Am zweiten Tag des Prozesses lässt die Aussage zur Sichtbarkeit des Davidsterns Gil Ofarim mit den Tränen kämpfen; trotz einer widersprüchlichen Zeugenaussage lehnt das Gericht eine Vereidigung ab. Linda Pfleger berichtet aus Leipzig.
Auf einer im Gerichtssaal des Landgerichts Leipzig aufgebauten Leinwand wird der Grundriss der Hotellobby gezeigt. Die Zeug:innen müssen einen Frage-Marathon absolvieren. Genaustens müssen sie schildern, wo genau wer gestanden hat, wie viele Personen sich in der Lobby aufhielten, wie die Geräuschkulisse war. Die Befragungen sind sehr detailliert, Nachfragen kommen von allen Seiten. Wieder und wieder wird das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln heraus zerpflückt.
Ein zentraler Fragekomplex im Verfahren gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung (Az.: 6 KLS 607 Js 56884/21) kreist dabei um die Frage der Sichtbarkeit seiner Davidstern-Kette. Der Sänger hatte in seinem Instagram-Video behauptet, der Hotelmitarbeiter W. habe von ihm verlangt, diese wegzupacken. Doch Videoaufnahmen aus der Lobby weckten Zweifel, ob die Kette überhaupt zu sehen war. Die Zeug:innen wurden nun gefragt, was Ofarim getragen habe, ob auch Schmuck aufgefallen sei.
Ofarim den Tränen nahe – warum?
Als der dritte Zeuge als Einziger bekundet, er habe Ofarim die Davidstern-Kette in der Hotellobby tragen sehen, beginnt der Musiker sichtlich mit den Tränen zu kämpfen. Er hält sich die Hand vor das Gesicht und wischt sich mehrmals über Augen. Der Verteidiger bittet kurz darauf um eine Unterbrechung.
Darüber, was Ofarim fast zum Weinen brachte, kann nur spekuliert werden. War er erleichtert wegen einer für ihn günstigen Aussage oder erinnerte er sich an einen antisemitischen Vorfall? Oder war die Reaktion schlicht der allgemeinen Anspannung eines Strafprozesses, der Fülle an Stoff an diesem Verhandlungstag geschuldet? Denn zu diesem Zeitpunkt liegen schon mehrere Stunden Verhandlung hinter allen Verfahrensbeteiligten.
Hotelmitarbeiter: Keinen Schmuck wahrgenommen
Der Tag begann mit der Fortsetzung der Befragung des Zeugen vom Vortag, dem von Ofarim beschuldigten Hotelmitarbeiter bzw. -manager Herr W. Nachdem der Vorsitzende Richter Dr. Stadler die erfolgreiche Behebung von am ersten Tag aufgetretenen technischen Schwierigkeiten durch einen "Soundcheck" – eine bewusste Anspielung auf den musikalischen Hintergrund des Angeklagten? – verkündete, konnte die Befragung des Zeugen vom Vortag nahtlos fortgeführt werden.
Antisemitische Dinge seien zu keiner Zeit Thema gewesen. Zudem habe er keinerlei Schmuck an Ofarim wahrgenommen, sein Fokus sei jedoch auch nicht darauf gerichtet gewesen. Am Tag zuvor hatte er ausgesagt, er habe Ofarim den Check-In verwehrt, da dieser drohte, das Hotel in einem Video schlecht darzustellen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie schlimm man sich denn als Gast verhalten müsse, dass der Check-In verweigert würde, antwortete W. mit der empfundenen Bedrohung für das Hotel. "Gerade Internetbewertungen sind gefährlich. Wenn jemand schon das Hotel schlecht macht, bevor er es überhaupt erlebt hat, sehe ich es als meine Aufgabe, das zu unterbinden", so W. Dass Gäste "rausgeworfen" bzw. ihnen der Check-In verwehrt werde, passiere allerdings allgemein eher selten, so W. heute.
Eine Überreaktion gegenüber Ofarim?
Die Verteidigung jedenfalls veranschaulichte ihre Sicht zu dieser Frage diesmal auf Kosten einer der beliebtesten deutschen Aufreger-Themen – der Deutschen Bahn. Wenn sich jemand über diese beschwere und sie als “Scheißbahn“ bezeichne, würde diese Person auch nicht einfach rausgeworfen und an der Weiterfahrt gehindert. Jeder Gast habe das Recht, negative Erfahrungen bekannt zu geben und 20 Minuten Wartezeit sei eine solche negative Erfahrung.
W. selbst berichtete indes auch von negativen Erfahrungen. Neben Schlafstörungen und anhaltender psychologischer Betreuung habe er auf eigenen Wunsch das Hotel verlassen und arbeite nun woanders. "Es war schwer, immer in den gleichen Räumlichkeiten zu sein. Das holt einen immer wieder ein, ist nie ganz weg", so der Zeuge.
Verteidigung beantragt Vereidigung…
Als die Verteidiger an der Reihe waren, stürzten sie sich überraschenderweise nicht mit einem langen Fragenkatalog auf den Zeugen. Stattdessen stimmten sie der Entlassung zu und beantragten dessen Vereidigung. W. habe bewusst die Unwahrheit gesagt, als er am Vortag aussagte, der Name "Gil Ofarim" sei ihm bis vor dem Zusammentreffen unbekannt gewesen und er habe erst nach dessen Verlassen des Hotels realisiert, dass es sich bei der Person in der Lobby um Ofarim handele.
Laut den Akten habe W. hingegen in einer Befragung durch einen internen Ermittler angegeben, Ofarims Person im Vorfeld gegoogelt zu haben. Anlass dafür sei ein Gespräch mit seiner Kollegin gewesen. Laut Verteidigern sei es damit auch unerheblich, ob Ofarim an diesem Abend seinen Davidstern sichtbar getragen habe. Er sei auf fast allen Fotos im Internet mit dem Davidstern zu sehen, sodass man dies nach einer Google-Suche wisse.
Außerdem komme es laut BGH-Rechtsprechung darauf an, ob der Zeuge das "Zünglein an der Waage" sei. Das sei der Fall. Es gäbe keine Zeugen, die den genauen Wortlaut gehört hätten. "Was gesagt wurde, wissen nur die beiden", so Müller.
…doch W. sei kein "Zünglein an der Waage"
Nach einer Verhandlungspause verkündet das Gericht den Beschluss: Der Zeuge bleibt unvereidigt. Dies stütze sich auf § 59 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO). Danach findet eine Vereidigung nur statt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält.
Für letzteres müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass erhebliche Tatsachen verschwiegen oder falsch dargestellt wurden, so die Kammer. Das sei nicht der Fall. Zwar gehe man gemäß der sogenannten "Nullhypothese" grundsätzlich zunächst davon aus, dass ein Zeuge nicht die Wahrheit sagt. Man nehme erst an, dass er die Wahrheit sagt, wenn man es als Unwahrheit ausschließen könne.
Bisher bestünde jedoch auch keine Überzeugung, dass der Zeuge die Unwahrheit sage. Die Einwände der Verteidigung zeigten lediglich, dass seine Aussage im Ganzen interpretationsbedürftig sei und unter Heranziehung anderer Beweismittel gewürdigt werden müsse. Auf den von Verteidiger Philip Müller angebrachten Widerspruch zwischen Akteninhalt und Aussage bezüglich der Kenntnis über Ofarims Person ging die Kammer dabei nicht ein.
Ausschlaggebende Bedeutung käme der Zeugenaussage auch nicht zu. Zwar hätten nur die beiden Personen das Gespräch geführt. Es gäbe aber Hinweise, dass weitere Personen Wahrnehmungen gemacht hätten und es existierten zudem die Aufnahmen der Überwachungskameras.
Manager Ofarims habe selbst nicht an antisemitische Beleidigung geglaubt
Nachdem W. auf der Seite der Nebenklage Platz genommen hatte, wurde eine damalige Kollegin, die am Abend des 04. Oktober 2021 an der Rezeption arbeitete, in den Zeugenstand gerufen. Ihre Schilderungen decken sich im Wesentlichen mit denen ihres damaligen Vorgesetzten W. Es sei ein stressiger Abend gewesen, da ein hohes Check-In-Aufkommen gewesen sei, das System für die Kodierung der Zimmerkarten ausgefallen sei und dies den Check-In-Prozess sehr erschwert habe. Es habe sich eine lange Personenschlange gebildet. W. habe zwei Gäste aus der Schlange vorgezogen, weil diese Stammgäste gewesen seien und aufgrund dessen im Gegensatz zu anderen Gästen ein vereinfachter Check-In möglich gewesen sei.
Über diese Bevorzugung anderer Gäste habe Ofarim sich beschwert und schließlich mit dem Viralgehen gedroht. "Er war sichtlich entnervt und schlecht gelaunt, relativ aufgebracht, hat viel mit den Händen gestikuliert", erzählt die Zeugin. Später am Abend sei der Manager Ofarims kurz im Hotel gewesen, habe sie gefragt, was passiert sei und mitgeteilt, dass es antisemitische Beleidigungen gegeben haben soll. "Ich war schockiert über diese Behauptung", erinnert sie sich. Der Manager habe ihr gegenüber dann sinngemäß geäußert, dass er auch nicht glaube, dass das stimmt. Es sei aber seine Pflicht, nachzufragen.
Nachfragen verschiedener Art einschließlich Beleidigungen hätten in der Woche nach dem Vorfall auch viele Anrufer des Hotels gehabt. "Es gab eine Woche lang 24/7 Drohanrufe", so die damalige Mitarbeiterin.
Zeugen standen hinter Ofarim in der Schlange
Ähnlich wie ihre Vorgänger beschrieben auch Zeuge drei und Zeugin vier unabhängig voneinander das Geschehen. Die beiden damaligen Geschäftskollegen gaben an, aus beruflichen Gründen im Hotel übernachtet und in der Lobby direkt hinter Ofarim in der Schlange gestanden zu haben. Ofarim habe W. zunächst noch in der Schlange gefragt, warum die anderen Gäste vorgezogen worden seien und eine "patzige" Antwort erhalten, so der dritte Zeuge. Beim Check-In hätten sie schließlich neben Ofarim an einem zweiten Schalter gestanden. Beide hätten dann gehört, wie Ofarim sich dort gegenüber W. beschwert und die Verbreitung schlechter Kritik angekündigt habe. W. habe schließlich gesagt, dann brauche er nicht einchecken. Entgegen ihres Kollegen habe die vierte Zeugin keinen Davidstern an Ofarim gesehen, sie habe ihn aber auch nicht von vorn gesehen.
Ofarim habe "gepöbelt"
Schließlich kommt bei der Vernehmung der vierten Zeugin eine Whats-App-Unterhaltung zur Sprache, in der sie von einer Kollegin auf die Darstellung Ofarims in dem Video angesprochen worden sei. "Das stimmt definitiv nicht. Er hat gepöbelt. Da stimmt nichts von, unglaublich!", hat die Zeugin geantwortet. Davon konnte sich jede Person im Saal prompt selbst überzeugen, da sie das Handy kurzerhand dem Vorsitzenden aushändigte und der Chat an die Wand projiziert wurde. Auf Nachfrage der Verteidigung stellte die Zeugin schließlich klar, dass sie mit "Pöbeln" die Ankündigung, dass die Sache viral gehen würde, gemeint habe. Lautstark sei Ofarim aber nicht gewesen.
Die geplante fünfte Zeugin wurde aus Zeitgründen unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt und muss Ende November erneut erscheinen. Weiter geht der Frage-Marathon bereits am 14. November 2023.
Prozess-Chronologie im Überblick:
Tag 2 – Davidstern sichtbar oder nicht? Eine Aussage lässt Gil Ofarim mit den Tränen kämpfen, das Gericht lehnt Vereidigung des Hotelmanagers mangels "Zünglein an der Waage ab" und hat Ofarim "gepöbelt"?
Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen Gil Ofarim: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53113 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag