Es war kein gutes Jahr. Für Tanja Podolski machten in 2016 Verwaltungsrichter Flüchtlings-Politik, opferte die Türkei den letzten Funken Rechtsstaat und zeigten Politiker beim Unterhaltsvorschuss, dass auch Deutschland unwürdig kann.
Die Flüchtlingswelle als Folge des Syrien-Krieges hat auch uns als LTO-Redaktion beschäftigt. Angefangen hatte das allerdings mit den Rufen nach einer Verschärfung des Asylrechts nach den Übergriffen vor allem nordafrikanischer Menschen in Köln und Hamburg.
Im Februar wurde das Asylrecht durch das Asylpaket II erheblich verschärft und in der Folge änderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Entscheidungspraxis im Hinblick auf syrische Asylantragsteller. Daraufhin stiegt die Anzahl der Klagen von Syrern bei den Verwaltungsgerichten erheblich an: Die Syrer versuchen, anstelle des gewährten subsidiären Schutzes den Status eines Flüchtlings zu erhalten. Das würde vor allem bedeuten, dass sie ihre Familien nachholen dürften.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden die Frage bundesweit unterschiedlich und die Anwälte für Asylrecht warteten auf eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die kam im November vom OVG Schleswig: Die Richter bestätigten das BAMF in seiner Entscheidungspraxis, den Syrern keinen Flüchtlingsstatus zuzuerkennen.
Immerhin überhaupt mal eine Entscheidung. Das OVG Nordrhein-Westfalen etwa hatte Anträge auf Zulassung der Berufung stets mit dem Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung und den Mangel an bundesweiter Bedeutung abgelehnt. Dass es so nicht geht, hat zum Ende des Jahres das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Das OVG muss die Berufung zulassen, alles andere ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtschutz. (tap)
Dramatisches Jahr (nicht nur) für Juristen in der Türkei
Ein zweiter Brandherd ist der EU-Beitrittskandidat Türkei. Bereits im Oktober 2015 mussten wir berichten, wie Anwälte zunehmend in ihrer Arbeitsausübung eingeschränkt werden. Doch wie sehr sich die Situation nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 auch für Richter und Staatsanwälte zuspitzen würde, hielten wir nicht für möglich. Auch der Deutsche Anwaltverein äußerte sich mehrfach besorgt über die Verhaftung von Anwälten, der Deutsche Richterbund forderte mehr Unterstützung für die Juristen in der Türkei und selbst der in politischen Fragen traditionell zurückhaltende Deutsche Juristentag kritisierte die "Säuberungsaktionen" in scharfer Form.
Ganz mittelbar spürten wir als Redakteure die dramatische Entwicklung: Es wurde schwierig, Interviewpartner zu finden, die sich noch zitieren lassen wollten. Inzwischen sind drei Anwaltvereine in der Türkei geschlossen und Juristen schlafen unruhig – stets in Sorge ob der täglich wahrscheinlicher werdenden Gefahr, ins Visier der Regierung zu geraten.
Auch Deutschland kann unwürdig
Ein Randgruppen-Thema hat es bisher nicht auf LTO geschafft: Die Debatte über den Unterhaltsvorschuss. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich der Problematik angenommen und wollte die Gesetzesänderung schon zum Januar 2017 durchbringen. Nur zur Erinnerung: Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig – der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt diese Pflicht in Form der Betreuung, der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig für das Kind. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim Jugendamt um einen Vorschuss bitten – das springt dann also für den Unterhaltspflichtigen ein und übernimmt es für das Kind, den Unterhaltsanspruch bei ihm durchzusetzen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt und liegt bei 145 Euro (bis fünf Jahre) bzw. 194 Euro. Dieser Unterhaltsvorschuss entspricht also nicht der Höhe der tatsächlichen Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle – und das wird sich auch nicht ändern.
Nach den bisher geltenden Regelungen kosten Kinder offenbar ab dem Alter von zwölf Jahren kein Geld mehr. Vielleicht geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass die betreuenden Elternteile bis dahin genug Zeit hatten, die Versorgung der Kinder zu planen oder dass die unterhaltspflichtigen Elternteile dann ihrer Pflicht plötzlich nachkommen. Jedenfalls wird der Unterhaltsvorschuss nach der bisherigen Regelung lediglich bis zum Alter der Kinder von zwölf Jahren bezahlt – und für maximal sechs Jahre.
Diese Befristung wollte das Bundesfamilienministerin vollständig abschaffen und den Unterhaltsvorschuss gewähren, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Für viele Alleinerziehende könnte das den Bezug von Hartz IV beenden. Diverse Politiker monierten aber, dass die geplante Änderung bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte. Und so lief Manuela Schwesig, obwohl es die Debatte seit Jahren gibt, gegen die Wand.
Tanja Podolski, Mein Rückblick auf 2016: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21494 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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