Abschiebung ohne Asylverfahren: Das britische Parlament hat den umstrittenen Ruanda-Deal verabschiedet. Schutzsuchende ohne Papiere dürfen auf der Insel nun keinen Asylantrag mehr stellen. Daniel Thym mit einer Einordnung.
LTO: Herr Professor Thym, das britische Parlament hat einen neuen Asylpakt beschlossen. Was ist darin geregelt?
Im Kern geht es darum, das ostafrikanische Land Ruanda qua Gesetz als sicheren Drittstaat einzustufen. Die britische Regierung will Menschen dorthin überstellen, die irregulär über den Ärmelkanal einreisen und keine Papiere haben. Ein Asylverfahren gibt es dann in Ruanda durch die dortigen Behörden, nicht jedoch in Großbritannien. Theoretisch betrifft das sehr viele Personen, die in Großbritannien ankommen. Praktisch hofft die Regierung darauf, dass es ausreicht, ein paar Dutzend oder Hunderte Personen zu überstellen. Das soll eine Abschreckungswirkung entfalten, die dazu führt, dass weniger einreisen.
Vor der Überstellung nach Ruanda gibt es in Großbritannien ein kurzes Vorverfahren. Die Behörden prüfen, ob eine Ausnahme greift, weil Ruanda für eine Person nicht hinreichend sicher ist. Auch Rechtsschutz ist weiterhin möglich, wird allerdings stark eingeschränkt. So sollen zum Beispiel die Gerichte eine Abschiebung künftig aufgrund einer Erkrankung nur noch verbieten, wenn eine Person ein unabhängiges medizinisches Gutachten vorlegt.
Mit dem neuen Gesetz steigen also die Chancen, dass in den kommenden Wochen passiert, wofür schon der damalige deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) vor 20 Jahren warb: Asylverfahren in Afrika. Das neue Gesetz bietet hierfür die Grundlage, was nicht heißt, dass die Diskussion beendet wäre. Vielmehr folgt jetzt der Praxistest. Dieser wird zeigen, ob das Vorhaben funktioniert: rechtlich und tatsächlich. In beiderlei Hinsicht kann es noch scheitern.
Beginnen wir mit dem Recht. Wie ist das britische Vorhaben rechtlich zu beurteilen?
Großbritannien ist nach dem Brexit weiterhin an die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden. Letztere ist besonders wichtig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg aus der Konvention in den vergangenen 30 Jahren weitgehende Garantien ableitete. Kern ist das sogenannte Refoulementverbot. Staaten dürfen eine Person nicht in ein Land zurückschicken, in dem Verfolgung oder ein schwerer Schaden droht. Externe Asylverfahren sind damit vereinbar, solange der Drittstaat die notwendige Sicherheit bietet. Pointiert formuliert: Es gibt ein Recht auf Schutz, nicht jedoch auf Aufnahme in einem bestimmten Land. Das nutzen die Staaten zu ihren Gunsten.
Alles weitere hängt dann von der konkreten Situation in Ruanda ab. Es kommt also auf das Kleingedruckte an. Die dortigen Behörden und Gerichte müssen zuverlässige Asylverfahren hinbekommen, die europäischen Standards gerecht werden. Notwendig ist zum Beispiel, dass Syrer und Afghanen einen Schutz erhalten, wenn sie diesen in Europa bekämen. Genau daran scheiterte im vergangenen November ein erster Anlauf, den Ruanda-Plan umzusetzen. Der Oberste Gerichtshof in London war der Meinung, dass das ruandische Asylsystem nicht zuverlässig genug sei.
Doch selbst wenn die britischen Gerichte das neue Gesetz akzeptieren, besteht immer noch die Möglichkeit, vor dem EGMR zu klagen. Die britische Regierung befürchtet, ein Verfahren dort zu verlieren, wie das bei anderen Migrationsthemen immer wieder passierte. Sicher ist das zwar nicht - der Gerichtshof anerkennt nämlich, dass eine Person in sichere Drittstaaten überstellt werden darf. Allerdings will die britische Regierung das Risiko nicht eingehen, dass der EGMR die Situation in Ruanda als nicht hinreichend sicher einstuft. Aus diesem Grund sagt das aktuelle Gesetz auch, dass britische Gerichte eventuellen EGMR-Urteilen die Gefolgschaft verweigern müssen. Nur noch der Minister darf entscheiden, ob das passieren soll.
"Es gibt sehr große Fragezeichen"
Wie passt das britische Asylpaket zu der Entscheidung des Supreme Courts vom November vergangenen Jahres?
Auf das Urteil reagierte die britische Regierung mit einem zweigleisigen Ansatz. Als erstes verhandelte sie mit Ruanda eine neue Vereinbarung, die die Bedenken des Obersten Gerichtshofs inhaltlich ausräumen soll. So soll es zum Beispiel unabhängige Beschwerdekammern geben, die mit Experten besetzt sind und als Quasi-Gerichte die ruandischen Asylentscheidungen überprüfen. Außerdem garantiert Ruanda, niemanden abzuschieben – auch nicht, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll sicherstellen, dass niemand in ein weiteres Land zurückgeführt wird, wo eine Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Sorge vor solchen "Kettenrückführungen" war ein Grund für das Urteil vom November.
Auf dem Papier sieht das neue Abkommen gut aus, aber das reicht nicht. Es kommt letzten Endes darauf an, ob die Vorgaben in der Praxis auch umgesetzt werden. Da gibt es sehr große Fragezeichen. Das weiß natürlich auch die britische Regierung, weshalb sie die britischen Gerichte teilweise entmachtet. Sie werden nicht nur verpflichtet, EGMR-Urteile nicht mehr zu befolgen, die Ruanda als unsicher einstufen. Auch innerstaatlich wird der Rechtsschutz massiv beschnitten. Ich sagte bereits, dass Asylbewerber durch Gutachten untermauern müssen, weshalb sie aufgrund einer Krankheit nicht abgeschoben werden dürfen. Außerdem verbietet das Gesetz den Gerichten, die tatsächliche Situation in Ruanda zu überprüfen, vor allem die Zuverlässigkeit des dortigen Asylsystems. Das Gesetz ist letztlich eine rechtliche Fiktion: Die Gerichte müssen davon ausgehen, dass Ruanda sicher ist, auch wenn es dies tatsächlich nicht sein sollte.
Kann Großbritannien das einfach so tun?
In Deutschland wäre es undenkbar, dass der Gesetzgeber sich über die Menschenrechte hinwegsetzt. Großbritannien hat jedoch keine geschriebene Verfassung. Parlamentsgesetze sind in Großbritannien nach einer traditionellen Lesart das Maß aller Dinge. Eine spannende Frage lautet, ob der Oberste Gerichtshof die Diskussion eventuell als einen Anlass nimmt, um sich mit der Regierung anzulegen. Schon das Urteil aus dem November letzten Jahres enthielt einzelne Passagen, die man so interpretieren kann, dass die Gerichte nicht länger zu akzeptieren bereit sind, wenn das Parlament die Menschenrechte aushebelt. Es könnte also sein, dass der große Konflikt gar nicht mit dem EGMR droht, sondern die britischen Gerichte selbst Contra geben.
Wie beurteilen Sie diese Entwicklung für die deutsche Debatte über Asylverfahren im Ausland?
Deutschland und andere EU-Staaten müssen auch noch die Vorschriften der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU beachten. Diese ist deutlich strenger als die Menschenrechte. So muss zum Beispiel ein sogenanntes Verbindungskriterium beachtet werden, weshalb eine Person nur in einen sicheren Drittstaat überstellt werden darf, wo sich Familienangehörige aufhalten oder eine Person zuvor bereits lebte. Dieses Kriterium wird unter der künftigen Asylverfahrensverordnung beibehalten, die ein wichtiger Bestandteil der jüngsten EU-Asylreform ist. Unter Geltung dieser Verordnung lässt sich also in Deutschland ein Ruanda-Modell nicht umsetzen. Wenn die EU-Staaten sichere Drittstaatsmodelle umsetzen möchten, müssten sie den EU-Asylkompromiss nachbessern. Diese Debatte könnte es schon sehr bald geben. Die EU-Kommission soll in einem Jahr einen Bericht vorlegen, ob die Drittstaatsklausel punktuell geändert wird.
Rechtlich ist die Situation bei uns also eine andere als in Großbritannien. Allerdings ist für die deutsche Debatte aus einem anderen Grund wichtig, was in den nächsten Monaten passieren wird. Sichere Drittstaatsmodelle beruhen auf der Annahme, dass es ausreicht, einen begrenzten Personenkreis zu überstellen, woraufhin die Zugangszahlen automatisch zurückgehen. Das kann klappen, steht aber nicht fest. So kamen nach Großbritannien letztes Jahr ungefähr 30.000 Personen; nach Ruanda sollen laut Medienberichten aber nur wenige Hundert überstellt werden. Die Frage ist nun, ob dies eine Abschreckungswirkung entfaltet. Wenn das passiert, wird die Forderung nach einer Auslagerung von Asylverfahren auch hierzulande erstarken.
Herzlichen Dank für das Interview!
Prof. Dr. Daniel Thym ist Professor an der Universität Konstanz.
Interview zu britischen Asylverfahren in Ruanda: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54415 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag