Public Viewings zur WM gibt es derzeit an jeder Ecke. Nur "Fan Fest" dürfen die Veranstaltungen nicht heißen. Andernfalls droht eine markenrechtliche Abmahnung von der Fifa. Thomas Herro geht dagegen nun mit seinen Anwaltskollegen vor, damit in vier Jahren wieder jeder sein Fest nennen kann, wie es ihm gefällt, und weil die Juristen eine Sonderbehandlung der Fifa durch die Markenämter wittern.
LTO: Was bedeutet die Eintragung der Marke "FAN FEST" für Fans und Veranstalter von Public Viewings?
Herro: Die Fifa kann jede kommerzielle Nutzung des Begriffs – etwa bei der Durchführung und der Bewerbung eines Public Viewings – untersagen beziehungsweise lizenzieren. Das heißt umgekehrt, bevor jemand zur WM ein "Fan Fest" durchführen möchte, muss er vorher die Fifa um Erlaubnis bitten, da ihm ansonsten eine Abmahnung droht und das kann teuer werden. Letztlich kann davon also jeder Kneipenbesitzer betroffen sein.
LTO: Sie sagen kommerzielle Nutzung. Das heißt, auch größere Freundes-Gruppen, die gemeinsam ihr eigenes "Fan Fest" im Park organisieren, müssen keine Abmahnung fürchten?
Herro: Genau, eine Verletzung von Markenrechten liegt nur bei einer gewerblichen Nutzung der Marke vor.
LTO: Gab es denn schon Abmahnungen?
Herro: Uns sind zumindest bisher keine bekannt geworden. Allerdings hat die Fifa in den vergangenen Jahren – etwa bei der Fifa Frauen WM 2011 – durch die Kollegen Weickmann & Weickmann markenrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen. Deshalb ist zu befürchten, dass das auch künftig geschieht. Zudem warnen auch die Industrie- und Handelskammern ihre Mitglieder vor der Verwendung von Fifa-Marken, eben auch der Marke "Fan Fest".
LTO: Nutzt die Fifa denn diese Marke überhaupt? Gibt es Fifa-"Fan Feste" in Deutschland?
Herro: Die offiziellen Fifa-"Fan Feste" finden überwiegend im Gastgeberland statt. Ein Vorgehen aus der Marke durch die Fifa droht aber auch in Deutschland.
"Markenämter behandeln Schutzanträge der Fifa bevorzugt"
LTO: Wieso haben Sie erst jetzt einen Löschungsantrag gestellt? Die WM ist ja schon fast vorbei.
Herro: Wir haben unseren Antrag vergangenen Dienstag eingereicht. Leider sind wir erst während der WM durch die aktuelle Berichterstattung auf diese Markeneintragung aufmerksam geworden. Eingetragen wurde die Marke ja sogar schon 2007.
LTO: Werden Sie im Auftrag eines Mandanten tätig?
Herro: Nein, auch weil es ja noch keine Abmahnungen gibt. Wir machen das im eigenen Namen und auf eigene Kosten.
LTO: Für einen Löschungsantrag muss man also nicht besonders betroffen sein?
Herro: Im Bereich der absoluten Schutzhindernisse nicht. Die fehlende Unterscheidungskraft einer Marke kann jeder rügen, ohne dass er dafür direkt davon betroffen sein muss. Neben der fehlenden Unterscheidungskraft beanstanden wir außerdem, dass die Marke rein beschreibender Natur ist, auch das ist ein absolutes Schutzhindernis im Sinne der Gemeinschaftsmarkenverordnung. Es wird nur das beschrieben, was es ist: Ein Fest von Fans für Fans.
LTO: Was ist Ihre Motivation für diesen Löschungsantrag in eigener Sache?
Herro: In unserem Team sind wir fast alle Fußballfans. Es ist uns ein Anliegen, dass man während der WM gemeinsam feiern kann, ohne Abmahnungen fürchten zu müssen, weil die Veranstaltung "Fan Fest" heißt.
Zudem stört uns, dass der lange Arm der Fifa offensichtlich auch bis zu den Patent- und Markenämtern durchgreift. In unserer täglichen Beratungspraxis sind wir mit einer sehr restriktiven Praxis der Patent- und Markenämter bei der Eintragung von Wortmarken konfrontiert. Die Behörden monieren häufig, dass Begriffe rein beschreibender Natur sind. Für die Fifa gilt da offenbar etwas anderes.
LTO: Nutzen Sie diesen Antrag kurz vor dem WM-Halbfinale mit deutscher Beteiligung auch einfach als Werbung für Ihre Kanzlei?
Herro: Wie bereits gesagt sind wir in allererster Linie selbst Fußballfans und handeln dementsprechend auch im Interesse der Fans. Wir sehen es aufgrund des bestehenden Fachwissens als unsere Aufgabe, die Fifa in ihre markenrechtlichen Schranken zu weisen. Sollten wir hierdurch zudem eine Werbewirkung für unsere Tätigkeit erzielen, wäre das natürlich ein schöner Nebeneffekt.
"Mit unserem Angriff auf die Marke 'Fan Fest' betreten wir Neuland"
LTO: 2006 gab es schon einmal einen Rechtsstreit über Marken, die sich die Fifa hatte eintragen lassen. Während es jetzt um eine europäische Marke ging, hatte sich der Fußballverband damals beim Deutschen Patent- und Markenamt die Begriffe "WM 2006" und "FUSSBALL WM 2006" schützen lassen. Der Bundesgerichtshof hob die Eintragung anschließend wieder auf, weil der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz fehle (Urt. v. 27.04.2006, Az. I ZB 97/05). Auf diese Rechtsprechung stützen Sie Ihren Löschungsantrag beim europäischen Markenamt nun. Warum sollte eine EU-Behörde ihre Entscheidungen an der deutschen Rechtsprechung ausrichten?
Herro: Das europäische Markenamt hat interne Richtlinien, wonach bei Gemeinschaftsmarken, also Marken, die für alle EU-Staaten gelten, ein absolutes Eintragungshindernis vorliegt, wenn auch nur in einem Mitgliedstaat ein Eintragungshindernis besteht. In der Theorie muss das europäische Markenamt also für alle Landessprachen der Mitgliedstaaten prüfen, ob der Begriff in einer Sprache rein beschreibender Natur ist und sich daraus ein Freihaltebedürfnis ergibt.
LTO: Die Fifa hat sich auch die Marke "WM 2014" eingetragen lassen. Daran stören Sie sich nicht?
Herro: Doch, daran stören wir uns genauso. Zumindest in Deutschland gibt es aber schon eine gerichtliche Entscheidung zu dem Begriff "WM 2006". Mit unserem Angriff auf die Marke "Fan Fest" betreten wir Neuland, das ist interessanter und könnte wegweisend ausgehen.
LTO: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung?
Herro: Für die jetzige WM wird das Verfahren keine Auswirkungen mehr haben. Das Verfahren vor dem europäischen Markenamt wird sich noch ein paar Monate ziehen. Wir nehmen an, dass die Fifa den Löschungsantrag nicht einfach so im Raum stehen lassen wird wegen der wirtschaftlichen Interessen, die dahinter stehen.
LTO: Letzte Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. Würden Sie so weit gehen?
Herro: Wir gehen davon aus, dass das europäische Markenamt unserem Antrag stattgibt. Wenn die Fifa gerichtlich dagegen vorgehen will, können wir sie nicht daran hindern und wir würden dann auch nicht vor einem Gerichtsverfahren zurückschrecken. Ob wir selbst gegen eine ablehnende Entscheidung klagen würden, werden wir entscheiden, wenn es relevant wird.
LTO: Vielen Dank für das Gespräch.
Thomas Herro, LL.M. ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln. Er ist spezialisiert auf das Wettbewerbs-, Urheber und Markenrecht.
Die Medienrechtskanzlei hat am 01.07.2014 beim Harmonisierungsamt in Alicante einen Löschungsantrag gegen die Marke "FAN FEST" der Fifa gestellt.
Das Interview führte Claudia Kornmeier.
Thomas Herro, Fifa-Marke "Fan Fest": . In: Legal Tribune Online, 08.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12483 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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