BSG-Präsident Schlegel ist ein Jahr im Amt: "Staub­tro­ckene Ent­schei­dungen, die viele Men­schen betreffen"

von Annelie Kaufmann

02.10.2017

Rainer Schlegel ist froh, dass er noch keine Konkurrentenklagen hatte, will erstmal keinen Twitter-Account und findet, die Länge von Schriftsätzen sollte per Gesetz begrenzt werden. Ein Interview mit dem Präsidenten des BSG. 

LTO: Herr Schlegel, Sie sind schon seit 1997 am Bundessozialgericht, erst als Richter, später als Vizepräsident – seit einem Jahr nun als Präsident. Wie blicken Sie auf dieses Jahr zurück?

Schlegel: Ich blicke ganz zufrieden auf das erste Jahr zurück. Mir war klar, dass meine Kollegen jeden meiner Schritte als Präsident genau beobachten würden. Da mich viele seit Jahren kennen, trauen sich jedenfalls die älteren Kollegen auch, mir zu sagen, was gut läuft oder weniger gut läuft. Sehr froh bin ich, dass zwei Stellen neu besetzt werden konnten, die des Vizepräsidenten und die eines Vorsitzenden Richters, ohne dass es zu Konkurrentenstreitigkeiten kam. Beides ist reibungslos verlaufen.

LTO: Die Konkurrentenstreitigkeiten sind für die Bundesgerichte immer wieder ein Problem. Teilweise können Stellen sehr lange nicht besetzt werden, weil Kollegen, die nicht berücksichtigt wurden, dagegen klagen. Wie lässt sich das ändern?

Schlegel: Es sollte eine zentrale Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht für Konkurrentenstreitigkeiten von Bundesrichtern geschaffen werden – die Präsidenten der Bundesgerichte haben dazu entsprechende Vorschläge gemacht. Der zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts sollte dabei nach obligatorischer mündlicher Verhandlung in voller Besetzung entscheiden. So könnten wir auch zu einem einheitlichen Maßstab kommen, was bei der Neubesetzung zu berücksichtigen ist. Bisher haben wir diverse Entscheidungen der jeweiligen Oberverwaltungsgerichte, die teils deutlich voneinander abweichen.

"Recht einheitliches Leistungsniveau beim Bundessozialgericht"

LTO: Bei der Frage, wie die Leistungen eines Richters bewertet werden – etwa bei Beförderungsentscheidungen – spielt es auch eine Rolle, wie schnell ein Richter sein Pensum erledigt. Mit diesem Thema hat sich gerade der Bundesgerichtshof im Fall eines Richters am Oberlandesgericht Karlsruhe befasst. Inwieweit sollten Erledigungszahlen aus Ihrer Sicht die Bewertung richterlicher Leistung bestimmen?

© BundessozialgerichtSchlegel: Beim Bundessozialgericht haben wir ein recht einheitliches Niveau, was die Erledigungszahlen anbelangt, ohne große Ausschläge nach oben oder unten. Für Revisionen brauchen wir durchschnittlich zehn Monate, für Nichtzulassungsbeschwerden drei Monate. Wir haben also kein Problem mit zu langen Verfahrenszeiten.

Grundsätzlich müssen aber sowohl die Qualität als auch die Quantität stimmen. Ein Richter kann noch so gut sein: wenn er Jahre für ein Verfahren braucht, hilft das nicht weiter. Jeder Richter muss entscheiden, wie tief er in einen Fall einsteigt, womit er sich ausführlicher befassen muss und womit nicht. Wir als Bundesrichter müssen keine Revisionen am Fließband bewältigen. Stattdessen kommt es darauf an, die Rechtslage gründlich zu klären.

"Kameras bei Gericht: Eine Chance, die Außendarstellung der Justiz zu optimieren"

LTO: Künftig dürfen an den Bundesgerichten die Urteilsverkündungen aufgezeichnet werden, so dass Fernsehen und Rundfunk Ausschnitte der Urteilsverkündung senden können. Wie bereiten Sie sich darauf vor?

Schlegel: Beim Bundessozialgericht ist es Usus, dass direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung und die geheime Beratung das Urteil verkündet wird. Dies vor laufender Kamera zu tun, wird für die Senatsvorsitzenden sicherlich herausfordernd. Wir werden deshalb Schulungen anbieten, damit sie sich darauf vorbereiten können. Ich sehe das Gesetz aber auch als Chance, den Wert der deutschen Justiz der Öffentlichkeit noch besser zu vermitteln.

LTO: Der Präsident des Bundesfinanzhofes twittert, die BGH-Präsidentin denkt über einen eigenen Youtube-Kanal nach. Haben Sie ähnliche Pläne?

Schlegel: Wir twittern bisher nicht. Wir warten jetzt erstmal ab, wie die Öffentlichkeit auf die Fernsehübertragungen reagiert. Ich würde mir vor allem wünschen, dass inhaltlich auf hohem Niveau über unsere Entscheidungen berichtet wird. Da sehe ich im Moment noch einen Vorteil bei den Printmedien. Bei uns geht oft um sehr komplexe Themen, bei denen es schonhilfreich ist, wenn man einen Satz auch zwei- oder dreimal lesen kann.

"Unsere Entscheidungen kommen nun mal staubtrocken daher"

LTO: Haben Sie den Eindruck, dass das Bundessozialgericht manchmal in den Medien gegenüber den anderen Bundesgerichten untergeht, etwa dem Bundesgerichtshof?

Schlegel: Viele unserer Entscheidungen betreffen sehr viele Menschen in ihrem Alltag – etwa wenn es um die Rentenversicherung geht oder um die Frage, welche Leistungen bei der Berechnung von Hartz-IV-Sätzen angerechnet werden. Aber das kommt nun mal staubtrocken daher. Manchmal berichten die Medien deshalb lieber über Themen, die etwas spektakulärer sind – auch wenn das vielleicht rechtlich gesehen nicht unsere wichtigsten Entscheidungen sind. Insgesamt werden unsere Entscheidungen aber sehr gut aufgenommen.

LTO: Tendenziell gehen beim Bundessozialgericht immer weniger Revisionen und immer mehr Nichtzulassungsbeschwerden ein. Im vergangenen Jahr waren es 334 Revisionen und 2.199 Nichtzulassungsbeschwerden – letztere sind aber nur sehr selten erfolgreich. Kann das Bundessozialgericht seine Aufgaben als Revisionsinstanz noch wahrnehmen? Wird der Rechtsschutz hier zu stark eingeschränkt?

Schlegel: Wir haben in der Tat strenge Maßstäbe bei den Nichtzulassungsbeschwerden, also in den Fällen, in denen das Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen hat. Ich glaube aber nicht, dass hier der Gesetzgeber einschreiten und die Maßstäbe absenken muss. Wir können selbst einen Weg finden, um zu einem vernünftigen, rechtsschutzfreundlichen Maßstab zu kommen. Das gilt erst recht, wenn das Landessozialgericht die Revision zugelassen hat – das heißt ja, das Berufungsgericht sieht hier schon Klärungsbedarf. Wir müssen dann prüfen, ob die Revision auch hinreichend begründet ist. Auch das handhaben die Senate unterschiedlich.

Deshalb hat der 1. Senat die Frage der Begründungsanforderungen an eine zugelassene Revision Ende September dem Großen Senat vorgelegt. Der kann nun also klären, welche Anforderungen gestellt werden. Ich denke, das wird uns helfen, zu einer einheitlicheren Prüfung zu kommen. Unsere Aufgabe ist es, Rechtsfragen zu klären, wenn es eine uneinheitliche Rechtsprechung gibt. Da dürfen die Anforderungen nicht so hoch sein, dass man dazu gar nicht mehr kommt.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, BSG-Präsident Schlegel ist ein Jahr im Amt: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24797 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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