Kommt die zweite Corona-Welle? Die Politik reagiert auf die steigenden Infektionszahlen und erwägt verpflichtende Corona-Tests für Reiserückkehrer. Nur: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?*
*Im Einvernehmen mit der Autorin haben wir den Text wegen einer inhaltlichen Unrichtigkeit entfernt.
Ursprünglich hatte Bundesminister Jens Spahn angekündigt, die Testpflicht "anzuordnen". Allerdings verstößt § 5 Abs. 2 IfSG, auf den eine solche Anordnung gestützt werden sollte, gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Mitterweile hat das Bundesministerium für Gesundheit jedoch eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 36 Abs. 7 IfSG entworfen, um die Zwangstests für Reiserückkehrer einzuführen. Diese Norm stellt eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG dar.
Die Redaktion am 04.08.2020, 18.33 Uhr, ergänzt um den Hinweis auf die Rechtsverordnung am 07.08.2020, 14:06 Uhr.
ms/LTO-Redaktion
Infektionsschutz: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42391 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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