Neue generische Top-Level-Domains: Der Wett­lauf um die pas­sende Endung beginnt

von Dr. Hauke Hansen, LL.M.

12.01.2012

Ab dem 12. Januar könnte ein neues Internet-Zeitalter beginnen. Top-Level Domains sind nun frei wählbar. Wenn bald "www.oekostrom.rwe" möglich wird, erhoffen sich Unternehmen ganz neue Marketingmöglichkeiten. Die unbegrenzte Freiheit aber hat ihren Preis. Und markenrechtlich ist noch so einiges völlig unklar, zeigen Hauke Hansen und Markus Hübsch.

Bisher mussten Unternehmen bei der Suche nach der passenden Internetadresse in die Ferne schweifen und wurden oft erst in der Südsee fündig: So nutzen Fernsehsender gern das Länderkürzel von Tuvalu (.tv), Radiosender die Adressen der Föderierten Staaten von Mikronesien (.fm), und Tongas Top-Level-Domain (.to) ist durch die illegale Streaming-Seite www.kino.to zu zweifelhafter Berühmtheit gelangt.

Die internationale Organisation zur Verwaltung von Internetdomains (ICANN) hat deshalb eine der größten Veränderungen in der Geschichte des Internets beschlossen. In den nächsten drei Monaten können Bewerber ihre eigene Top-Level-Domain (TLD) bei der ICANN beantragen. Das bedeutet nicht weniger als die unbegrenzte Freiheit der Domain-Namen im Netz.

Für die Endungen von Webseiten war die Wahlfreiheit bislang nämlich begrenzt. Zur Auswahl standen lediglich Länder-TLDs wie .de oder .uk und generische TLDs (.com oder .org). Als letzte der bisherigen 22 TLDs kam die Endung .xxx für pornografische Angebote hinzu. Diese Situation wird sich im Jahr 2012 grundlegend ändern, da die ICANN beliebig viele weitere Domains vergeben wird, die sich an den Wünschen der Bewerber orientieren und frei wählbar sind.

Das Netz der unbegrenzten Möglichkeiten

Dem Markenmanagement von Unternehmen eröffnen sich somit bislang ungeahnte Möglichkeiten: So können die neuen TLDs etwa Unternehmensnamen sein (.shell, .porsche), Produkte (.auto, .fonds), Branchen (.hotel, .bank), geographische Regionen (.berlin, .paris) und vieles mehr. Erstmals können auch arabische, chinesische oder kyrillische Zeichen in die Domain integriert werden.

Die Vergabe der Endungen verläuft dabei in drei Phasen. In der ersten Runde, deren Bewerbungsphase vom 12. Januar bis zum 12. April 2012 stattfinden wird, sollen ca. 500 neue TLDs registriert werden. Obwohl es sich um eine Initiative der gemeinnützigen ICANN handelt, ist bereits für die Antragstellung eine Anmeldegebühr von 185.000 US-Dollar zu entrichten und es werden ausschließlich Anträge von öffentlichen oder privaten Unternehmen und Organisationen bearbeitet.

Während der Bewerbungsphase gilt der bei der Domainvergabe bisher einschlägige Grundsatz "first come, first served" nicht. Die Bewerbungen werden deshalb nach Antragstellung mindestens neun Monate lang beurteilt. Mittels eines Scoring-Verfahrens wird geprüft, ob der Bewerber für die Vergabe des gewünschten Kürzels geeignet ist. Gibt es mehr als einen Bewerber für eine bestimmte TLD, wird diese an den Meistbietenden versteigert, wenn sich die Konkurrenten nicht einigen können.

Aus markenrechtlicher Sicht wirft die neue Freiheit bei den Internetendungen hingegen zahlreiche Fragen auf. Kann beispielsweise die Commerzbank gegen die Domain www.commerz.bank vorgehen, die ja aus zwei beschreibenden Begriffen "commerz" und "bank" besteht? Könnten Markenhersteller gegen alle Domains mit der Endung. replica vorgehen? Hat die Deutsche Bahn oder die Deutsche Bank Anspruch auf die Endung .db?

Keine Vorrechte für Markeninhaber

Bei der Vergabe wird es außerdem keine so genannte Sunrise Period für Inhaber von eingetragenen Warenzeichen geben. Eine Vorrechtphase, während der Markeninhaber zur Verhinderung einer rechtswidrigen TLD-Anmeldung durch Dritte ("Cybersquatting") ihre Markenamen reservieren oder sperren lassen können, ist nicht geplant. Unternehmen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht oder noch nicht für eine eigene TLD interessieren, sollten das Vergabeverfahren daher zumindest aus rechtlichem Interesse verfolgen. Die ICANN überprüft während der Vergabe nämlich nicht, ob die beantragte TLD gegen fremde Marken- oder Namensrechte verstößt.

Erst zwei Wochen nach dem Ende der Bewertungsphase wird die ICANN alle eingegangen Bewerbungen veröffentlichen und Markeninhaber können Verstöße geltend machen: In den folgenden sieben Monaten kann gegen einzelne Anträge kostenpflichtig Widerspruch erhoben werden, über den in einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren entschieden wird.

Ob sich die Einschätzung der ICANN bewahrheitet, dass ein "neues Zeitalter des Internets" angebrochen ist, bleibt abzuwarten. Auch die Bewerber haben hohe Erwartungen: SAP geht von "neue Möglichkeiten im Marketing" aus, die Linde AG prognostiziert eine "schnellere Auffindbarkeit in Suchmaschinen, eindeutige Identifizierbarkeit oder die direkte Weiterleitung auf die jeweilige Landesseite".

Viele der bestehenden TLD wie .aero oder .biz haben sich nämlich nicht durchgesetzt. Und es kann bezweifelt werden, ob die nun mögliche Domain www.bmw.auto wirklich ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Domain www.bmw.de ist. Außerdem müssen die Kosten für eine eigene Domain allein für das erste Jahr auf 500.000 bis 1 Million Euro taxiert werden, da neben den Anmeldegebühren auch noch Aufwendungen entstehen, weil die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Diese hohen Ausgaben lassen sich nur rechtfertigen, wenn das Unternehmen seine TLD mit entsprechenden Second-Level-Domains in seine Marketingstrategie integriert (zum Beispiel www.autos.ebay) und sie konsequent bewirbt. Nur dann werden die Internetnutzer sich an die neue Domain gewöhnen und sie als zusätzlichen Service wahrnehmen.

Dr. Hauke Hansen, LL.M. ist Rechtsanwalt der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare an ihrem Frankfurter Standort. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören der gewerbliche Rechtsschutz und das Internetrecht.

Dr. Markus Hübsch ist Rechtsanwalt und Syndikus in der Rechtsabteilung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Er ist dort zuständig für IT-Recht und Fragestellungen aus dem gewerblichen Rechtsschutz.

 

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Zitiervorschlag

Hauke Hansen, Neue generische Top-Level-Domains: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5287 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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