Als engagierte "AfD-Jägerin" hat sie sich einst beim Verfassungsschutz einen Namen gemacht. Auf Vorschlag der CDU wurde sie Justizsenatorin in Berlin. In diesem Amt möchte Felor Badenberg ihren Kampf gegen Verfassungsfeinde fortsetzen.
LTO: Frau Badenberg, Ihr Haus ist nach wochenlanger Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Letzte Generation nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Der Schutzzweck des § 129 Strafgesetzbuch (StGB) umfasse nur Vereinigungen, die eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, wie z.B. Rauschgifthändlerringe". Wäre das Ergebnis anders ausgefallen, hätten Sie die Berliner Staatsanwaltschaft angewiesen, entsprechende Verfahren einzuleiten?
Dr. Felor Badenberg: Es ging bei der Prüfung um eine rechtliche Einordnung für mich als Justizsenatorin von Berlin. Hintergrund meines Prüfauftrages war eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam, das wenige Tage zuvor einen § 129 StGB-Anfangsverdacht bejaht hatte. Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Rechtsraum und viele Aktivisten leben auch in Berlin. Ich habe daher um eine Auswertung des LG-Beschlusses gebeten – verbunden mit der Frage, ob dieser Auswirkungen auf die Verfahren in Berlin hat. Nicht mehr, nicht weniger.
"Für rechtspolitische Schnellschüsse nicht zu haben"
Medial wurde ihr Vorstoß anders wahrgenommen. Hinzu kam ein etwas unglücklich verlaufener Auftritt in den ARD-Tagesthemen. Man hatte den Eindruck, dass die von vielen als liberal wahrgenommene neue Justizsenatorin jetzt die Law-and-Order-Keule schwingt – was man ja von der Partei gewohnt ist, der Sie ihr neues Amt zu verdanken haben, der CDU.
Ich orientiere mich bei meinen rechtlichen Bewertungen nicht so sehr an Parteiprogrammen und auch für rechtspolitische Schnellschüsse bin ich nicht zu haben.
Über die Blockaden der Klimaaktivisten soll häufig in beschleunigten Verfahren entschieden werden. Der neue Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat nach wiederholten Massenschlägereien in Berliner Schwimmbädern Blitzurteile für die Täter gefordert. Eine konsequente Bestrafung von Gewalttätern müsse noch am Tattag erfolgen. Sie sehen das anders?
Ich verweise auch in diesem Zusammenhang lediglich auf die Rechtslage: Im Erwachsenenstrafrecht setzt eine solche Verfahrensart nach § 417 Strafprozessordnung einen einfachen Sachverhalt und eine klare Beweislage voraus. Und bei Jugendlichen, um die es ja bei den Schwimmbadschlägereien zumeist geht, ist nach § 79 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz das beschleunigte Verfahren explizit unzulässig. Aus guten Gründen.
"Falsche Heilsversprechen der AfD offenlegen"
Sie werden für Ihr beherztes Engagement gegen Rechtsextremismus im Allgemeinen und gegen die AfD im Besonderen geschätzt. Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist maßgeblich auf Sie zurückzuführen. Wie können Sie in Ihrem aktuellen Amt diesem Engagement treu bleiben?
Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe ich 2020 die Abteilung für Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus übernommen, da standen diese Themen naturgemäß rund um die Uhr im Vordergrund. Auch als Justizsenatorin werde ich Akzente gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit setzen – aus einer anderen, einer politischen Rolle heraus. Denn auch darum geht es: die AfD politisch zu stellen, ihre falschen Heilsversprechen offenzulegen, ihre Feindseligkeit gegenüber unserer freiheitlichen Demokratie sichtbar zu machen und als Staat dagegen wehrhaft zu sein.
Ganz konkret: Auf der Justizministerkonferenz im Frühjahr haben wir eine Initiative beschlossen, dass Verfassungsfeinde nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. In Berlin will ich hierfür die Grundlagen schaffen. Und Berlin braucht endlich auch das Instrument der Richteranklage. Damit könnte das Abgeordnetenhaus das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen, um zum Beispiel die Versetzung eines Richters zu erreichen, wenn mit Blick auf dessen politische Betätigungen belegbare Zweifel an seiner demokratischen Integrität und Unabhängigkeit bestehen.
Aber es geht nicht nur um die Justiz: Ich möchte auch darüber diskutieren, ob die Zulassungsvoraussetzungen von Rechtsanwältinnen und -anwälten mit Blick auf eine verfassungsfeindliche Bestrebung zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anzupassen sind. Auch sie sind Organe der Rechtspflege, da ist für Gegner des demokratischen Rechtstaats kein Platz.
Kein Parteiverbotsverfahren, AfD politisch stellen
Die Diskussion um ein Parteiverbot des AfD hat in jüngster Zeit wieder an Fahrt aufgenommen. Aufgrund Ihrer früheren Tätigkeit beim BfV wissen Sie gut über die Partei Bescheid. Macht die Anrufung des BVerfG Sinn?
Die AfD wird vom Verfassungsschutz auf Bundesebene als rechtsextremer Verdachtsfall und in Thüringen sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft. Gleichzeitig wissen wir, wie hoch die Hürden für ein Parteiverbot in Karlsruhe sind. Das hat man im Zusammenhang mit der NPD gesehen.
Nein, ich bin unter den aktuellen Bedingungen dafür, die AfD politisch zu stellen. Vor allem tragen die demokratischen Parteien Verantwortung, Probleme des Alltags zu lösen und Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit – vor allem auf steigende Preise und den Klimawandel – zu geben.
Nur so setzen sie der Wut und vor allen den Sorgen der Menschen etwas entgegen, damit diese sich erst gar nicht auf die Scheinlösungen der AfD einlassen. Gleichzeitig geht es um die richtige Ansprache: Die Politik muss erklären, was sie tut und aus welchen Motiven. Der Eindruck, dass "die da oben" alles über unsere Köpfe hinwegentscheiden, darf nicht entstehen. Die Debatte um das Heizungsgesetz ist dafür ein mahnendes Beispiel. Diese Verantwortung trifft meines Erachtens übrigens Koalition und Opposition.
Clankriminalität: "Vermögensabschöpfung vorantreiben"
Eine Sorge der Menschen in Berlin ist das Treiben krimineller Clans. Sie haben angekündigt, Organisierte Kriminalität und speziell die Clankriminalität zu bekämpfen. Wie wollen Sie das anstellen?
Berlin ist neben Nordrhein-Westfalen und Bremen eine Hochburg der Clankriminalität. In meinen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern in Berlin ist dieses Phänomen regelmäßig das beherrschende Diskussionsthema. In Bezug auf die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität fehlt mir ein abgestimmtes, ganzheitliches politisches Konzept. Es gibt viele unterschiedliche, sinnvolle Initiativen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die aber nicht im erforderlichen Umfang miteinander verzahnt sind.
Als Justizsenatorin Berlins geht es mir vor allem darum, die Vermögensabschöpfung bei den Kriminellen voranzutreiben. Ich will ihnen so viel inkriminiertes Geld wie möglich entziehen, damit diese Gelder nicht für weitere kriminelle Geschäfte eingesetzt werden können. Häufig spielt auch das Ausland eine Rolle. Wir brauchen daher eine angemessene Kooperation mit den Sicherheitsbehörden in den jeweiligen Staaten. Ich werde hier meine Erfahrungen einbringen.
Schwarzfahr-Straftatbestand "unverhältnismäßig"
Bundesjustizminister Buschmann hat angekündigt, das StGB auf überflüssige Straftatbestände zu überprüfen und auszumisten. In Berliner Gefängnissen sitzen hunderte Personen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können oder wollen – die meisten wegen Schwarzfahrens. Kann § 265a StGB weg?
Mir ist die Diskussion bekannt, ob das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB gestrichen werden und das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll. Ich gebe dabei aber zu bedenken, dass die erhoffte Justizentlastung Augenwischerei ist und nicht das tragende Argument sein sollte. Denn Belastung würde an anderer Stelle entstehen, und zwar in den Ordnungsbehörden. Dort würden Bußgeldbescheide erlassen und im Zweifel Erzwingungshaft angeordnet, wenn die Betroffenen am Ende nicht zahlen.
Ungeachtet dessen kann man aus meiner Sicht aus guten Gründen die Auffassung vertreten, dass § 265a StGB im Verhältnis zu anderen Delikten im Strafgesetzbuch unverhältnismäßig und daher zu streichen ist.
Cannabis: "Wir kommen mit geltender Rechtslage gut zurecht"
In Gefängnissen sitzen auch Menschen, die auf unterschiedliche Weise gegen das strafbewehrte Cannabisverbot verstoßen haben. Was hält Sie davon ab, im Hinblick auf die von der Ampel angestrebte Legalisierung die Staatsanwaltschaften anzuweisen, die Kriminalisierung von Konsumenten schon heute zu beenden?
Die Staatsanwaltschaften sind angehalten, Strafverfahren bis zu einer Menge von zehn Gramm zum gelegentlichen Eigengebrauch grundsätzlich einzustellen, ggf. auch bis zu einer Menge von 15 Gramm. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen diese Einstellungen auch gewissenhaft vornehmen. Übrigens schon im eigenen Interesse, um die Aktenberge zu minimieren. Würden nun aber Karl Lauterbachs Cannabis-Pläne Realität werden, werden die Aktenberge wohl wieder anwachsen.
Warum?
Nun, auch hier im Haus haben wir uns den Referentenentwurf zum Cannabisgesetz angeschaut. Das Land Berlin wird hierzu ja auch eine Stellungnahme erarbeiten. Der Referentenentwurf enthält zahlreiche kleinteilige Regelungen, Ausnahmetatbestände etc. Für die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden würde dies einen unglaublichen Mehraufwand bedeuten. Davor warnt übrigens auch der Deutsche Richterbund.
Aus Sicht der Justiz wäre es besser, wenn alles so bleibt, wie es ist. Wir kommen mit der aktuellen Rechtslage eigentlich gut zurecht.
"Offene und moderne Stadt: Cannabis-Modellprojekt in Berlin nicht ausgeschlossen"
Können Sie sich denn mit der Säule-2 von Karl Lauterbachs Vorhaben anfreunden? Diese sieht regionale, zeitlich befristete und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben mit lizensierten Shops vor. Diverse Städte und Kommunen haben bereits angekündigt, daran teilzunehmen. Zum Beispiel Ihre frühere Heimatstadt Köln. Sollte Berlin auch dabei sein?
Federführend zuständig ist für Cannabis grundsätzlich das Gesundheitsressort. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass Berlin als eine offene und moderne Stadt auch an den geplanten Modellprojekten teilnimmt. Bewähren sie sich nicht, muss man sie ja nicht fest einführen.
Frau Badenberg, abschließend noch eine persönliche Frage: Einige haben ihren Wechsel aus dem BfV in die Landespolitik bedauert. Sie hätten beim Verfassungsschutz zuletzt auch als Vize-Präsidentin viel bewegt und hätten vielleicht die erste Frau an der Spitze des BfV* werden können. Stattdessen nun ein Job, der naturgemäß nicht von langer Dauer seine könnte. Warum?
Ich habe im BfV mehr als 17 Jahre in den unterschiedlichsten Abteilungen gearbeitet. In Berlin stehe ich nun vor ganz neuen Aufgaben. Ich habe mir einiges vorgenommen – für die Justiz und für diese wunderbare Stadt.
Vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Felor Badenberg (48) ist parteilos. Ende April wurde sie auf Vorschlag der Berliner CDU als Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz vereidigt. Zuvor arbeitete die in Teheran geborene Volljuristin mehr als 17 Jahre im Bundesamt für Verfassungsschutz, zuletzt als Vizepräsidentin der Behörde. Die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz ist maßgeblich auf ihr Engagement zurückzuführen.
*Anm.d.Redaktion: Angabe präzisiert am 25.07.2023, 12.46 Uhr
Interview mit Berlins Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52323 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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