Wenn sich der Deutsche Anwaltstag 2019 mit dem Rechtsstaat in Deutschland und Europa beschäftigt, dann trägt das Programm auch Züge eines Krisengipfels. Denn: Ohne unabhängige Justiz kann auch die kritische Anwaltschaft kein Korrektiv sein.
"Nur gut 300 Anwälte sitzen in der Türkei in Haft", berichtet Prof. Dr. Necdet Basa – und es klingt unfreiwillig komisch, so ruhig und beinahe beschwichtigend wie der Berater des Präsidenten der türkischen Anwaltskammer von der Situation der Anwaltschaft in der Türkei berichtet. Das Raunen im Saal verrät, dass dem Publikum beim Deutschen Anwaltstag 2019 jeder einzelne Anwalt in Haft einer zu viel ist. Was da in den Tagungsräumen der Leipziger Messe zur Situation der Anwaltschaft und zur Rechtsstaatlichkeit in Europa und seinen Nachbarn berichtet wird, das muss beunruhigen.
DAV-Präsidiumsmitglied Ulrich Schellenberg sieht aus Erfahrungen von Besuchen bei den türkischen Kollegen vor allem kritisch, dass es in der Türkei immer stärker zu einer Gleichsetzung von Anwalt und Mandant komme. Wer etwa Anhänger der Gülen-Bewegung oder Menschen aus dem Umfeld der kurdischen Freiheitsbewegung vertrete, werde oft selbst der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtig. Nicht selten komme es zu kurzzeitigen Inhaftierungen von Anwälten. "Sie suchen sich doch ihren Mandanten selbst aus", heiße es dann oft, so Schellenberg – also selbst schuld. Darin liege eine gefährliche Verschiebung in der Wahrnehmung der Anwaltschaft. Basa von der türkischen Anwaltskammer weist beinahe lakonisch daraufhin, dass Gespräche mit Mandanten in türkischen Gefängnissen abgehört würden.
Auch in Polen wächst die Sorge vor Überwachung der anwaltlichen Arbeit. "Das ist vielleicht nicht legal, aber es passiert", sagt Mikolaj Pietrzak, Präsident der Anwaltskammer der Hauptstadt Warschau. Zwar heißt die Regierungspartei PiS übersetzt Partei für Recht und Gerechtigkeit, davon bleibe aber immer weniger noch übrig. Insbesondere seit 2016 registriere die Anwaltskammer, so Pietrzak, zunehmend Fälle, in denen Anwälte über Überwachung klagen oder Dokumente aus dem Mandantenverhältnis beschlagnahmt werden.
Erstes Angriffsziel: Das Verfassungsgericht
Pietrzak warnt mit Blick auf die Entwicklungen in Ungarn davor, dass sich in Polen der Abbau einer liberalen Demokratie wiederholen könne. "Wir sehen, erster Angriffspunkt für solche Versuche ist stets das Verfassungsgericht." Wer das Verfassungsgericht kontrolliere, habe quasi freie Bahn beim Erlass neuer Gesetze – und zwar unabhängig davon, ob die verfassungsgemäß seien oder nicht. Über diesen Weg könne dann die Justiz durch Reformen unter Druck gesetzt und entmachtet werden.
"Ohne eine unabhängige und funktionierende Justiz kann auch die Anwaltschaft ihre kritische Rolle nicht erfüllen", sagt Pietrzak. In Polen habe die Anwaltschaft lange Zeit eine sehr zurückhaltende Position eingenommen und sich nicht in politische Fragen eingemischt, so der Präsident der Warschauer Anwaltskammer. Dadurch sei auch vernachlässigt worden, dass der Anwaltschaft auch eine pädagogische Aufgabe zukomme, wenn es darum gehe, eine Gesellschaft über ihre Freiheitsrechte aufzuklären und für ein kritisches Bewusstsein zu werben.
In der Diskussion um die bedrohte Rechtsstaatlichkeit im Nachbarland richtet sich der Blick unwillkürlich auch auf das deutsche System. Seit einiger Zeit wird auch hierzulande diskutiert, wie "abwehrbereit" oder "wetterfest" gegen grundsätzliche Entmachtung oder Auswechslung eigentlich die deutschen Justiz-Strukturen sind. Und mit Blick auf das Wahlverfahren zum deutschen Verfassungsgericht wird auch immer wieder Kritik aus dem Ausland laut, politisch unabhängig sei die Bestimmung der Verfassungsrichter auch in Deutschland nicht. Wie will man mit dieser Spannung umgehen?
DAV-Präsidiumsmitglied: "Rechtsstaatsfeindlichkeit auch im Kleinen sichtbar"
Den maßgeblichen Unterschied sieht Schellenberg vom DAV in einem gegenwärtig noch gesicherten "common sense", also einer gemeinsamen Verständigung und Überzeugung zwischen den Parteien, wie vorsichtig und rücksichtsvoll man mit dem sensiblen Verfahren bei der Verfassungsrichterwahl umgeht. Das Verfahren sei vor allem auch dadurch geprägt, dass es am Ende auf einer gemeinsam getroffenen Entscheidung beruhe. Schellenberg beunruhige vor allem eine Entwicklung in zwei Schritten. Zunächst werde eine Struktur oder eine Institution delegitimiert und lächerlich gemacht, das betreffe etwa das Wahlverfahren zum Bundesverfassungsgericht. Und zwar auch von Leuten, so Schellenberg, wie dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag. Den hat zurzeit Stephan Brandner von der AfD inne.
In einem zweiten Schritt werde Angst erzeugt und Anwälte würden eingeschüchtert, wie es einzelne Anwälte in Deutschland in jüngster Zeit erleben mussten. Schellenberg kommt zu dem Schluss: Das BVerfG ist nicht wetterfest, wenn erst der "common sense" bröckelt. Er plädiert dafür, Angriffe auf den Rechtsstaat nicht nur im Großen in den Blick zu nehmen, sondern auch im Kleinen. Rechtsstaatsfeindlichkeit zeige sich etwa auch bei der Delegitimierung von Rechtsschutzverfahren bei Infrastrukturprojekten.
Auch weist er auf den jüngsten Kabinettsbeschluss zur StPO-Reform von Mittwoch hin. Für die Beschleunigung und effektivere Bearbeitung von Strafprozesse werde nicht diskutiert, die Ressourcen bei der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten aufzustocken, sondern stattdessen sei die politische Antwort die Beschneidung von Beschuldigtenrechten. Und auch in der Diskussion um die Deutsche Umwelthilfe zeigten sich rechtsstaatsfeindliche Tendenzen. Der Schwerpunkt der Diskussion habe nicht mehr bei der Angemessenheit der Stickoxidbelastung gelegen oder bei Dieselfahrverboten angesetzt, sondern bei der Delegitimierung des Klägers. Und zwar allein, weil der vor Gericht Erfolg habe.
Wie eine juristische "nukleare Option" Alltag wurde
In nicht mehr zwei Wochen wird ein neues EU-Parlament gewählt. Nach Prognosen könnten bis zu einem Drittel des europäischen Parlaments aus EU-Skeptikern bestehen. Auf dem Podium beim DAT 2019 wurde auch nochmal EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker mit seinen Worten zitiert, die Rechtsstaatlichkeit in der EU sei nicht verhandelbar.
Aber auch die EU-Kommission gerät unter Druck. Während vor Jahren das Art.-7-Verfahren ("Rechtsstaatlichkeitsverfahren") unter den EU-Beamten noch als abwegige und "nukleare Option" bezeichnet wurde, führt die Kommission heute drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, berichtet Sebastian Weinzierl von der Generaldirektion Justiz der EU-Kommission. Weitere zehn entsprechende Vorabentscheidungsverfahren aus Polen lägen in Luxemburg beim EuGH. Das zeige, dass die polnische Anwaltschaft versuche, drängende Fragen dazu, welche Anforderungen das Europarecht an die Unabhängigkeit der Justiz stellen, dem EuGH zuzuführen.
Wenn man durch das Programm des DAT 2019 blättert, kann man bei den Titeln der Veranstaltungen den Eindruck bekommen, es sei auch ein Krisengipfel. Wenn man sich 2019 das Thema "Rechtsstaat" aussucht, dann ist klar: Das wird keine Veranstaltung in der Komfortzone, sondern eine, die beunruhigen soll.
DAT 2019: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35433 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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