Russland, das heißt im Moment vor allem Fußball-Weltmeisterschaft. Aber auch fehlende Unabhängigkeit der Justiz – oder? Wie es wirklich um die Justiz in Russland bestellt ist, erklärt Veronika Horrer.
Die Justiz war schon da, als die neue Verfassung von 1991 den Rechtstaat konstitutiv nach Russland gebracht hat. Und sie befand sich in einem desolaten Zustand: unterbezahlte, personell unterbesetzten und daher überlasteten Justizorgane, eine völlig unzureichende Ausstattung der Gerichte und ihre häufige Unterbringung in baufälligen Gebäuden wurden komplettiert durch die verschwommenen und lückenhaften Gesetze sowie die daraus resultierende Rechtsunsicherheit. Der gleiche, noch aus der Sowjetzeit stammende Justizapparat, noch besetzt allein mit parteitreuen Genossen, die sich früher als Handlanger der Exekutive betätigt und deswegen als Richter diskreditiert hatten, sollte nun von heute auf morgen rechtstaatlich denken und handeln.
Die Gerichtsreformen ab 1991 haben die Strukturen der Gerichtsbarkeit umgeformt und die richterliche Selbstverwaltung eingeführt. Die russische Richterschaft ist nun an der Fortentwicklung des Gerichtssystems beteiligt, verfügt über ein gewisses Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung des Berufsrechts und über Befugnisse bei der Auswahl, Disziplinierung und Entlassung des eigenen Richterbestandes. Die Aufsicht über das Gerichtssystem und die Finanzierung erfolgen nun nicht mehr durch das Justizministerium, sondern durch das neu geschaffene unabhängige Gerichtsdepartment beim Obersten Gericht. Dieses verhandelt das Budget für die Gerichtsbarkeit direkt mit dem Parlament. Die Ausstattung der Gerichte ist deutlich verbessert worden und das soziale Ansehen der Richter ist wegen der für Justizberufe vergleichbar hohen Entlohnung gestiegen. Zahlreiche Garantien der richterlichen Unabhängigkeit sind in die Verfassung und die Gesetze aufgenommen worden.
Exekutive und "Silowiki" suchen sich ihre Richter aus
All das war ein erheblicher Fortschritt, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Eine echte de facto Unabhängigkeit muss von der Richterschaft jedoch immer noch erst erkämpft werden. Denn vollständig in die Unabhängigkeit wollte der russische Staat seine Justiz noch nicht entlassen.
Der Staatspräsident hat nach einem komplizierten Auswahlverfahren unter der Beteiligung der Organe der richterlichen Selbstverwaltung das letzte Wort darüber, wer in Russland ein föderaler Richter (Mehrheit der Richter in Russland) werden darf. Unterstützt wird er dabei durch eine Kommission seiner Verwaltung. Die besteht aus vier Vertretern der Richterschaft, sieben Leitern verschiedener Abteilungen der Präsidialverwaltung, dem stellvertretenden Innenminister, dem 1. stellvertretenden Direktor des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) und dem Generalstaatsanwalt. Die Sitzungen dieser Kommission sind nicht öffentlich, die Entscheidungen müssen nicht begründet werden, sie sind ferner endgültig und nicht anfechtbar. Die Richter der obersten Gerichte werden gänzlich ohne Beteiligung der Richterschaft hinter verschlossenen Türen ausgewählt.
Einflussmöglichkeiten auf richterliche Entscheidungen
Eine formelle Geschäftsverteilung existiert in Russland nicht. Der Gerichtsvorsitzende entscheidet frei über die Verteilung der Fälle an seinem Gericht und kann zudem dem ausgewählten Richter informell Anweisungen zum Urteilsspruch erteilen. Diese Anweisungen können von ihm selbst kommen oder von der Exekutive, die der Richterschaft bis heute über das "Telefonrecht" Anweisungen zu den Fällen diktieren kann – was schon zu Sowjetzeiten üblich war.
Einem Richter, der sich weigert, Anweisungen des Gerichtsvorsitzenden zum Urteilsspruch Folge zu leisten, kann die Sache in jedem Stadium des Verfahrens entzogen werden. Darüber hinaus droht ihm ein Disziplinarverfahren, zum Teil auch, um andere Richter einzuschüchtern.
Weigert sich ein Gerichtsvorsitzender selbst, Anweisungen der Exekutive auszuführen, riskiert auch er seine Karriere. Aus der russischen Presse sind viele Fälle von Richtern und Gerichtsvorsitzenden bekannt, die auf ihre Unabhängigkeit bestanden und dadurch ihre Posten verloren haben. Das bedeutet natürlich nicht, dass in Russland in jedem Prozess Anweisungen erteilt werden. Aber sie können erteilt werden. Sobald eine Prozesspartei stärker ist als die andere, z.B. ein einflussreiches Unternehmen oder der Staat selbst gegen den einfachen Bürger, kommt es oft zur unerlaubten Einflussnahmen auf die Richter. Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass tausende Richter in Russland täglich gute und unabhängige Entscheidungen treffen, ohne dass dies in der Presse gewürdigt wird.
Zeitlich unbegrenzter Protest gegen unliebsame Urteile
Sollte das Telefonrecht nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, so kann die Exekutive die Staatsanwaltschaft anweisen, ein sog. Protest einzulegen und die richterliche Entscheidung im Wege des sog. Aufsichtsverfahrens (russ.: Nadzor) überprüfen zu lassen. Das geht in jedem Gerichtszweig ohne das Vorliegen besonderer Wiederaufnahmegründe und ohne jegliche zeitliche Begrenzung. Es gilt der Grundsatz: "Gerechtigkeit geht vor Rechtsicherheit". Dadurch hat die Staatsanwaltschaft praktisch die Aufsicht über die Rechtsprechung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in mehreren Entscheidungen Russland wegen des Aufsichtsverfahrens verurteilt. Der russische Gesetzgeber beeilt sich jedoch nicht, das Aufsichtsverfahren abzuschaffen.
Gute Justiz für alle
Dabei "kann" Russland gute Justiz. Um den wirtschaftlichen Aufschwung anzukurbeln und ausländische Investitionen zu fördern, musste Russland eine qualitativ bessere und unabhängige Justiz für Wirtschaftsstreitigkeiten schaffen. Dies hat es getan. Die Richter an den so genannten Arbitragegerichte gelten als gut ausgebildet, ihre Entscheidungen als gut begründet, nachvollziehbar und unabhängig, die Entscheidungen sind allseits respektiert.
Eine gute Justiz für alle wäre der nächste Schritt. Teilweise fehlt es am politischen Willen. Teilweise fehlt es schlicht an Geld. Es wird oft vergessen, dass der russische Staat seit 1991 alle seine Bereiche gleichzeitig reformiert und kontinuierlich umbaut. Und das bei einem für die Größe der Aufgaben nicht wirklich großem Steueraufkommen.
Informelle Praktiken beherrschen die russische Justiz
Trotz der großen Veränderungen in den vergangenen 25 Jahren ist kaum eine wirklich durchgreifende Verbesserung des weit verbreiteten "Rechtsnihilismus" der russischen Bürger feststellbar. Das tägliche Leben ist durchsetzt mit der Umgehung des Rechts und informellen Praktiken. Groteskerweise auch in der Justiz. Dies fängt bereits mit der Auswahl der Richter an, wenn die Kandidaten mit dem Gerichtsvorsitzenden abgesprochen werden, das Privatleben der Richterkandidaten mit Hilfe der Geheimdienste durchleuchtet wird und Rechtsanwälte als potenzielle "Störenfriede" des Systems von der Richterbank ferngehalten werden.
Die informellen Praktiken werden fortgesetzt bei der Verteilung der Fälle, des Personals, der Arbeitsmittel und der jährlichen Bonuszahlungen durch die Gerichtsvorsitzenden. Sie haben richtig gelesen: Die russischen Richter werden nach freien Ermessen der Gerichtsvorsitzenden mit Bonuszahlungen bedacht, die sehr stark variieren können.
Im Moskauer Stadtgericht, das zu den politisch wichtigsten Gerichten des Landes gehört, weil es über die Zulassung der Kandidaten zu Parlaments- und Präsidentschaftswahlen entscheidet, wurden schon mal Jahresabschlussprämien zwischen 200.000 (rund 2.800 Euro) und 1,5 Millionen Rubel (rund 20.300 Euro) pro Richter verteilt. Ein weiteres Mittel, folgsame Richter zu belohnen.
Bei einer Entscheidungsfindung holt sich der karriereorientierte erkennende Richter informell oft die Meinung seines Vorsitzenden und der Richter am höheren Gericht ein, um das Risiko, dass seine Entscheidung aufgehoben werden kann, zu minimieren. Dies ist ein inakzeptabler Zustand.
Die Justiz in Russland hat bereits einen Fuß in den Rechtsstaat gesetzt. Jetzt muss das andere Bein, das bis zu Hüfte im autokratischen Staat steckt, folgen.
Die Autorin Dr. Veronika Horrer, LL.M. ist Rechtsanwältin in Berlin. Im Januar 2017 veröffentlichte sie das Buch "Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation".
Der WM-Gastgeber und sein Rechtssystem: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29333 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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