Harsche Worte auf seiner Facebook-Seite, deutliche Kritik in Interviews: Polizeirechtler Dieter Müller hat eine Abmahnung aus dem Innenministerium kassiert. Ein Gütetermin blieb am Montag erfolglos. Und es ist nicht der erste Streit.
Dieter Müller hat eine Abmahnung bekommen. Das wäre nichts allzu Besonderes - wenn sie nicht direkt aus dem Sächsischen Innenministerium käme und Müller nicht Professor an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg wäre. So aber schreibt die Abmahnung ein weiteres Kapitel in einer schon langen Geschichte. So scheint es weniger um eine arbeitsrechtliche Standardmaßnahme zu gehen als vielmehr um eine persönliche Fehde zwischen Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) und einem Juristen, der für seine Kritik auch die Medien nutzt.
Der geborene Niedersachse Müller war 1994 für die Gründung der Polizeihochschule nach Sachsen berufen worden. Der Polizei- und Verkehrsrechtler kennt dieses Gebiet nicht nur aus dem Jurastudium: Er begann bereits 1978 seinen Dienst bei der Bereitschaftspolizei, studierte, nachdem er den Dienst quittiert hatte, zunächst Theologie, dann Jura. Wenn er etwas zu kritisieren hat, tut er es – und das im Zweifel laut und in den Medien. Auch, wenn es um seinen Dienstherren geht, den seit 2009 amtierenden sächsischen Staatsminister des Innern, Markus Ulbig. In dessen Wikipedia-Eintrag nimmt der Punkt "Kontroversen" den längsten Teil ein. A In der jüngeren Vergangenheit wurde er vor allem für seinen Umgang mit Pegida, den fremdenfeindlichen Protesten in Dresden und Freital und den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Heidenau kritisiert.
Auf seiner Facebook-Seite hat Rechtswissenschaftler Müller geschrieben, es gebe bessere Innenminister als Ulbig. Beim Rücktritt des Hamburger Innenministers merkte er an, wie leicht ein Rücktritt doch sein könne – er lebe nur im falschen Bundesland. Zudem äußerte Müller Kritik in einem Radio-Interview und bewertete die von Ulbig eingesetzte Kommission zur Überprüfung der sächsischen Polizeireform mit den Worten: "Wäre es eine Bachelorarbeit, ich würde eine glatte Fünf geben." Auf diese drei Aspekte stützt sich die Abmahnung..
Streit schwelt seit Jahren
Müller kann kaum sagen, er hätte das nicht kommen sehen. Schon im Dezember 2011 war dem 57-Jährigen verboten worden, "im Namen der Hochschule zu publizieren". Und so musste unter seinen Artikeln stehen, dass diese "nicht dienstlich veranlasst" sind und "ausschließlich die private Meinung des Autors wiedergeben" – so auch unter seinen Beiträgen auf LTO.
Um Müller zu stoppen, reichte das nicht aus. aus. Im Mai 2015 sagte er zu seinen Studenten: "Vielen Ihrer Vorgesetzten wird es künftig nur um die Bilanz gehen, damit sie vor dem Innenministerium gut dastehen". Daraufhin wurde eine Missbilligung ausgesprochen. "Diese Art Vorstufe zur Abmahnung wurde per Brief übermittelt und sollte zur Personalakte genommen werden", sagt Florian Berthold, seit Jahren Müllers Anwalt. "Es war klar, dass wir dagegen ganz grundsätzlich vorgehen müssen." So geschah es, der Streit endete mit einem Vergleich. Die Missbilligung wurde aufgehoben, Müller verpflichtet sich, "ab sofort in Presseinterviews im Rahmen seiner Möglichkeiten die Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen".
Ulbig meint offenbar, dass Müller das nicht tut, wenn er sich auf Facebook zu seiner Qualität als Innenminister und im Radio zur Polizeiarbeit äußert. Mit der Abmahnung vom 4. Februar, ausgehändigt vom Landespolizeipräsidenten Jürgen Georgie, soll Müller unter Androhung der fristlosen Kündigung verboten werden, sich zur sächsischen Polizeiarbeit und Innenpolitik zu äußern.
Tanja Podolski, Zu viel Kritik an seiner Politik: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18981 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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