bereich. Ein weiteres Drittel ergebe sich aus Firmenmandaten, die in aller Regel nicht rechtsschutzversichert sind und somit auch nicht auf Empfehlung an die Kanzlei herantreten. Die Abrechnungen der über Roland vermittelten Mandate erfolgten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und folgten Standardisierungsgrundsätzen", so Solmecke. Der Vorteil liege auf der Hand: "Der Rechtsanwalt hat mit dem Rechtsschutz-Versicherer einen liquiden Zahler. Es gibt keine Diskussionen über die Höhe und die Berechtigung der Rechnungsstellung, da Klarheit über die grundlegenden rechnungsbestimmenden Parameter besteht."

Genau geplant oder wie die Jungfrau zum Kinde

Der Vertragsschluss der Kanzlei mit dem Versicherer geschah laut Solmecke deshalb auch nicht rein zufällig. "Wir hatten im Rahmen unserer Kanzleiauswertungen festgestellt, dass wir einen erheblichen Anteil an bei Rolandrechtsschutzversicherten Mandanten hatten, erzählt Solmecke. Dies hat uns veranlasst, mit dem Unternehmen wegen einer Aufnahme in das Partneranwalts-Netzwerk in Kontakt zu treten." "Wie die Jungfrau zum Kinde", hingegen ist  Christoph Heinrichs zu seiner Tätigkeit als Vertragsanwalt gekommen. "Meine einzige Verbindung zum ADAC war bis dahin meine Mitgliedschaft als Auto- und Motorradfahrer." Dann suchte der Allgemeine Deutsche Automobil-Club für den Standort Leer einen neuen Vertragsanwalt. Ein Kollege, der bereits in einem Nachbarort Vertragsanwalt war, fragte Heinrichs, ob er sich nicht bewerben wolle. "Der ADAC hat im Rahmen seines Auswahlverfahrens die Qualität meiner Rechtsberatung analysiert", erzählt Heinrichs. "Es kam neben der Prüfung meiner Bewerbung auch zu einer eingehenden Besichtigung unserer Kanzlei." Damit sollte gewährleistet werden, dass das Anwaltsbüro über eine hinreichende Organisation und Ausstattung verfügte. Laut Heinrichs bietet sich für jeden im Verkehrsrecht tätigen Anwalt eine Zusammenarbeit mit dem ADAC an. "Insbesondere für mich persönlich, weil meine Interessen, unabhängig vom Verkehrsrecht, auch privat sehr eng mit dem Thema Auto bzw. Motorradfahren und dem Motorsport verbunden sind". Letztlich sind Vertragsanwälte also nichts anderes als normale Anwälte, meint Kai Solmecke. "Wir erbringen unsere Tätigkeit völlig unabhängig vom Vertragspartner, im Dienste des Mandanten", sagt der Fachanwalt für Bank-, Kapitalmarkt und Familienrecht. Es gebe keine  Einflussnahme,  auch nicht den Versuch einer solchen. "Die Mandatsbearbeitung ist von der Kooperation völlig unberührt."


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