Ein Jurastudent lässt das Demoverbot in Heidenau aufheben. Ein Einzelunternehmer kippt das Juris-Monopol. Aber auch der Start von beA, Fragen für die Mündliche und Nacktfotos bei What's App haben es in unsere Top 10 geschafft.
10. BVerfG zu Honorarannahme als Geldwäsche: Karlsruhe stärkt Rechte von Strafverteidigern
Das BVerfG hat seine verfassungskonforme Auslegung der Geldwäsche für Strafverteidiger erweitert. Demnach machten die Juristen sich nur dann strafbar, wenn sie sicher wüssten, dass ihr Honorar aus einer Straftat stammt.
9. Tipps vom Karriereberater: Wie stelle ich meine Erfolge dar?
Selbstmarketing hat für viele Juristen einen schlechten Beigeschmack. Doch wer Karriere machen will, muss zeigen, was er kann. Wie Sie das ganz elegant und ohne Schaumschlägerei schaffen, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön.
8. Anwälte können beA-Karte bestellen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Seit Dienstag ist die Bestellseite für die Sicherheitskarte online, mit der Anwälte Zugriff auf ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach nehmen können. Voraussetzung ist die individuelle Antragsnummer, die per Post versandt wird.
7. "Smart Contracts" und das Blockchain-Prinzip: Das Ende der Juristen?
Wer Juristen und Banker eh für überflüssige Berufsgruppen hielt, könnte durch diese gar nicht so unrealistische Idee neue Inspiration bekommen. Martin Rath über SciFi-artige Software und Datenbanken als neue Kontrollinstrumente des Rechts.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16810 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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