Glühlampen: Verkaufsverbot für 75-Watt-Glühbirnen ab 1. September

Über Jahrzehnte hinweg gehörte sie zum Alltag: die gute alte Glühbirne. Doch eine EG-Verordnung macht ihr nach und nach den Garaus. Bereits seit einem Jahr gilt das Verkaufsverbot für klare Lampen mit 100 Watt sowie für alle matten Lampen. Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe in Kraft, die den Verkauf von Glühlampen mit 75 Watt verbietet.

Klassische Glühbirnen wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um, der Rest verpufft ungenutzt als Wärme. Die EU-Mitgliedstaaten beschlossen daher am 8. Dezember 2008 den "Glühlampenausstieg": Mit der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 wurde ein schrittweises Verkaufsverbot von herkömmlichen Glühbirnen festgelegt. Damit sollen bis zum Jahr 2020 EU-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 zudem mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Verkaufsverbot in vier Stufen

Die erste Stufe des Verkaufsverbots gilt seit 1. September 2009 und betrifft alle matten Lampen sowie klare Lampen mit 100 Watt. Genau ein Jahr später greift nun zum 1. September 2010 die zweite Stufe mit einem Verkaufsverbot für Lampen mit 75 Watt. Stufe drei wird am 1. September 2011 in Kraft treten, sie bezieht sich auf Lampen mit 60 Watt. In der letzten Stufe, gültig ab 1. September 2012, werden Lampen mit 40 und 25 Watt erfasst. Das Verkaufsverbot bedeutet, dass nach den jeweiligen Stichtagen keine derartigen Glühlampen mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden dürfen. "Erstmaliges Inverkehrbringen" meint die erstmalige Überlassung eines Produktes nach der Herstellung zum Zwecke des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt. Händler dürfen daher Restbestände der Glühbirnen weiter verkaufen.

Die Zukunft gehört der Energiesparlampe

Obwohl sich viele Verbraucher schon seit einiger Zeit durch Hamsterkäufe mit Glühbirnen eindecken, werden diese mittel- bis langfristig ausgedient haben. Die Alternative heißt "Kompaktleuchtstofflampe", umgangssprachlich besser bekannt als "Energiesparlampe". Sie hat zwar einen höheren Anschaffungspreis, rechnet sie sich unter dem Strich aber wegen ihrer längeren Haltbarkeit und ihres Stromsparpotentials.

Trotzdem hat sie Nachteile, die uns den Abschied von der Glühbirne schwer machen: Das "kältere" Licht der Energiesparlampe empfinden viele als ungemütlicher im Vergleich zu dem der klassischen Glühbirne. Nicht zuletzt bereitet auch die Entsorgung kaputter Energiesparlampen wegen des darin enthaltenen Quecksilbers Probleme: Sie dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei Sammelstellen zurückgegeben werden. Diskutiert wird daher eine Verpflichtung der Händler zur Rücknahme von Altenergiesparlampen.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

Zitiervorschlag

Alfred Scheidler, Glühlampen: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1250 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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