Meistgelesen in Hintergründe 2015: Absurde Par­tei­en­fi­nan­zie­rung, umge­kehrte Beweis­last und der Pranger der Schande

28.12.2015

Ein Jurastudent klagt vor dem BVerfG erfolgreich gegen das Demoverbot in Heidenau, Bild stellt rechte Hetzer zu Recht an den Pranger, und darf man eigentlich Wohnungen für Flüchtlinge beschlagnahmen? Ihre Lieblings-Hintergrundbeiträge 2015.

10. BVerfG zum Auskunftsrecht des Scheinvaters: Untreu und Glauben

Wer jahrelang für ein Kuckuckskind aufgekommen ist, hat deshalb noch lange nicht das Recht, von seiner untreuen Partnerin die Identität des wahren Vaters zu erfahren. Der am Mittwoch bekanntgegebene Beschluss des BVerfG zum Auskunftsrecht des Scheinvaters überbetont die Belange von Betrügerinnen in grotesker Weise, meint Constantin van Lijnden.

9. BGH zu agent provocateur: Hindernis für Verfahren

Provozieren Lockspitzel der Polizei Bürger zur Begehung von Straftaten, ist dies ein Verfahrenshindernis. Diese neue BGH-Rechtsprechung erläutert Robert Esser.

8. Edathys relativiertes Geständnis: Die Geister, die die Staatsanwaltschaft rief

Keine zwei Stunden, nachdem das Strafverfahren wegen Besitzes kinderpornografischen Materials gegen ihn eingestellt wurde, relativierte Sebastian Edathy auf seiner Facebook-Seite: "Ich weise darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt". Seine Schuld sei nicht festgestellt worden. Das ist widersprüchlich, aber nicht verwunderlich, meinen Experten.

7. Der "Pranger der Schande" bei Bild und das Persönlichkeitsrecht: Gehetzte Hetzer – Rache der Gerechten?

Die BILD hat Fotos und Kommentare von Facebook-Nutzern veröffentlicht, die zuvor gegen Asylbewerber gehetzt hatten. Warum die Zeitung ihr Persönlichkeitsrecht damit nicht verletzt hat, erklärt Niklas Haberkamm.

Zitiervorschlag

Meistgelesen in Hintergründe 2015: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17983 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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