Auch das OLG Dresden bestätigt die Verurteilung eines Jura-Referendars wegen schweren Landfriedensbruchs, die Revision blieb ohne Erfolg. Nun muss das Gericht als Ausbildungsbehörde über seine berufliche Zukunft entscheiden.
Die Verurteilung eines Rechtsreferendars nach Krawallen 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies auch die Revision des 27-Jährigen als unbegründet zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Montagabend gegenüber LTO bestätigte. Das OLG habe keine Rechtsfehler feststellen können, so die Gerichtssprecherin.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den angehenden Juristen Brian E. Ende 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 28.11.2018, Az: 10 Ns 617 Js 43983/16). Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an den Krawallen beteiligt hatte. Damals hatten Hunderte von Neonazis und Hooligans in Connewitz randaliert, 215 Verdächtige wurden ermittelt. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Leipzig die Berufung von E. verworfen.
Damit steht nun auch die berufliche Zukunft als Jurist für den 27-Jährigen auf der Kippe. Er hatte das zweijährige Referendariat im November 2018 am Landgericht Chemnitz begonnen. Der Mann ist als Referendar dem Landgericht Chemnitz zugeordnet, für seine Einstellung ist das OLG Dresden verantwortlich. Dort wurde er auch zum Referendariat zugelassen – obwohl bekannt war, dass gegen ihn ein entsprechendes Verfahren läuft. Die Justizverwaltung hatte sich dennoch entschieden, ihn in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Das OLG werde nun als zuständige Verwaltungsbehörde zeitnah weitere Schritte prüfen, sagte die OLG-Sprecherin.
Ausschluss von der Juristenausbildung?
Nach Paragraf 39 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) kann ein Referendar entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Einen solchen stellt es insbesondere dar, wenn "während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nach § 34 Abs. 4 und 5 rechtfertigen würde."
Nach § 34 der sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen müsste E. vom Referendariat ausgeschlossen werden, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden ist.
Seine Grundrechte werden bei der Ermessensentscheidung eine Rolle spielen, insbesondere Art. 12 GG. Für die Behörde ist es eine Sache der Abwägung. Sie hat das Ausbildungsmonopol und wenn sie einem angehenden Juristen das Referendariat verweigert, versperrt sie ihm damit den Weg zum Volljuristen. Das kommt quasi einem Berufsverbot gleich. Er könnte dann nicht als Richter, Staatsanwalt oder als Rechtsanwalt arbeiten.
Zweifel an der Verfassungstreue des sächsischen Rechtsreferendars gibt es schon länger. Der junge Mann war auch durch ein Tattoo aufgefallen. Ein Foto, gepostet auf Facebook, soll den Hobby-Kampfsportler zeigen: mit geballter Faust und in Siegerpose, mit nackter Brust und einem aufwendigen Tattoo darauf. Der Verdacht: In die verwinkelten Linien sollen auch mehrere Hakenkreuze integriert sein. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu aber Anfang 2020 eingestellt.
OLG Dresden zu Neonazi-Angriff: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41589 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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