6. BVerwG stärkt Rechte der Presse: Gerichte dürfen Namen nicht schwärzen
Wenn Journalisten bei Gerichten die Übersendung von Urteilen beantragen, entsteht häufig Streit darüber, welche Angaben zu anonymisieren sind. Das BVerwG hat jetzt klargestellt, dass die Namen von Richtern, Schöffen, Staatsanwälten und Verteidigern nicht geschwärzt werden dürfen. Und mit einer mündlichen Auskunft muss die Presse sich auch nicht mehr abspeisen lassen, freut sich Martin W. Huff.
5. Merkwürdige Verfassungsinterpretation: US-Juristen gut deitsch in den Wahnsinn treiben
Ein alter Philosophen-Scherz geht so: Deutsche Philosophen schrieben so kompliziert, ja dunkel-raunend, dass man sie durch eine Übersetzung ins Englische erst verständlich machen (Immanuel Kant) oder als Scharlatan (Martin Heidegger) überführen sollte. Ein neuer Juristen-Scherz geht so: Um ihre eigene Verfassung verstehen zu können, müssen US-Juristen wohl Deutsch lernen. Von Martin Rath.
4. LTO exklusiv: BMJV lässt klagende BGH-Anwalts-Bewerber zu
Am Dienstag sollte der Anwaltssenat des BGH über die Zulassung zweier Rechtsanwälte als BGH-Anwälte verhandeln. Nach Informationen von LTO wurde der Termin aufgehoben, weil das für die Zulassung zuständige BMJV die klagenden Bewerber zugelassen habe.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13389 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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