Ermittlungen gegen Whistleblower?: Gehei­mes Deutsch­land

von Tanja Podolski

15.07.2015

2/2: Redaktionen sind sicher, Informanten nicht

Die Redaktion selbst ist nicht Gegenstand der unbestätigten Ermittlungen. Sie befürchtet jedoch "trotzdem ins Visier der Strafverfolgungsbehörden" zu geraten. Diese hätten durch die Strafanzeige auch Repressionsmöglichkeiten bis hin zu Überwachungsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen gegen sie. "Theoretisch hilft uns die Pressefreiheit, praktisch muss man sich das im Detail anschauen. Und dann geht es noch um den Verfassungsschutz, wo mehrere Untersuchungsausschüsse momentan feststellen, dass dort nicht alles so abläuft, wie man sich das rechtsstaatlich vorstellt", schreibt Beckedahl.

Eine berechtigte Sorge? "Nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann man davon ausgehen, dass es zu keinen Durchsuchungen von Redaktionsräumen mehr kommt", meint Rechtsanwalt Niko Härting."Es kann hier keine anderen Maßstäbe geben als in anderen Fällen, nur weil die Quelle aus dem Umfeld des Verfassungsschutzes kommt."

Das Cicero-Urteil hat dem staatsanwaltlichen Vorgehen gegen Redaktionen enge Grenzen gesetzt. 2005 war es nach einem Bericht des Magazins über den jordanischen Terroristen und Al-Kaida-Anführer Abu Musab al-Zarqawi zu Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume des Autors und der Redaktion gekommen. Der Autor habe Passagen aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert, der als Verschlusssache eingestuft worden war.

In Zukunft noch schärfere Regeln

Das Bundesverfassungsgericht bewertete das Vorgehen als Verstoß gegen die Pressefreiheit (Urt. v. 27.02.2007, Az. 1 BvR 538/06). In der Folge wurde durch das Pressefreiheits-Stärkungsgesetz im Jahr 2012 der neue Abs. 3a des § 353b ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt. Danach sind auch Beihilfehandlungen von Journalisten nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken."

Auch Beckedahl kann sich nicht vorstellen, "dass in einem Rechtsstaat plötzlich das LKA oder BKA in den Räumen steht". Auch, wenn man das theoretisch mal einplane.

Ob das auch nach der Einführung des geplanten Tatbestandes der Datenhehlerei auch so bleibt, wird sich zeigen. Die hierzu geschaffene Strafnorm des § 202a Abs. 2 StGB wurde fast ein bisschen klammheimlich gemeinsam mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

Dort heißt es: "Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

(K)ein "Dienstleister für Demokratie"

Tatsächlich ist – was zunächst nicht vorgesehen war – im vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf durch einen Verweis auf die Strafprozessordnung explizit eine Ausnahme für Journalisten formuliert. Dennoch: "Strafbar ist nach dem Paragraphen jedenfalls jeder, der sich geheime Informationen verschafft und bereitstellt", sagt Härting. "Blogger oder Betreiber von Plattformen wie WikiLeaks gelten nach herrschender Meinung nicht als Journalisten und begeben sich also künftig in die Kriminalität". Vielleicht auch netzpolitik. Der Whistleblower selbst läuft ins Leere, wenn sich nicht Journalisten bereit erklären, die Daten zu veröffentlichen. Für Plattformen und Blogger jedenfalls wird es schwerer. 

Von Whistleblowern sagte Angela Merkel unlängst noch wenig begeistert: "Es gibt sie, damit muss man leben". Signalisiert wird, dass die Weitergabe von Geheimissen unerwünscht ist, und dass man auf Basis solcher Daten keinerlei Konsequenzen ziehen wird, wenn es sich nicht gerade um Steuerdaten handelt. Es geht nicht mehr um Zivilcourage. Moralisch ist anders.

Etwa der Verfassungsschutz. Auf dessen Homepage steht als Zitat von dem Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen: "Wir sind ein Dienstleister für Demokratie." Whistleblowing soll es nicht mehr sein.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Ermittlungen gegen Whistleblower?: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16227 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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