Schleichendes Aus: Elon Musk sagt sich von Twitter los

von Stefan Schmidbauer

11.07.2022

Der Multimilliardär will Twitter doch nicht kaufen. Das einst umworbene und nun verstoßene Unternehmen will die Abfuhr aber nicht hinnehmen. Einigt man sich nicht, könnte ein Gericht über die Zukunft von Twitter entscheiden.

Der Versuch von Elon Musk, Twitter zu übernehmen, erinnert an einen kleinen Jungen, der sich die Nase am Schaufenster platt drückt, weil er dahinter ein Spielzeug entdeckt hat, das er unbedingt haben will. Als klar wurde, dass aus dem Traum bald Realität werden könnte und das Auspacken anstand, scheint Musk die Lust am Spielen abhanden gekommen zu sein.

Wochenlang hielt der Tesla-Chef Vertreter und Anteilseigner des Objekts seiner Begierde ebenso wie Kreditgeber, Börsenaufsicht und Medien auf Trab. Er verkündete mit leuchtenden Augen, wie er Twitter noch besser machen wolle, stellte eine Rückkehr von Donald Trump in Aussicht und kündigte nicht weniger als ein Comeback der Redefreiheit auf der Plattform an.

Das Management des Mikroblogging-Dienstes, das sich zunächst so gar nicht für den potenziellen neuen Eigentümer begeistern konnte, gab seinen Widerstand angesichts einer Kaufofferte in Höhe von 44 Milliarden Dollar - 54,20 Dollar je Anteilsschein - recht schnell auf. Musk hatte sich im Vorfeld bereits eine Beteiligung von 9,2 Prozent gesichert. Die Aktie schoss in die Höhe, die Übernahme schien auf Kurs.

Das Aus kam schleichend

Die Euphorie währte nicht lange. Der üppige Kaufpreis sorgte für Irritation, auch einen strategischen Nutzen der Übernahme ließen die Aussagen und Ankündigungen Musks nicht erkennen. Manch ein Beobachter fürchtete gar, die neue Spielwiese könnte Musk dazu verleiten, weniger Zeit und Ideen in Tesla zu stecken. Dass in den Wochen nach der Kaufvereinbarung der Aktienkurs von Tesla immer stärker unter Druck geriet, erschwerte die im Hintergrund laufenden Verhandlungen zur Finanzierung der Übernahme.

Bei Musk selbst scheint es in den Wochen nach Abschluss des Deals zu einem Sinneswandel gekommen zu sein. Er äußerte plötzlich Zweifel, dass die Angaben von Twitter zur Anzahl der Bots und Fake-Accounts auf der Plattform zutreffen, und ließ anklingen, dass er gegen einen Rabatt auf den Kaufpreis nichts einzuwenden hätte. Was wie die Suche nach einem Notausgang klang, war Vorbote einer Entscheidung, die am vergangenen Freitag publik wurde.

Musk gab bekannt, dass er seine Übernahmepläne nicht weiterverfolgen werde. Die Börsenaufsichtsbehörde SEC erhielt ein Schreiben der Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom, in dem die rechtlichen Vertreter Musks die Entscheidung erläutern. Darin heißt es zu den Gründen, dass Twitter bei den Angaben zu Fake-Accounts und Bots erheblich untertrieben habe. Auch seien Musk trotz wiederholter Aufforderungen von Twitter keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt worden. Ein weiterer Vorwurf lautet, dass sich Twitter nach Abschluss der Kaufvereinbarung von zwei Führungskräften getrennt habe, ohne Musk darüber zu informieren.

Wie geht es weiter?

Musk und Twitter haben für den Fall, dass die Transaktion scheitert, vorgesorgt und eine Strafzahlung in Höhe von einer Milliarde Dollar vertraglich festgelegt. Zu klären sein wird, ob die Vereinbarung hier greift, denn als typische Anwendungsfälle gelten beispielsweise Schwierigkeiten rund um die Finanzierung einer Übernahme.

Können sich die Kontrahenten nicht darauf verständigen, friedlich getrennte Wege zu gehen, läuft es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Der Showdown würde voraussichtlich am Wilmington Court of Chancery im US-Bundesstaat Delaware stattfinden.

Musk müsste dann nachweisen, dass Twitter durch ein Fehlverhalten die geschäftliche Perspektive des Unternehmens derart erheblich negativ beeinträchtigt hat, dass ihm eine Übernahme zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr zumutbar ist. Gelangt das Gericht allerdings zu der Entscheidung, dass Musk kein Recht zum Rücktritt zusteht und auch eine Minderung des Kaufpreises nicht in Frage kommt, gilt: Deal ist Deal.

Zitiervorschlag

Schleichendes Aus: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49006 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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