Die Union will "Straßenblockierer und Museumsrandalierer" härter bestrafen. Ein entsprechender Antrag soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden. Vorgeschlagen werden u.a. höhere Strafrahmen und die erleichterte Verhängung von U-Haft.
Die Union will Klimaaktivisten härter bestrafen und hat nun, wie am Wochenende angekündigt, einen Antrag ausgearbeitet, der sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch in der Strafprozessordnung (StPO) Maßnahmen vorsieht, nach denen "Straßenblockierer und Museumsrandalierer" effektiver belangt werden können. Bei deren Protest handele es sich nicht um politischen Aktivismus, sondern um Straftaten, heißt es in dem Papier, das LTO vorliegt.
"Es braucht deshalb schnell eine konsequente Antwort des Rechtsstaates, um dieser sich immer weiter steigernden Radikalisierung entschieden Einhalt zu gebieten. Wer mutwillig fremde Gegenstände zerstört oder andere vorsätzlich oder fahrlässig gefährdet, wendet sich gegen den Rechtsstaat und bewegt sich außerhalb unserer demokratischen Ordnung. Diese rücksichtslosen Taten selbst ernannter Klimaschützer sind nicht durch das Demonstrationsrecht des Grundgesetzes gedeckt", schreiben die Antragsteller.
Konkret sieht der Unionsvorschlag ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor:
Im StGB: Neue Regelbeispiele und höhere Strafrahmen
So soll der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung (§ 240 Absatz 4 StGB) um Regelbeispiele ergänzt werden, wonach Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, künftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.
Weiter schraubt die Union an etlichen Strafrahmen im StGB: So soll der Straftatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren angehoben werden, "um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden". Der Tatbestand soll künftig zudem so ausgestaltet werden, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, "und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen".
Auch das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB) soll auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden, um die Behinderung von Rettungskräften als besonders verwerfliches Tun schwerer zu bestrafen.
Um die Beschädigung von Kunstwerken und Kulturgütern "als Teil unseres kulturellen Erbes" effektiver sanktionieren zu können, soll darüber hinaus der Straftatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB "angepasst" werden. Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden.
Strafrechtler zweifelt an Verhältnismäßigkeit
In der StPO will die Union schließlich die Voraussetzungen schaffen, um Untersuchungshaft gegen die Protestierenden leichter zu verhängen: Straftäter sollen "aufgrund der von ihnen bei Straßenblockaden oder Angriffen gegen Kulturgüter begangenen Straftaten zukünftig bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden können.". In den Katalog des § 112a StPO soll auch daher auch der Straftatbestand der Nötigung aufgenommen werden.
Ferner wollen CDU und CSU die Regelung zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB so ausgestalten, "dass Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich nicht mehr möglich sind, damit Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit erneut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können".
In einer ersten Reaktion bewertete der Augsburger Strafrechtler Prof. Michael Kubiciel die Vorschläge gegenüber LTO kritisch. "Bei einigen der vorgeschlagenen Maßnahmen stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Am dringlichsten bei der Möglichkeit, Untersuchungshaft bei der bloßen Gefahr der Wiederholung einer Nötigung zu verhängen."
CSU-Justizminister gegen schärfere Gesetze
Und auch in der Union selbst scheinen die Ideen nicht auf ungeteilte Zustimmung zu stoßen: "Aus meiner Sicht reicht der aktuelle Strafrahmen, die Möglichkeiten der Gerichte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu verhängen, aus", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Die Gesetze müssten nur konsequent angewendet werden, so Eisenreich.
Dem widerspricht indes der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Günter Krings gegenüber LTO: Auf die Taten der Straßenblockierer und Museumsrandalierer müsse der Rechtsstaat konsequent reagieren. "Mit Ingewahrsamnahmen, schnellen und angemessenen Urteilen, Gebührenerhebungen für die Einsätze." Dafür müssten zwar keine neuen Delikte erfunden werden, aber bestehende geschärft werden, beispielsweise bei der Nötigung, der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung, der Behinderung von hilfeleistenden Personen. "Gleichzeitig müssen wir die Voraussetzungen schaffen, dass bei derartigen schweren Nötigungen auch Haftbefehle wegen Wiederholungsgefahr möglich sind. Diese Strafschärfungen müssen rasch kommen, um weitere Radikalisierung zu stoppen und Nachahmer auch aus ganz anderen Teilen des politischen Spektrums von solchen Protestmethoden abzuschrecken."
Vertreter:innen der Ampel hatte bereits am Wochenende Strafverschärfungen wegen der Klimaproteste abgelehnt.
In München waren auf richterliche Anordnung in der vergangenen Woche zwölf Klimaaktivisten nach einer Straßenblockaden für 30 Tage in Polizeigewahrsam geschickt worden. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Danach können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.
Mit Material von dpa
Union will härtere Strafen für Klimaaktivisten: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50093 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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