Juristenkommission tagt zu Klimawandel und Recht: Wie sieht die "Große Trans­for­ma­tion" aus?

von Dr. Franziska Kring

20.10.2021

Welche Rolle können Gerichte beim Klimaschutz spielen? Ist "Personal Carbon Trading" eine Alternative zum Emissionshandel? Bei einer Tagung in Mannheim diskutierten Experten aus verschiedenen Disziplinen Grundsatzfragen.  

"Vor zehn Jahren wären wir mit großen Augen angeschaut worden, wenn wir eine Tagung mit dem Titel durchgeführt hätten", eröffnete Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission (IJK) und Richter des Bundesverfassungsgerichts, die 65. Jahrestagung. Für ihn war es die letzte als IJK-Chef. 

Mittlerweile steht außer Zweifel, dass die Herausforderungen des Klimawandels auch mit juristischen Mitteln bewältigt werden müssen. Der sechste Bericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) wirft ein düsteres Licht auf die Zukunft und warnt vor einem drastischen Temperaturanstieg und zunehmenden Extremwetterereignissen. Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung verdeutlichte, dass der Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre vollständig vom Menschen verursacht worden ist. "Die Erderwärmung ist komplett menschengemacht", so Rahmstorf. 

Vergangenes Wochenende diskutierten Juristinnen und Juristen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeitsforschung, Physik und Politikwissenschaft sowie mit Aktivistinnen und Aktivisten zum Thema "Klimawandel: Rechtliche Rahmenbedingungen für die 'Große Transformation' von Wirtschaft und Gesellschaft".  

Fest stehe: "Wir müssen tätig werden, wir sind als Juristinnen und Juristen gefordert", so Paulus. Welche Rolle der Rechtswissenschaft bei der Klimakrise zukommen kann, stand im Mittelpunkt der lebhaften Diskussionen in der Aula der Universität Mannheim. 

"Was kann man von der Justiz erwarten – oder was muss man befürchten?"  

"Was kann man von der Justiz erwarten – oder was muss man befürchten?" Diese Einleitung vorausgeschickt, analysierte Verfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski die Rolle der Gerichte in den Klimaklagen. In den vergangenen Jahren habe es auf nationaler und internationaler Ebene einen großen "Run" auf die Gerichte gegeben.  

Das kolumbianische Verfassungsgericht sprach erstmals im Jahre 2016 dem drittgrößten Fluss des Landes subjektive Rechte zu. Ein Gericht in Den Haag verurteilte den Ölkonzern Shell, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. "Juristisch zweifelhaft oder extrem innovativ – je nachdem, auf welcher Seite man steht", so Maidowski. 

Klimaklagen seien ein zweischneidiges Schwert, sagte er weiter. Sie hätten eine gewisse Anstoßwirkung, aber könnten auch gegenteilige Effekte haben. Eine strategische Prozessführung, also gezielt Prozesse vor Gericht zu führen, um jedenfalls einige positive Ergebnisse zu ernten, sei risikoreich.  

Man könne sich aber über jedes Gericht freuen, "das ein bisschen Zeit und Hirnschmalz in die Frage der Klagebefugnis bei den Klimaklagen steckt". Das hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 2656/18 u.a.) getan. Es hielt NGOs für nicht beschwerdebefugt. Der Beschluss sei in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Das BVerfG sei von einer konservativen Tatsachengrundlage ausgegangen, habe also nur jene Fakten aufgenommen, die auch dann noch zutreffen, wenn es neue Erkenntnisse zum Klimawandel gibt. So vermeide es die Kritik der unzureichenden Sachaufklärung und der einseitigen Sicht auf die Fakten. Allerdings müsse die klimawissenschaftliche Erkenntnislage laufend beobachtet und auf ihre Relevanz für die verfassungsrechtliche Einordnung der Klimapolitik überprüft werden. 

"Fundamentale Gerechtigkeitsprobleme" 

"Der Klimawandel bringt fundamentale Gerechtigkeitsprobleme mit sich", so Prof. Dr. Julia Hänni, Bundesrichterin am Schweizerischen Bundesgericht. Die Schäden träten vermehrt bei den Gruppen auf, die selbst nicht zum Klimawandel beigetragen hätten. Regionale Probleme hätten globale Ursachen. 

Hänni zeigte den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Menschenrechten auf. Insbesondere Art. 2 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK), das Recht auf Leben, sowie Art. 8, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, seien betroffen. Die Klimaverträge, insbesondere das Paris-Übereinkommen, auf das sich die Staaten Ende des Jahres 2015 geeinigt haben, präzisierten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen. 

Dabei gehe es nicht um staatliche Eingriffshandlungen, sondern um Unterlassungen: Die Staaten seien verpflichtet, CO2-Emissionen von Privaten zu überwachen und begrenzen. Eine völkerrechtliche Pflicht zum Handeln ergebe sich aus der EMRK sowie den Klimaverträgen, konkretisiert durch die Erkenntnisse des IPCC. Die Verletzung von Unterlassungspflichten sei allerdings schwer nachweisbar. 

Eine besondere Herausforderung stelle die Frage nach der Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung dar: Jeder Staat trage zum Klimawandel bei, aber keine spezifische Handlung führe zur Verletzung von Konventionsrechten. Aufgrund des Grundsatzes der internationalen Kooperation seien die Staaten zur Zusammenarbeit angehalten. Zur Begründung der Kausalität könne die Theorie der "beitragenden Kausalität" herangezogen werden, nach der auch eine Teilursache kausal für einen Erfolg sein kann. 

Personal Carbon Trading: Ein Emissionskonto für jeden? 

Dr. Vicki Duscha, Leiterin des Geschäftsfelds Klimapolitik am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe, stellte das Konzept des "Personal Carbon Trading" (PCT) als Alternative zum Emissionshandel vor. Dieses Instrument setzt beim Endverbraucher an, der durch sein Verhalten die Emissionsmenge direkt beeinflussen kann. 

Die Idee ist simpel: Es geht um die Bepreisung von Emissionen, wobei solche mit hohem CO2-Gehalt teurer sind als solche mit einem geringen. Individuen anstatt Unternehmen sollen – im Unterschied zum Emissionshandel – Emissionszertifikate erhalten. Duscha sagt, PCT erinnere an die Sammlung von Kontodaten: Jede Person bekomme – ähnlich wie ein Geldkonto – ein "CO2-Konto". Auch ein Emissionshandel sei denkbar: Jemand, der auf die Malediven fliegen will, aber seinen Vorrat schon aufgebraucht hat, könne Zertifikate von anderen erwerben, die sparsamer gelebt haben.  

Insgesamt bestehe aber noch ein hoher Forschungsbedarf. Verfassungsrichter Paulus wies im Rahmen der Diskussion auf die Bedeutung der sozialen Frage hin. Wohlhabende könnten weiter ihren Porsche fahren, während ärmere Menschen umziehen müssten, weil sie sich den Weg zur Arbeit nicht mehr leisten können. "Die Gerichte können den sozialen Ausgleich nicht schaffen", so Paulus. Hier sei die Politik gefragt. 

Möglichkeiten und Grenzen der Transformation 

Der aufsehenerregende Klima-Beschluss des BVerfG bildete den Ausgangspunkt der von Dr. Frank Bräutigam moderierten Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Thema "Transformation als Kunst des gesellschaftlichen Wandels: Möglichkeiten und Grenzen".  

Prof. Dr. Ingolfur Blühdorn, Leiter des Instituts für Gesellschaftswandel und Nachhaltigkeit an der Wirtschaftsuniversität Wien, sagte, der Beschluss sei zwar ein Motor für die weitere Entwicklung der Klimapolitik. Die zunehmende Bedeutung der Gerichte beim Kampf gegen den Klimawandel könne aber auch als Zeichen der Ernüchterung gesehen werden. Zivilgesellschaftliche Bewegungen allein hätten keinen Wandel bewirken können. 

Dr. Wolfgang Haas, Of Counsel bei DLA Piper und langjähriger Rechts- und Compliance-Chef bei der BASF in Ludwigshafen, sieht den Beschluss mit Sorge. Ein CO2-intensives Unternehmen sei nicht in der Lage, die Emissionen so schnell anzupassen. Im schlimmsten Fall hätte das die Stilllegung zur Folge. 

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, zeigte sich aber optimistisch, dass die Politik in der Lage sei, die Klimakrise zu bewältigen. 

Bei der Tagung ging es auch immer wieder um den Freiheitsbegriff. Das BVerfG hat das Freiheitsverständnis neu festgeschrieben: Die Freiheiten der heute lebenden Menschen müssten im Licht der Freiheiten künftiger Generationen ausgelegt werden. 

Welche weitere Rolle den Gerichten dabei zukommt, wird sich zeigen. "Die Justiz kann den Klimawandel nicht verhindern, aber zeigen, wo das System klemmt", so Verfassungsrichter Maidowski. 

Zitiervorschlag

Juristenkommission tagt zu Klimawandel und Recht: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46406 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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