Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Nacktheit im Netz, beleidigte Beamte, vertrackte Verjährung

02.05.2015

Polizisten darf man beleidigen, Pornodarstellerinnen kündigen, und Schwule diskriminieren - so die nicht ganz akkurate Kurzfassung dreier Artikel, die es in unsere aktuelle Top 10 gebracht haben. Ebenfalls mit dabei ist ein Stück zur Gründung von Mikronationen und - wie könnte es anders sein - ein Beitrag zum Kölner wissMit, der Nacktbilder von Studentinnen ins Netz gestellt haben soll.

10. Verfassungsrichter Paulus: "Globale Überwachungssituation nicht einfach hinnehmen"

Andreas Paulus hat sich für eine wirksame Durchsetzung des Rechts auf Privatheit im Zeitalter des Internets stark gemacht. "Wir sollten nicht einfach hinnehmen, dass wir in einer globalen Überwachungssituation leben", sagte der Bundesverfassungsrichter am Donnerstag in Karlsruhe. "Wir müssen uns vielmehr fragen, wie wir die Grundrechte, die wir national haben, effektiv machen - nicht nur national, sondern auch europäisch". Das sei zum großen Teil schon gelungen, sagte er mit Blick auf den EuGH.

9. BVerfG zu Kollektivbeleidigungen: "FCK CPS" nicht strafbar

"FCK CPS": auch unter Verzicht auf Vokale bleibt diese Botschaft recht eindeutig. Eine strafbare Beleidigung liegt darin aber nicht, so das BVerfG in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung. Die Personengruppe "Polizisten" sei nicht hinreichend überschau- und abgrenzbar, die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit daher nicht überschritten.

8. LAG München bestätigt Kündigung: Kirche durfte Pornodarstellerin entlassen

Eine Erzieherin, die neben ihrer Arbeit bei einer mittelfränkischen Diakonie in Pornos mitspielte und diese im Internet veröffentlichte, ist mit ihrer Klage gegen ihre Kündigung auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Diakonie habe ihr wegen "schwerwiegender sittlicher Verfehlung" ordentlich kündigen dürfen, urteilte das LAG München am Dienstag.

7. Kein Grundsatzurteil: Blutspendeverbot für Schwule bleibt möglich - vielleicht

In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, sind Männer, die Sex mit anderen Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen. Das soll dem Schutz vor Infektionskrankheiten dienen, stellt aber eine sexuelle Ungleichbehandlung dar. Am Mittwoch hatte der EuGH über das Verbot zu entscheiden. Doch sein Urteil stellt die Antwort im Wesentlichen ins Ermessen der Mitgliedstaaten.

Zitiervorschlag

Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15410 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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