Corona behindert die Arbeit des BKartA: Erforderliche Durchsuchungen in Unternehmen konnten zuletzt wegen der Pandemie nicht im gewohnten Maße stattfinden. Hohe Priorität haben aktuell die Ermittlungen gegen Amazon.
Auch das Bundeskartellamt (BKartA) hat mit der Corona-Pandemie zu kämpfen. Wie der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, am Mittwoch im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz zum Jahresbericht 2019 bestätigte, konnten die Wettbewerbshüter in diesem Jahr bislang nur vergleichsweise wenige Durchsuchungen bei Unternehmen mit dem Ziel vornehmen, illegale Preisabsprachen aufzudecken. Der Grund: Fehlende Schutzkonzepte, die die Durchführung solcher Durchsuchungen in Zeiten von COVID-19 überhaupt erst ermöglichen. Mundt versprach aber, dass derartige Schutzkonzepte aktuell verstärkt entwickelt würden. Auf LTO-Nachfrage, wann die Durchsuchungen durch das BKartA wieder in gewohntem Umfang durchgeführt und die Behörde ihre Aufgaben wieder angemessen nachkommen könne, wollte BKartA-Sprecher Kay Weidner sich nicht äußern. Das Thema sei "sensibel".
Inwieweit Corona die Arbeit der Bonner Wettbewerbshüter behindert, verdeutlichen die Zahlen, die die Behörde in ihrem aktuellen Jahresbericht veröffentlicht: So verhängte das BKartA 2019 rund 848 Millionen Euro an Bußgeldern gegen insgesamt 23 Unternehmen bzw. Verbände und zwölf natürliche Personen. Betroffen waren Branchen wie der Fahrradgroßhandel, Gebäudeausrüstung, Zeitschriften, Industriebatterien, Autostahl-Einkauf sowie die Stahl-Herstellung. In 2020 wurden bis August bislang lediglich 158 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt acht Unternehmen und acht natürliche Personen verhängt, darunter gegen Unternehmen aus dem Bereich von Pflanzenschutzmitteln und KFZ-Schildern. Das BKartA wies allerdings darauf hin, dass es gegenwärtig mehrere laufende Ermittlungsverfahren gebe.
Betreibt Amazon unzulässiges Preis-Monitoring?
Eines davon betrifft – erneut - den Versandhändler Amazon. Laut Mundt sind die Ermittlungen in vollem Gange, das Verfahren werde mit "mit hoher Priorität" betrieben. Dabei geht es erneut um den "Marketplace" von Amazon. Das BKartA hatte bereits 2013 und 2019 Amazon vorgeworfen, mit seiner Preispolitik den Wettbewerb zu verzerren. 2013 hatte der Internetriese den Händlern vorgeschrieben, auf seiner Internet-Plattform die besten Konditionen anzubieten - und war dann selbst mit eigenen Angeboten in Konkurrenz zu diesen Händlern getreten. Am Ende musste Amazon diese Praxis ändern. 2019 sah sich Amazon erneut gezwungen, dem Druck des BKartA nachzugeben und seine AGB ändern. Händler hatten Haftungsregeln bemängelt, die zu ihren Lasten gingen, etwa intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen.
Im aktuellen Verfahren geht es darum, ob Amazon die aufgerufenen Preise der Händler auf seinem Marktplatz in unzulässiger Weise systematisch kontrolliert und dann sogar, wenn diese dem Internethändler nicht genehm sind, von seinem Markektplace verbannt. Ihren Ursprung fand diese Praxis zu Beginn der Corona-Pandemie, als Anbieter von Mund- und Nasenmasken oder Desinfektionsmittel diese zu Wucherpreisen bei Amazon zum Verkauf angeboten hatten. Dagegen waren einige Versandhändler vorgegangen. Während das BKArtA bei dieser Corona-bedingten Praxis noch ein Auge zudrückte, geht es im laufenden Verfahren laut BKartA-Chef allerdings um ein "größeres Thema": "Preiskontrollen sollten nur von staatlichen Stellen durchgeführt werden", so Mundt. Amazon dürfe jedenfalls nicht entscheiden, welcher Preis für ein Produkt angemessen ist oder nicht. "Preise sollten im Markt gemacht werden", sagte Mundt. Wann mit dem Abschluss des Verfahrens gegen Amazon zu rechnen ist, konnte Deutschlands oberster Wettbewerbshüter nicht sagen. "Wir schauen uns sehr genau an, was da stattfindet", versprach er.
Fusionen: Kein Corona-Bonus für Unternehmen
Genau prüfen wird das BKartA in Kürze auch diverse Fusionen von Unternehmen. Überwiegen die wettbewerblichen Nachteile, kann ein Zusammenschlussvorhaben untersagt oder nur unter Bedingungen und Auflagen freigegeben werden.
Aktuell prüft das BKartA laut Mundt u.a. das Vorhaben der Möbelhandelskette XXXLutz, eine Beteiligung an dem Wettbewerber, der Roller GmbH, zu erwerben. Außerdem werde die Veräußerung der Real-Lebensmitteleinzelhandelsstandorte an verschiedene Erwerber intensiv geprüft. Bislang hätten die Unternehmen Kaufland und Edeka konkrete Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet.
Auch beim Thema Fusionskotrolle scheint Corona und die dadruch entstandene schwierige wirtschaftliche Lage für Unternehmen Spuren zu hinterlassen: So wurden von Januar bis Ende Juni 2020 beim BKartA lediglich 505 Fusionsvorhaben angemeldet und damit über 20 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Allein im Mai waren über 50 Prozent weniger Neuanmeldungen zu verzeichnen als im Mai 2019. Mundt stellt in diesem Zusammenhang indes klar, dass die Behörde nur aufgrund der Pandemie-bedingten Situation ihre Zügel nicht lockern werde: "Seit dem Lockdown im März bzw. April haben wir deutlich weniger Fusionsanmeldungen verzeichnet. Wir werden es uns nicht leisten können, die Fusionskontrolle in Zeiten der Corona-Krise zu lockern. Strukturverschlechterungen durch Fusionen wirken auch nach der Krise fort."
Kartellamt prüft Smart-TVs und Bewertungsportale
Neben Fusionskontrolle und Durchsetzung von Kartellverboten, z.B. wegen illegaler Preisabsprachen, wird das BKartA in nächster Zeit auch verstärkt sogenannte Sektoruntersuchungen vornehmen. Mit diesen verschafft sich die Behörde einen Überblick über die Wettbewerbssituation in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist, etwa bei einem begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine dieser Untersuchungen betrifft den Bereich der Smart-TVs. Mundt wies darauf hin, dass Nutzer der Geräte eine Reihe von biometrischen Daten preisgeben müssten. Es handele sich um ein "spannendes Verfahren", weitere Details wollte Mundt jedoch nicht machen.
Ebenfalls im Fokus des BKartA steht derzeit das Phänomen sogenannter Fake-Nutzerbewerungen. Mundt betonte, dass jede Plattform derartige Bewertungen ernst nehmen müsse. Wann die Untersuchung beendet ist, steht noch nicht fest. Ein Zwischenbericht der Behörde liegt bereits vor. "Wir decken hier die Missstände auf, mehr können wir allerdings nicht machen", so Mundt.
"Mehr können wir nicht machen" – mit diesen Worten spielt der Behördenchefs auf das relativ stumpfe Schwert derartiger Sektoruntersuchungen an. Bei ihnen handelt es sich im Prinzip um ein Verfahren ohne unmittelbare Sanktion, das aber immerhin dazu dienen kann, dem Gesetzgeber Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Mehr Kompetenzen für das BKartA geplant
Wesentlich mehr Durchgriffskompetenz für seine Behörde verspricht sich Wettbewerbshüter Mundt dagegen von einer in Kürze anstehenden Änderung im Bereich der Missbrauchsaufsicht seiner Behörde. Die Bundesregierung will das BKartA in die Lage versetzen, wettbewerbsrechtlich bedenkliche Entwicklungen vor allem im Bereich der digitalen Wirtschaft zügiger und effektiver abzustellen. Ein Referentenentwurf für die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist bereits veröffentlicht und sieht strengere Regeln für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb vor.
Ein neuer § 19a GWB wird es dem BKartA zukünftig ermöglichen, den betreffenden Unternehmen besondere Verhaltenspflichten aufzuerlegen. "Wir bekommen hier quasi ein Instrument der Regulierung", freute sich Mundt am Mittwoch. Mit der neuen Regelung könnte die Bonner Behörde einem Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung untersagen, beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln. Zur Verfügung stehen dürfte das neue, dieses Mal durchaus scharfe Schwert dem Bundeskartellamt ab 2021.
Jahresbericht des BKartA für 2019: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42680 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag