Verfahren auf Englisch, Videoverhandlung, Formfreiheit: Das BMJ plant eine Reform der Schiedsverfahren. So soll Deutschland für internationale Handelsstreitigkeiten attraktiver werden.
Wenn große Wirtschaftsunternehmen in Rechtstreitigkeiten verwickelt sind, konkurrieren Rechtsordnungen mittlerweile international um den attraktivsten Gerichtsstand. London, Singapur – Mannheim? Auch Deutschland wirbt nicht erst sei dem Brexit mit seinem Standort, immerhin auch ein Wirtschaftsfaktor nicht zuletzt für die Anwaltschaft. Entscheidungen made in germany sollen sich in Zukunft zudem besser gegen die Konkurrenz der Nachbarn aus Frankreich, Österreich oder der Schweiz behaupten können. Regelmäßig drohen zwei Absatzbewegungen: Entweder weichen Unternehmen zur Streitbelegung in ordentliche Gerichte anderer Staaten aus – oder sie wählen gleich den Weg in die private Schiedsgerichtsbarkeit.
Umständliche Verfahrensregeln und Unsicherheit über die Vollstreckbarkeit der erzielten Ergebnisse sieht eine jährliche Praxisbefragung durch die Londoner Queen Mary Universität zuletzt als Hauptgründe, warum sich Unternehmen lieber an private Schiedsgerichte wenden, statt sich für staatliche Gerichte zu entscheiden.
Deutschland will aufholen und das Bundesjustizministerium (BMJ) bringt dazu ein Reformprojekt auf den Weg, das Eckpunkte-Papier liegt LTO vor. Die Vorschriften in den Paragrafen 1025 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) sollen dafür geändert werden, dort ist das Schiedsverfahren vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten geregelt. Derzeit müssen Schiedsvereinbarungen der Parteien noch Formanforderungen wie "zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung" (§ 1031 ZPO) genügen. In Zukunft soll Formfreiheit gelten, die Vereinbarungen im Wirtschaftsverkehr können dann in beliebiger Form geschlossen werden. Die mündlichen Verhandlungen sollen komplett per Videokonferenz durchgeführt werden können. Das BMJ-Papier verweist dazu auf die "guten praktischen Erfahrungen in den letzten Jahren".
Auch wenn das Schiedsverfahren unter Privaten stattfindet, kann sich noch ein staatliches Gerichtsverfahren anschließen, wenn es um die Aufhebung oder die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs geht. Der Schiedsspruch und weitere Dokumente aus dem privaten Verfahren sollen auch in englischer Sprache bei Gericht vorgelegt werden können.
BMJ will mehr Transparenz schaffen
Zuständig sollen die Commercial Courts sein, erstinstanzliche Spezialsenate, die einige Länder bei ihren Oberlandesgerichten einrichten wollen. Erste dieser Kammern gibt es in Frankfurt am Main, Hamburg, in Stuttgart und Mannheim. Auch dort soll dann mit Einverständnis der Parteien das Verfahren vollständig in Englisch geführt werden können. Aufwändige Übersetzungen sollen damit überflüssig werden.
Das BMJ-Eckpunktepapier sieht auch mehr Transparenz vor. Während Unternehmen häufig gerade den Weg in die private Streitschlichtung wählen, weil sie fürchten, dass vor Gericht Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden könnten, sehen die Eckpunkte eine Veröffentlichung von Schiedssprüchen vor, falls die Parteien einverstanden sind. Begründet wird diese gesetzliche Ergänzung damit, dass es oft um bedeutsame Rechtsfragen gehe und durch die Veröffentlichung die richterliche Rechtsfortbildung gefördert werden könne.
Auch staatliche Gerichtsverfahren sollen attraktiver werden
Das Vorhaben soll eine weitere Initiative aus dem BMJ ergänzen. Im Januar hatte das Haus von Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte vorgelegt, um auch die Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten vor den staatlichen deutschen Gerichten attraktiver zu machen.
Bei den Landgerichten soll auf Englisch verhandelt werden können, bei den Oberlandesgerichten sollen die Länder die erwähnten "Commercial Courts" einrichten können. Die Vorhaben bauen also aufeinander auf. Die Einrichtung internationaler Spruchkörper ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
Im nächsten Schritt werden konkrete Referentenentwürfe für die Gesetzesänderungen erwartet.
BMJ-Eckpunkte: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51566 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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