Die juristische Aufarbeitung des VW-Abgasskandals ist in vollem Gange, eine wichtige Frage aber noch ungeklärt: Welche Auswirkungen hatten die überhöhten Emissionen auf die Gesundheit? Christoph Kathollnig erläutert die Szenarien.
Kaum ein Unternehmensskandal hat Politik, Justiz und Öffentlichkeit in Deutschland und Europa mehr bewegt als die Abgasaffäre von VW. Auch Jahre nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen ringen nach wie vor zahlreiche Anwälte und Gerichte mit der juristischen Aufarbeitung – vom Kampf um Entschädigungszahlungen für VW-Kunden bis hin zu Strafverfahren wegen Betrugs gegen ehemalige Topmanager von VW.
Dabei ist bislang eine der bedeutendsten Fragen, die den Kern des Skandals berührt, wissenschaftlich umstritten und auch juristisch nicht geklärt. Welche Auswirkungen hatten die zu hohen Abgasemissionen? Waren sie lediglich ein formaler Verstoß gegen bürokratische Vorschriften? Oder hatten die zu hohen Abgasemissionen von Millionen PKW schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen?
Glaubt man den Ergebnissen der im Environmental Research Letter publizierten Studie "Public health impacts of excess Nox emissions from Volkswagen diesel passenger vehicles in Germany", wäre letztere Frage mit einem klaren Ja zu beantworten. Allein durch die in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2015 verkauften rund 2,6 Millionen von den Abgasmanipulationen betroffenen PKWs der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit erhöhtem Schadstoffausstoß sei es zu 1.200 vorzeitigen Todesfällen in Europa gekommen.
Umstrittene Studienergebnisse
Diese Studie wurden von einem internationalen Expertenteam anerkannter Forschungseinrichtungen durchgeführt. Dennoch sind die Ergebnisse umstritten. Wissenschaftler, die vor der Untersuchungskommission des Deutschen Bundestages aussagten, wollten die Opferzahlen nicht bestätigen, räumten aber zugleich Forschungsdefizite in Bezug auf gesundheitliche Folgen ein.
Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, den kontroversen wissenschaftlichen Diskurs in seiner Komplexität darzustellen. Doch auch wenn die konkreten Folgen ebenso wie die Grenzwerte für Stickoxide und die Sinnhaftigkeit von Dieselfahrverboten umstritten bleiben: Die WHO, die EU-Kommission und das deutsche Umweltbundesamt gehen zumindest von einer grundsätzlichen Gefährlichkeit der Stickoxidemissionen für die menschliche Gesundheit aus.
Selbst wenn man im Zweifel zu Gunsten von VW annimmt, dass die Studienergebnisse fehlerhaft und die behaupteten Opferzahlen zu hoch sind: Realistisch wird man – sofern man die überwiegende wissenschaftliche Lehrmeinung nicht außer Acht lässt – zumindest von einem begründeten Anfangsverdacht ausgehen müssen, dass angesichts der Millionen Autos, die über Jahre hinweg die zulässigen Abgaswerte deutlich überschritten haben, Menschen gesundheitlich geschädigt wurden.
Und aus rechtlicher Sicht würde bereits eine einzige gesundheitlich geschädigte Person genügen, damit der Tatbestand der Körperverletzung objektiv erfüllt wäre.
Neben VW sehen sich übrigens auch andere deutsche Autohersteller mit Vorwürfen von Abgasmanipulationen konfrontiert. Die EU-Kommission ermittelt derzeit wegen illegaler Absprachen gegen VW, BMW und Daimler zur Verhinderung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren – auch dies mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit von Menschen.
Opferzahlen bloß statistischer Natur?
Juristisch ist die Frage, ob die zu hohen Stickoxidemissionen der PKW Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hatten, eine Frage der Kausalität: Bei der Prüfung der Kausalität geht es stets um die Frage: Würde man sich die eine Bedingung hinwegdenken, würde der strafrechtlich relevante Erfolg dann entfallen?
Ein Argument, das vorgebracht wird, um die Verantwortung der Autoindustrie zu relativieren, ist der Verweis darauf, dass PKW nicht alleine für die Stickoxidemissionen verantwortlich sind. Für die strafrechtliche Kausalität ist es jedoch nicht erforderlich, dass eine Ursache allein für die Schädigung verantwortlich ist. Es genügt, dass sie erst in Verbindung mit anderen Ursachen zum Schadenseintritt geführt hat — man spricht von der sogenannten kumulativen Kausalität.
Und auch wenn zweifelsohne andere Ursachen — PKW und LKW ohne rechtswidrige Abgasmanipulationen, Fabriken, Hausbrand etc. — zu den hohen Stickoxidwerten beigetragen haben, folgt man der zitierten Studie, so führten die rechtswidrig erhöhten Abgasemissionen zu zusätzlichen Gesundheitsschädigungen.
Nun könnte der Einwand erhoben werden, dass die Opferzahlen laut Studienergebnissen bloß statistischer Natur sind. Statistische Opfer haben kein Gesicht, sind anonym und können keine Anzeigen einbringen – selbst wenn sich hinter der Statistik reale Schicksale verbergen. Tatsächlich wird es kaum möglich sein, bei einzelnen Krankheitsfällen den konkreten Kausalverlauf nachzuweisen. Grundsätzlich wäre es jedoch durchaus denkbar, eine Verantwortung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, auf gesicherte statistische Opferzahlen zu stützen, ohne dass die konkreten Opfer namentlich identifiziert sind.
Selbst wenn man die Kausalität nicht bejaht, käme aber immer noch eine Verantwortung wegen sogenannter Gefährdungsdelikte in Betracht. Diese stellen nicht auf den konkreten Schaden, sondern auf die durch die Straftat verursachte Gefährdung ab. Im deutschen Strafgesetzbuch findet sich dazu insbesondere der Tatbestand der Luftverunreinigung (§ 325).
Bislang hat sich die juristische Aufarbeitung des Falls VW allerdings ausschließlich auf die vermögensrechtlichen Aspekte fokussiert — zivilrechtlich auf die finanzielle Entschädigung für den erlittenen Wertverlust der VW-Kunden und auf strafrechtlicher Ebene auf Betrug.
Über individuelle Verantwortung soll angesichts der laufenden Strafverfahren nicht spekuliert werden. Und es geht auch nicht darum, VW abermals an den Pranger zu stellen. Die Frage, die sich jedoch stellt, lautet: Welche Lektionen sollte man für die Zukunft, über den Fall VW hinaus, lernen?
Unternehmensstrafrecht notwendig
Einmal mehr unterstreicht der Fall VW die Notwendigkeit von Unternehmensstrafrecht – wie es auch im Regierungsprogramm der deutschen Bundesregierung vereinbart wurde. Individualstrafrecht bietet für Unternehmensstraftaten nur eine deutlich unzureichende Antwort.
Darüber hinaus verdeutlicht die Abgasaffäre die besondere gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im 21. Jahrhundert sich mit ihren Auswirkungen auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft auseinanderzusetzen. Seit 2017 normiert die CSR-Richtlinie der EU für große Unternehmen erstmals eine Berichtspflicht zu ihren ökologischen und sozialen Auswirkungen.
Und während es beim VW-Abgasskandal noch um Verbrennungsmotoren, automatische Abschalteinrichtungen und unzureichende Abgasfilter ging, wird es in Zukunft vor allem auch um künstliche Intelligenz gehen, um Biotechnologie und andere exponentiell wachsende Technologien, mit denen Unternehmen die Entwicklung der Menschheit voraussichtlich stärker beeinflussen werden, als je zuvor. Die Notwendigkeit, dass Unternehmen Prozesse implementieren, um Risiken zu identifizieren und negative Auswirkungen zu vermeiden, wird weiter zunehmen.
Nicht zuletzt kommt Unternehmen auch bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele – der großen globalen Herausforderungen wie Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz – eine entscheidende Rolle zu. Für Unternehmen bedeutet das Verantwortung, aber auch Chancen.
Die neue Führung von VW unter Herbert Diess hat angekündigt, entschlossen auf Elektromobilität zu setzen. VW wie auch der gesamten deutschen Autoindustrie ist zu wünschen, dass der Umstieg auf Elektromobilität möglichst rasch und erfolgreich gelingt. Zu den "lessons learned" zählt aber auch, dass man die Fehler der Vergangenheit und deren Folgen vorbehaltslos aufarbeitet und für deren Folgen einsteht. Denn wie schon Churchill feststellte: "The price of greatness is responsibility".
Autor Dr. Christoph Kathollnig arbeitet als Jurist im österreichischen Bundesdienst und befasst sich darüber hinaus mit dem Thema Unternehmensverantwortung. Seine Dissertation "Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung" ist in der Schriftenreihe der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen erschienen.
VW-Abgasskandal und die Folgen: . In: Legal Tribune Online, 29.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40539 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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