Die türkische Generalstaatsanwaltschaft will die zweitgrößte Oppositionspartei im Land verbieten lassen. Was hinter dem Verfahren steckt, ob es Erfolg haben wird und wie unabhängig das Verfassungsgericht noch ist, dazu Prof. Dr. Osman Can.
LTO: Herr Professor Can, die zweitgrößte Oppositionspartei in der Türkei, die prokurdische Demokratische Partei der Völker (HDP), ist seit 2015 im Parlament vertreten – warum soll sie jetzt verboten werden?
Prof. Dr. Osman Can: Ich habe dafür keine verfassungsrechtliche Erklärung. Das von der türkischen Generalstaatsanwaltschaft angestrengte Verfahren ist politisch motiviert. Die HDP ist eine Partei, die in der politischen Tradition der linken sozialistischen Kurden steht. Ihre Vorgängerparteien wurden verboten, zuletzt 2009 durch das Verfassungsgericht. Die Situation der HDP ist aber eine andere.
Wenn man den Vorwürfen in der Anklage Beachtung schenkt, dann beziehen sich die auf Vorgänge, die weit zurückliegen. Es geht einerseits um Äußerungen führender HDP-Politiker zu Untätigkeit der türkischen Regierung während der Belagerung der syrisch-kurdischen Stadt Kobanê 2014 durch den sogenannten Islamischen Staat. Und daneben um Aussagen zu Grabenkämpfen, die 2015 in von der HDP regierten Städten im Südosten der Türkei geführt wurden. Allerdings hat man damals das nicht zum Anlass für ein Verbotsverfahren genommen, sondern stützt sich erst jetzt darauf.
Wann kann denn eine Partei in der Türkei verboten werden?
Nach Art. 68 der türkischen Verfassung dürfen die Satzungen und Programme der Parteien der Unabhängigkeit des Staates, der unteilbaren Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk, den Menschenrechten, den Prinzipien der Gleichheit und des Rechtsstaats, der nationalen Souveränität und den Prinzipien der demokratischen und laizistischen Republik nicht entgegenstehen.
Das Verfassungsgericht hat das so ausgelegt, dass es für ein Verbot auch die Umsetzung in Handlungen braucht. Aber vor allem in der Rechtsanwendung der Staatsanwaltschaften werden Meinungsäußerungen und Handlungen immer stärker gleichgesetzt. Insbesondere wenn es um vermeintliche Terrorpropaganda geht, wird da nicht mehr zwischen Sagen und Handeln unterschieden.
Sie kennen die Anklage. Was sind die Vorwürfe gegenüber der Partei?
Vor allem konzentriert sich die Anklage darauf, eine Verbindung zwischen der HDP und der in der Türkei – und auch in Deutschland und weiten Teilen Europas – als Terrororganisation eingestuften PKK zu ziehen. Dafür soll laut Anklage schon genügen, wenn die PKK etwas fordert, das so oder so ähnlich auch die HDP politisch fordert. Unabhängig davon, ob es sich dabei tatsächlich um Forderungen handelt, die verfassungswidrig sein könnten. So sollen auch politische Aussagen zu muttersprachlichem Unterricht zur Terrorpropaganda vorliegen.
Das sind Bewertungen, die auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach im Zusammenhang mit kurdischen Politikern beschäftigt haben und die er nicht akzeptiert hat, wenn er über die Inhaftierung des ehemaligen Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş zu entscheiden hatte.
Die Anklage scheint in vielen Punkten überstürzt formuliert worden zu sein. Erst Ende 2020 hatte der Vorsitzende der extrem rechten Partei MHP, auf deren Unterstützung Präsident Recep Tayyip Erdoğan mittlerweile zählen muss, gefordert, dass die Generalstaatsanwaltschaft ein Verbotsverfahren aufnehmen sollte.
Einen ersten Anlauf für ein Verbotsverfahren hat das Verfassungsgericht Anfang Juni abgelehnt. An was war es gescheitert?
Eine solche Verbotsklage ist eine Klage sui generis, dennoch sind auf sie Grundsätze der Strafprozessordnung anwendbar. Die Vorwürfe müssen etwa ausreichend konkretisiert sein. In der ersten Klage waren Personen aufgelistet, die gar nicht mehr am Leben sind oder die gar nicht Mitglied in der HDP sind. Die Klage wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.
Daraufhin hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Mitteilung herausgegeben und die Zurückweisung des Verfassungsgerichts kritisiert, aber schließlich nachgebessert. Die Annahme der neuen Version durch das Verfassungsgericht sagt noch nichts über die inhaltliche Qualität aus. Hinzu kommt, dass schätzungsweise 60-70 Prozent der gelisteten Vorwürfe sich selbst noch im Stadium von strafrechtlichen Ermittlungen befinden.
Wie geht es nun weiter mit dem Verbotsverfahren?
Zunächst wird die Klage in Kopie an die Partei geschickt, sie hat dann rund einen Monat Zeit für eine erste Stellungnahme, danach kann wiederum die Generalstaatsanwaltschaft reagieren. Wenn das schriftliche Verfahren abgeschlossen ist, werden beide Seiten vom Verfassungsgericht getrennt angehört. Das wird alles in allem so drei, vier Monate dauern. Das Verfassungsgericht beauftragt dann einen Berichterstatter, einen Richter, der aber kein Verfassungsrichter ist, mit der Ausarbeitung eines Gutachtens. Das Plenum des Gerichts muss dann final mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden, das heißt es bräuchte für das Verbot zehn der 15 Richterstimmen.
Was sind die Konsequenzen bei einem Verbot?
Das Verfassungsgericht muss feststellen, dass die Partei zu einem "Brennpunkt" verfassungsfeindlicher Aktivitäten geworden ist, so heißt es in der Verfassung. Kommt es zu dieser Überzeugung, kann es die Partei endgültig verbieten – und die maßgeblichen Politikerinnen und Politiker der Partei werden dann mit einem fünfjährigen Politikverbot belegt. Statt des Verbots kann es teilweise oder vollständig die staatliche Unterstützung für die Partei untersagen.
Sie arbeiten gerade an einem Buch zu – den nicht wenigen – Parteiverboten in der Geschichte der Türkei. Wie ordnet sich das aktuelle Verfahren da ein?
Das ist eines der tragischsten Verbote. 2009 hatte es Anlass gegeben, juristisch über ein Verbotsverfahren der kurdischen Partei DTP zu entscheiden - übrigens nachdem die AKP des regierenden Präsidenten Erdoğan 2008 selbst nur knapp einem Verbotsverfahren entkommen war. Seitdem gab es aber wichtige gesellschaftliche Entwicklungen. Die türkische Regierung hat Friedensverhandlungen mit den Kurden geführt, es wurden kurdische Fernseh- und Radiosender zugelassen. Heute scheint das Interesse aber wieder zu sein, auf eine Spaltung in der Gesellschaft hinzuwirken. Das birgt die Gefahr, das Land wieder ins Feuer zu stellen.
Wie meinen Sie das?
Wenn Kurden, vor allem die junge Generation, in der Türkei kein Potential für eine gemeinsame Zukunft sehen, dann hat das ein gefährliches Eskalationspotential für den Konflikt. Die HDP hat zehn Jahre lang versucht, ein demokratischer Teil der türkischen Politik zu sein.
Lassen Sie uns nochmal zur Verbotsklage zurückkommen. Wie schätzen Sie die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts bei der Entscheidung ein?
Das ist eine große Frage. Mein persönlicher Eindruck ist, dass das Verfassungsgericht das einzige unabhängige Verfassungsorgan ist. Aber es wurde in den vergangenen Jahren geschwächt. Die letzten vier Ernennungen beim Verfassungsgericht hatten nichts mit der Qualität der Richter zu tun, sondern nur damit, ob die Personen Erdoğan-loyal sind. Heute setzt sich das Gericht fast nur aus Konservativen zusammen, damit hat sich die Lage umgekehrt. Vor dem Jahr 2000 war es dominiert von Kemalisten. Aber es braucht, wie gesagt, zehn Stimmen für ein Verbot, und es gibt wohl rund sieben eher liberalere Stimmen unter den Konservativen. An deren Stimmen könnte das Verbot noch scheitern.
Die nächsten Parlamentswahlen in der Türkei werden spätestens im Juni 2023 stattfinden, Präsident Erdoğan erwägt offenbar aber vorgezogene Neuwahlen?
Es gibt keine andere Erklärung, als dass das Verbotsverfahren damit in Zusammenhang steht. Es ist ein Schritt, um eine Koalition der Oppositionsparteien zu zerstören. Selbst wenn HDP-Politiker nach einem Verbot eine neue Partei gründen wollten, dürften sie dafür nicht genug Zeit haben, um sich schlagkräftig auf die Wahl vorzubereiten. Im Südosten der Türkei, also dort, wo wie HDP viele Stimmen sammelt, dürften diese dann an Erdoğans AKP gehen. Ein Verbot der HDP geht zugunsten von Erdoğan aus.
Prof. Dr. Osman Can, LL.M (Köln) hat den Lehrstuhl für Verfassungsrecht an der Universität Marmara in Istanbul inne. Er war Mitglied der Venedig-Kommission und hatte war für drei Jahre Vize-Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats. Von 2002 bis 2010 arbeitete er am Türkischen Verfassungsgericht als Rapporteur-Judge zuständig insbesondere für Fragen der Verbot politischer Parteien, Verfassungsänderungen und Grundrechte.
Parteiverbotsverfahren in der Türkei: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45288 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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