An Aufträgen mangelt es der Internetenquete sicherlich nicht, die Themen sind vielfältig und beinahe alle gleichermaßen dringend. So verlief denn die erste Sitzung der Enquete auch im Wesentlichen mit Organisation und Planung: Geht Medienkompetenz vor Urheberrecht? Und wer tut was, wann und wie?
Die Grundlage der Diskussionen in der Enquete-Kommission ist der gemeinsame Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/950). Das Parlament gibt damit sehr konkret vor, mit welchen Themen sich die Mitglieder der Kommission befassen sollen. Unter sechs Überschriften, die auch gleichzeitig die Kernthemenfelder der Kommission sind, sind die "Einzelaufträge" zusammengefasst.
Schon früh haben die Mitglieder der Kommission allerdings gemerkt, dass die "Einzelaufträge" in der Theorie eine gute Orientierung geben, aber in der Internetenquete praktisch nur schwer zu bearbeiten sind. Klingen manche Formulierungen im Antrag wunderbar abstrakt - wie beispielsweise "Veränderungen der Produktion, Distribution und Nutzung von künstlerischen Werken und kreativen Inhalten" –, wären sie mit dem klaren Titel "Urheberrechte in der digitalen Welt" viel besser verständlich. Möchte man darüber hinaus mit der Netzgemeinde in den gewünschten direkten Austausch treten, so muss man die Themen auch so benennen, wie sie dort diskutiert werden.
Gleich in der ersten Sitzung der Internetenquete mündete dies in einer lebhaften Diskussion. Welche Themen sollen wie angegangen werden? Um welche soll sich die Kommission zu Beginn kümmern? Welche Themen kommen in der Folge später dran? Begriffe wurden genannt, bewertet, verworfen und neu formuliert. Doch schnell kristallisierte sich eine erste Liste mit einigen Themenkomplexen heraus, die als besonders bedeutsam für die Arbeit der Enquete erachtet wurden: Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutz und Medienkompetenz wurden von den Beteiligten als dringlichste Kernthemen zur vorrangigen Bearbeitung erachtet, acht weitere sollten folgen.
Schwieriger wurde dann aber die Frage der Erarbeitung der Themenbereiche und der Selbstorganisation der Enquete-Kommission. Die Enquete hat an sich selbst den hohen Anspruch, möglichst praxisnah zu arbeiten. Sollen alle Themen im großen Plenum aller 34 Mitglieder diskutiert oder Untergruppen gebildet werden? Wenn ja, sollen diese nach Themenkomplexen ständig tagen oder immer wieder neu – und nach Qualifikation und Interessen der Mitglieder - zusammengestellt werden?
Das Grundproblem ist dabei im Parlament nicht neu: Während die größeren Fraktionen die Arbeit in der Kommission mit zehn Abgeordneten (CDU 6 /SPD 4) aufteilen können, müssen die kleineren Fraktionen die gleiche Arbeit auf weniger Schultern verteilen (FDP 3, Grüne 2, Linke 2). Je mehr Untergruppierungen gebildet werden, umso mehr Arbeit entfällt prozentual auf die kleineren Fraktionen. Andererseits ist es auch Wunsch und Interesse – vor allem der Sachverständigen in der Enquete –, an allen Diskussionen teilzuhaben und nicht aufgrund von parallel tagenden Sitzungen faktisch ausgeschlossen zu sein.
Man einigte sich schließlich auf die Einsetzung von Projektgruppen zu den einzelnen Themen. Jede Projektgruppe kann sich weitestgehend selbst organisieren und soll zu konkreten Fristen Ergebnisse vorlegen. Dieser Zeitraum ist je nach Umfang der zu bearbeitenden Themen auf sechs, acht oder zehn Monate begrenzt, bevor der Projektgruppenbericht in das Plenum zur abschließenden Diskussion gegeben wird.
Einig war man sich, dass – wenn möglich – maximal zwei Projektgruppen gleichzeitig tagen, ein Entgegenkommen an die kleineren Fraktionen.
Das alles zeigt: Auch ein Gremium des Deutschen Bundestages - wie die Internetenquete - braucht eine Einarbeitungs- und Vorlaufzeit.
netEnquete: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1950 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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