Nicht zuletzt wegen der weit verbeiteten Bestechlichkeit von Staatsdienern bis in politische Spitzenämter hat das Ansehen Russlands in den vergangen Jahren gelitten. Auch wenn die jüngsten Anti-Korruptions-Maßnahmen der Regierung langsam Wirkung zeigen, sollten ausländische Investoren das Problem weiterhin dringend auf dem Schirm haben. Von Thomas Heidemann.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist Russland ein Land mit extrem hoher Korruptionsrate. Dies belegen die einschlägigen Rankings, in denen das Land regelmäßig auf den hinteren Plätzen landet und seine Position immer weiter verschlechtert.
Präsident Medvedev hat das Problem der Bestechung in der öffentlichen Verwaltung in letzter Zeit vermehrt selbst angesprochen. Weil sich russische Gesprächspartner zum Thema generell deutlich pessimistischer äußern als westliches Gegenüber, kann das Bild von Russland in der Öffentlichkeit daher auch nicht den Medien des Westens angelastet werden.
Ergebnis dieser Wahrnehmung ist jedenfalls die weit verbreitete Meinung, dass korrupte Praktiken in Russland praktisch allgegenwärtig sind. Staatlichen Stellen wird deshalb grundlegend misstraut. Schließlich findet der Generalverdacht der Verwaltung sein Pendant in der Wirtschaft: Auch hier scheint sich die Auffassung durchgesetzt zu haben, dass faktisch alles erlaubt ist.
Engmaschiges System von Regelungen gegen Korruption
Tatsächlich ist Russland beim Thema Korruption alles andere als ein rechtsfreier Raum. Vielmehr gibt es ein ausgefeiltes Regelsystem, das die entsprechenden Tatbestände beschreibt und ihre Folgen festsetzt. Daneben gibt es ein System von Institutionen, die sich mit der Korruptionsbekämpfung befassen. Unter Medvedev und seiner Antikorruptionspolitik ist dieses System immer engmaschiger geworden.
Allerdings datieren die einschlägigen Normen ausnahmslos aus der neueren Zeit. So trat das Gesetz über den öffentlichen Dienst 2004 in Kraft. Wie auch das ein Jahr später folgende Gesetz über das staatliche Beschaffungswesen beschreibt es die Pflichten der im öffentlich Dienst Beschäftigten.
Im Jahr 2008 dann erging das russische Gesetz gegen die Korruption. Mit Präsidialdekreten aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden dessen Regelungen weiter verfeinert. Ebenfalls aus dem Jahr 2008 stammt der nationale Plan zu Maßnahmen gegen die Korruption. Im Juli 2010 schließlich kam das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Tätigkeit der Gerichte hinzu, das Transparenz zu gerichtlichen Entscheidungen herstellen soll.
Tatbestandlich ist Korruption in Russland das, was es überall auf der Welt ist: der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, Bestechung oder Bestechlichkeit, bei der in Verletzung bestehender Handlungspflichten im Interesse und zum Vorteil einer bestimmten Person gehandelt wird.
Diese Praktiken sollen durch Anti-Korruptions-Maßnahmen verhindert werden. Wie beschrieben bestehen diese zum einen in Verhaltensvorschriften für Staatsbedienstete, denen unternehmerische Tätigkeit ebenso untersagt ist wie die Annahme von Zahlungen oder Sachleistungen. Zum anderen gibt es das Verbot staatlicher Ausschreibungen, die durch ihre Bedingungen gezielt auf nur wenige Anbieter zugeschnitten sind. Schließlich werden immer mehr Entscheidungen von Einzelpersonen auf kollegial entscheidende Organe verlagert, um die Anfälligkeit gegen Korruption zu senken.
Gründliche Vorbereitung ist alles
Auch wenn es bei der Umsetzung sicherlich weiter Defizite gibt, muss man die genannten Regeln durchaus ernst nehmen. Das gilt auch für Anti-Korruptions-Initiativen, die von der Präsidialverwaltung immer wieder mit konkreten Maßnahmen gestartet werden.
Dass Handlungsbedarf besteht, verdeutlicht aktuell die Situation in Moskau: Unausgesprochen, aber offensichtlich war ein Grund für den Wechsel an der Spitze der Verwaltung die grassierende Korruption in der russischen Hauptstadt. Seitdem der neue Bürgermeister in Amt ist, vergeht keine Woche ohne eine Umbesetzung in einem wichtigen Amt.
Im Ergebnis ist Korruption in Russland damit entgegen der allgemeinen Grundstimmung kein Kavaliersdelikt mehr, das folgenlos bleibt. Im Gegenteil: Der korrupte Beamte riskiert seine Existenz; der korrupte Geschäftsmann geht hohe persönliche, finanzielle und strafrechtliche Risiken ein.
Für ausländische Investoren folgt daraus: Wer in Russland Geschäfte machen und dabei nicht in die Korruptionsfalle tappen will, sollte sich zunächst gründlich vorbereiten. Diese Vorbereitung sollte im Vorfeld eines wirtschaftlichen Engagements möglichst sämtliche Facetten abdecken, das heißt der ausländische Investor muss mit den einschlägigen Regeln seines Gastlandes Russland hinreichend vertraut sein und sie auch beachten.
Zu diesen Regeln gehören neben den geschriebenen die gebräuchlichen Verhaltensweisen, das Wissen um Beziehungsgeflechte und eine genaue Kenntnis des Marktes. Lange vor einer Investitionsentscheidung müssen diese Grundlagen geklärt werden, um das eigene Verhalten so zu steuern, so dass möglichst wenig Angriffspunkte entstehen.
In jedem Fall hüten sollte sich der Investor vor immer wieder angebotenen "einfachen Lösungen", die vielfach von Agenten versprochen werden. Bei näherem Hinsehen erweisen sich diese einfachen Lösungen nämlich oft als falsch oder jedenfalls erkauft. Allerdings wird dann regelmäßig der Auftraggeber solcher Agenten für deren Verhalten verantwortlich gemacht, da hilft kein Wegsehen oder Auslagern von Entscheidungen.
Auch wenn eine Antikorruptionsstrategie zunächst aufwendig und zeitraubend erscheint: Gemessen an den Schäden, die durch korruptes Verhalten entstehen können, dürfte sich der erhöhter Anfangsaufwand auch betriebswirtschaftlich schnell auszahlen.
Der Autor Dr. Thomas Heidemann ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS im Bereich Unternehmensrecht in Düsseldorf und Moskau.
Mehr auf LTO.de:
Neuer UK Bribery Act 2010: Null Toleranz bei Korruption
Korruptionsindex: Eine Hilfe, kein Allheilmittel
40 Jahre Lehrbuchfall "Anastasia": Die russische Prinzessin, die keine war
Korruption in Russland: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3306 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag