Debatte um Rückkehr eines Rechtsextremen ins Richteramt: Wir ver­öf­f­ent­li­chen das Justiz-Gut­achten zu Jens Maier

07.02.2022

Wie reagieren auf die Rückkehr des Richters Jens Maier? Ein internes Gutachten des Justizministeriums Sachsens prüft Optionen und kritisiert die Vorschläge eines Bremer Verfassungsrechtlers. Hier gibt es das Gutachten in voller Länge.

Der vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte AfD-Politiker und Richter Jens Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder in die sächsische Justiz zurückkehren. Früher war er am Landgericht Dresden als Richter tätig, er hat einen rechtlichen Rückkehranspruch auf seiner Seite.

Seine Rückkehr läuft aber alles andere als geräuschlos ab. Spätestens seitdem der Fall Maier bei den ARD-Tagesthemen auftauchte, sorgt er bundesweit für Diskussionen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob man einem Mann wie Maier nicht doch die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehren kann.

Die Verantwortung für das weitere Vorgehen wird aber hin und her geschoben, zwischen Justizministerium, Landtagsfraktionen und Justizverwaltung. Auch weitere Stimmen aus Rechtswissenschaft und Richterverbände schalteten sich ein. Für Diskussionen sorgte zudem ein LTO-Bericht über ein internes Gutachten zum Fall, das aus dem sächsischen Justizministerium stammt.

Das Dokument findet sich hier in voller Länge.

CDU skeptisch gegenüber Richteranklage

Für Rico Gebhardt, Fraktionschef der Linken im Sächsischen Landtag, steht fest: "Dieser Mann darf nie wieder Recht sprechen." Auch der SPD-Politiker Albrecht Pallas hält Maier für "untragbar". Der Landtag befasst sich damit, ob zum ersten Mal in der Geschichte eine Richteranklage erhoben werden soll.

Die Richteranklage müsste vom Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf den Weg gebracht werden, danach muss auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Voraussetzung ist, dass ein Richter "im Amt oder außerhalb des Amtes gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder des Freistaates verstößt", so Art. 80 der Landesverfassung. Rechtsprechung dazu gibt es nicht: Die Richteranklage ist zwar in den meisten Landesverfassungen und im Grundgesetz vorgesehen, wurde aber noch nie angewendet – beim BVerfG ist kein einziges Verfahren erfasst. 

Die CDU im Sächsischen Landtag, auf deren Stimmen es auch ankommen würde, sieht derweil eine Richteranklage gegen Maier mit Skepsis. "Für uns steht fest, dass der Rechtsextremist Jens Maier nicht als Richter geeignet ist", erklärte Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, am Montag in Dresden. Es könne aber nicht angehen, dass Justizministerin Katja Meier (Grüne) ihre Verantwortung auf den Landtag ablade: "Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für eine noch nie da gewesene Richterklage enorm hohe Hürden gelten, die zudem an nicht klar abgesteckte Voraussetzungen geknüpft ist."

kus/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Debatte um Rückkehr eines Rechtsextremen ins Richteramt: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47456 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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