Eine gefühlte Ewigkeit hat die Große Koalition gebraucht, um den rechtlichen Status des Instituts für Menschenrechte entsprechend der UN-Vorgaben zu kodifizieren. Der Entwurf wurde schließlich Mitte März von der Regierung verabschiedet – eigentlich schon zu spät, aber wohl doch noch rechtzeitig, um eine Herabstufung des Instituts und eine Blamage auf internationaler Ebene zu verhindern.
Wird das "international coordinating committee of national institutions for the promotion and protection of human rights" (ICC) Deutschlands Institut für Menschenrechte (DIMR) auf den B-Status herabstufen? Die Entscheidung wurde bereits getroffen, doch das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Aller Voraussicht nach wird es jedoch nicht zu einer Herabstufung kommen, nachdem die Regierung auf den allerletzten Drücker den Vorgaben der UN entsprochen hat.
Das Gegenteil würde eine Blamage bedeuten – umso mehr, als Deutschland seit 2015 den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat innehat, dort aber sein Rederecht verlieren würde.
Nach langem Ringen hatten sich die Koalitionsfraktionen am 18. März, wenige Stunden vor der Sitzung des Akkreditierungsausschusses des ICC in Genf, auf den Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für das Menschenrechtsinstitut geeinigt, der die Aufgaben und die Organisationsform des seit 2001 bestehenden DIMR festlegt.
Lange Zeit hatten Politiker, Juristen und Medien daran gezweifelt, dass ein Statuserhalt gelingen würde. Denn dem Institut fehlte seit seiner Gründung 2001 die für den A-Status notwendige gesetzliche Grundlage. Deren Schaffung war im Koalitionsvertrag vereinbart, doch die Regierungsparteien konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen - obwohl die Frist im März ablief. Der Zwist ging so lange, bis klar war, dass der Bundestag vor der Tagung des ICC Sitzungspause haben und eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes unmöglich sein würde.
Die Pariser Prinzipien und das "gesetzlose" Institut
Das in Berlin ansässige Institut gibt es bereits seit dem Jahr 2001 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, bislang allerdings ohne gesetzliche Grundlage. Der damalige Bundestag hatte am 7. Dezember 2000 die Gründung des DIMR einstimmig beschlossen. Es soll als nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland beitragen.
Das DIMR und vergleichbare Menschenrechtsinstitute anderer Staaten fußen auf den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen (UN) von 1993. Sie schreiben den Ländern verschiedene verbindliche Kriterien vor - unter anderem, dass ihre nationalen Menschenrechtsinstitute eine in der Verfassung oder in einem Gesetz verankerte Grundlage haben müssen.
Die nationalen Institute bekommen vom ICC in einem Akkreditierungsverfahren einen Status zugesprochen, wobei die Einhaltung der Pariser Prinzipien eine wichtige Rollte spielt. Der A-Status ist dabei der höchste - nur mit ihm gehen die wichtigen Beteiligungsrechte auf internationaler Ebene einher, etwa das Rederecht im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Obwohl ein Gesetz fehlte und die Schaffung einer solchen Grundlage immer wieder aufgeschoben wurde, hatte das ICC dem DIMR bisher den A-Status zugesprochen, zugleich aber deutlich gemacht, dass man dies künftig nicht mehr akzeptieren werde. Eine letzte Frist lief im März ab – vor der anstehenden Re-Akkreditierung musste also unbedingt ein Gesetz her.
Wenn zwei sich streiten, freut sich - niemand
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte hierzu im September 2014 einen Entwurf vorgelegt, in dem weitestgehend der Status Quo festgeschrieben wurde. An der Arbeit und Organisation des Instituts sollte sich nichts ändern, eigentlich ginge es nur um Formalia.
Dagegen regte sich jedoch Widerstand seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Insbesondere die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte in der Fraktion, Erika Steinbach (CDU), äußerte Bedenken. Der Entwurf der SPD wurde gestoppt, es begannen langwierige Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern, immer wieder wurden Abstimmungstermine verschoben.
Nicht nur die Opposition befürchtete, der internationale Abstieg des DIMR sei bald nicht mehr aufzuhalten. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mahnten die Regierung öffentlich, endlich zu handeln, bevor es zu spät sei. Angesichts des Zeitdrucks erlaubte sich die BRAK, konkrete Vorschläge für ein mögliches Gesetz zu entwerfen und bat darum, am Gesetzgebungsprozess förmlich beteiligt zu werden.
In buchstäblich letzter Sekunde haben sich alle Beteiligten nun aber doch geeinigt. Das BMJV hatte am Freitag, den 13. März, einen Kompromiss in Form eines Gesetzentwurfes "über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR" fertiggestellt, den die Regierung am darauf folgenden Mittwoch beschlossen hat. In plötzlichem Einklang zeigen sich Union und SPD erfreut über den gefundenen Kompromiss.
Anne-Christine Herr, Gesetzliche Grundlage für das DIMR: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15062 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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