Im Prozess gegen Gil Ofarim gibt es eine überraschende Wende: Der Musiker legte am Dienstagmorgen ein Geständnis ab. Die Vorwürfe träfen zu, den betroffenen Hotelmanager bat er um Entschuldigung. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung wurde eingestellt (Beschl. v. 28.11.2023, Az. 6 KLs 607 Js 56883/21). Ofarim hatte am Dienstagmorgen überraschend ein Geständnis abgelegt: "Die Vorwürfe treffen zu", sagte der Musiker vor dem Landgericht (LG) Leipzig. Zu dem Hotelmanager, der als Nebenkläger auftrat, sagte er: "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Es tut mir leid."
Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hatte sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Nach umfangreichen Ermittlungen folgte eine Anklage gegen Ofarim. LTO berichtete dazu umfangreich über sämtliche Verhandlungstage.
Die Einstellung des Verfahrens erfolgte gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) gegen die Zahlung von 10.000 Euro. Dabei kommt das Geld je zur Hälfte der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zugute, teilte das LG Leipzig mit. Das entsprechende Video, in dem er die Vorwürfe erhebt, habe er von seinen Social-Media-Kanälen nun gelöscht, sagte Ofarim am Dienstag vor Gericht.
Anschließend an den vergangenen fünften Verhandlungstag habe zwischen den Verfahrensbeteiligten ein Rechtsgespräch stattgefunden, ließ der Vorsitzende Richter verkünden. Darin habe die Kammer das Angebot der vorläufigen Einstellung gegen Geldauflage gemacht - "eine Art Deal", erklärte Verteidiger Dr. Alexander Stevens gegenüber LTO. Eine Verständigung habe laut der Zusammenfassung des Vorsitzenden jedoch ausdrücklich nicht stattgefunden.
Für Ofarim sei dies laut Stevens vor allem im Hinblick auf die noch ausstehende Verfahrensdauer und der damit einhergehenden Belastung eine günstige Option gewesen, weswegen ihm seine Verteidigung zur Annahme dieses Angebots geraten habe. "So hat er keinen juristischen Makel, erhält keine Eintragungen ins Führungszeugnis und formal gilt immer noch die Unschuldsvermutung", so Stevens.
Ein ausführlicher Verhandlungsbericht über die Ereignisse vom Dienstag erscheint später auf LTO. Zu den Verhandlungsberichten der vorherigen Prozesstage geht es hier entlang.
Prozess-Chronologie im Überblick:
dpa/jb/LTO-Redaktion
"Die Vorwürfe treffen zu": . In: Legal Tribune Online, 28.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53278 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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