Am Mittwoch startet der umstrittene Anatom Gunther von Hagens einen Online-Versand mit präparierten Leichen und Leichenteilen. Kirchenvertreter kritisieren den neuen Geschäftszweig des selbst ernannten Plastinators als "Leichenfledderei". Wie sieht die rechtliche Seite des Vorhabens aus? LTO sprach mit dem Medizinrechtler und Medizinethiker Prof. Dr. Hans Lilie.
TO: Die Kirchen sehen in dem Verkauf menschlicher Plastinate einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Ist diese tatsächlich auch im Rechtssinne berührt?
Lilie: Im Grundsatz besteht das Prinzip, dass menschliche Leichen und deren Teile "res extra commercium" sind, also Gegenstände, mit denen nicht gehandelt werden kann. Dabei gibt es Ausnahmen nach dem Arzneimittelrecht, etwa bei prozessiertem Gewebe. Da sehe ich gewisse Parallelen zu von Hagens. In jedem Fall muss man genau abwägen, wo die Störung der Totenruhe beginnt und damit auch die Verletzung der Menschenwürde.
LTO: Welche Rolle spielt dabei, ob der verstorbene Spender eingewilligt hat?
Lilie: Es geht letztlich um die Wahrung des Persönlichkeitsrechts, das über den Tod hinausgeht. Bei der Störung der Totenruhe spielt das Kriterium "unbefugt" eine zentrale Rolle. Die Frage ist, ob aus einer Einwilligung eine solche Befugnis herleitbar ist. Da muss man im Einzelfall besonders kritisch hinschauen. Insbesondere wird man die Verträge, die von Hagens abgeschlossen hat, unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit zu prüfen haben.
"Zunehmende Kommerzialisierung des Todes"
LTO: Wären solche Verträge denn als sittenwidrig einzustufen?
Lilie: Das ist eine sehr schwierige Frage, weil wir zunehmend sozusagen eine Kommerzialisierung des Todes haben. Viele fragen sich: Warum soll es mir nicht erlaubt sein, mit meinen Körperteilen Gewinn zu machen, wenn man doch auch zum Beispiel für eine Blutspende Geld bekommt?
Solange nicht sichergestellt ist, dass die Veräußerung mit dem Willen des Verstorbenen übereinstimmt, habe ich bei der Frage der Sittenwidrigkeit große Zweifel. Dreh- und Angelpunkt sind meines Erachtens die Einwilligungserklärungen der Verstorbenen. Die werden wir in den meisten Fällen nicht haben. Es ist auch schwer vorstellbar und wäre reichlich skurril, wenn jemand zu Lebzeiten sagt: "Ich möchte mal plastiniert und dann verkauft werden."
LTO: Was könnte denn von politischer Seite getan werden?
Lilie: Im Zweifel muss man das postmortale Persönlichkeitsrecht gerade im Hinblick auf den Import solcher Präparate weitreichend schützen. Es ist ja bekannt, dass die Leichen oft auf fragwürdigem Wege in die Institute von von Hagens kommen. Insbesondere aus Gebieten, die außerhalb der deutschen Rechtsordnung liegen.
Dafür wäre im internationalen Recht ein ordre public-Gedanke erforderlich, der solche Geschäfte als sittenwidrig qualifiziert. Ein Import unter Ausnutzung von Regelungslücken in den einzelnen Rechtsordnungen könnte dann nicht mehr stattfinden.
"Menschenwürde verhindert auch Eigentumserwerb"
LTO: Angenommen, jemand bestellt nun ein Päparat bei von Hagens Online-Versand. Wie stellt sich dann die zivilrechtliche Lage dar?
Lilie: Das Problem ist, dass von Hagens bei einem Verkauf ja Eigentum an den Leichen verschaffen muss. Hier aber besteht wiederum das Problem, dass Leichen oder Leichenteile grundsätzlich nicht gehandelt werden dürfen und es auch kein Eigentum an ihnen geben kann.
Ein Eigentumserwerb ist natürlich grundsätzlich auch durch Verarbeitung (hier durch die Plastination, Anm. d. Red.) denkbar. Allerdings verhindert meines Erachtens auch hier die Menschenwürde einen solchen Erwerb. Diese Frage haben wir aber auch parallel bei der Gewebespende.
Insgesamt habe ich große Bedenken, ob im Fall des Online-Versands das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen wirklich gewahrt ist. Auf jeden Fall liegt die Beweislast bei Herrn von Hagens: Er muss nachweisen, dass er berechtigt ist, die Leichen zu verkaufen.
LTO: Herr Professor Lilie, wir danken Ihnen für dieses Interview.
Prof. Dr. Hans Lilie ist Geschäftsführender Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin-Ethik-Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Das Interview führte Steffen Heidt.
Menschenwürde: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1857 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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