Kachelmann will zwei Millionen Euro von der Bild-Zeitung. Referendare in NRW wären schon mit weniger zufrieden, das LBV stellt sich allerdings dumm. Dumm gelaufen ist es auch für den Ex-Richter, der Examensklausuren gegen Geld und Sex eintauschte – er bekam fünf Jahre Haft. Edathy könnte um einen Prozess herum kommen - anders als möglicherweise ein ehemaliger Anwalt einer Großkanzlei.
10. Mögliche Verfahrenseinstellung: Edathy-Prozess könnte doch ein schnelles Ende finden
Im Edathy-Prozess wird nun doch über eine Einstellung gesprochen. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wollen sich zusammensetzen und über die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflage sprechen. Vor Prozessbeginn war eine solche Einigung nicht zustande gekommen, einen Antrag der Verteidigung wegen Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren lehnte das Gericht ab.
9. Grenzfragen der Jurisprudenz in der Erkältungszeit: "Tussis" und der Husten, juristisch betrachtet
Unterdrücktes Krächzen bei den leisen Stellen, erregtes Röcheln, wenn es interessant wird: Kino-, Theater- oder Konzertbesuchter haben so gelegentlich den Verdacht, dass Ärzte ihre Patienten ins Publikum gesetzt haben, damit sie einmal gründlich abhusten können. Weil Juristen die ganze Welt zur Bühne ihrer Kunst machen, befassen sie sich natürlich auch mit dem Husten, wie Martin Rath zeigt.
8. Steuerdumping internationaler Konzerne: Wie die Milliarden am Fiskus vorbeigeschleust werden
"Luxleaks" oder prominente Unternehmen wie Apple und Amazon haben es unlängst erneut vor Augen geführt: Manche multinationale Unternehmen zahlen trotz Milliar-dengewinnen kaum Steuern. Sie geraten zunehmend in das Visier der Finanzminister, der OECD oder auch der EU-Kommission, die kürzlich darüber beraten hat. Dennis Klein zeigt die Lücken, mit denen den Konzernen die Steuerumgehung gelingt.
7. Obwohl er Kollegen sexuell missbraucht haben soll: Solinger Unternehmen muss Manager nicht kündigen
Auch eine – nicht rechtskräftige – strafrechtliche Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Arbeitskollegen genügt nicht zwangsläufig, um einen Angestellten von seinem Arbeitsplatz zu entfernen. Dem ArbG Solingen reichten am Dienstag die Verdachtsmomente nicht aus. Muss der Arbeitgeber wirklich mehr ermitteln als staatliche Strafverfolger, fragt sich Julian Köster-Eiserfunke.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14816 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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