Der 68. Deutsche Juristentag in Berlin steht bevor. Und wie immer werden in sechs Abteilungen wichtige rechtspolitische und juristische Probleme unserer Zeit diskutiert. Die Abteilung Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht befasst sich mit möglichen Konsequenzen der Finanzkrise. Die Schwerpunktthemen Regulierung und Aufsicht werden dabei nicht nur rechtlich beleuchtet.
Auf mehr als 10 Billionen (= 10.000.000.000.000) US-Dollar werden inzwischen die Kosten der Finanzkrise für die Weltwirtschaft geschätzt. Allein Deutschland wird in diesem und den kommenden drei Jahren voraussichtlich 316 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen, auch wenn sich die Konjunkturlage zur Zeit wieder bessert.
Der Juristentag befasst sich mit den Auswirkungen der Krise aus rechtlicher Sicht und insbesondere mit den Fragen, wie es mit Regulierungen in Zukunft weiter gehen kann. Was ist zu regulieren und wie weit darf der Staat die Märkte eingreifen?
Auf der Grundlage der Erkenntnisse über die Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise will der 68. Deutsche Juristentag konkrete Empfehlungen für die künftige Gestaltung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte geben. Die Abteilung Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht wählt dabei einen interdisziplinären Ansatz und wird das Thema notwendiger Regulierung und Aufsicht sowohl aus öffentlich- und privatrechtlicher als auch aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive untersuchen. Der Juristentag zeigt damit auch, dass er rechtliche Themen von allen Seiten beleuchtet.
Der Gutachter für das Öffentliche Recht Professor Dr. Wolfram Höfling (Köln) sieht in der Gewährleistung von Finanzmarktstabilität eine elementare Staatsaufgabe, bei deren Bewältigung er auch den nationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eine wichtige Rolle zuweist. In Deutschland sei die komplizierte Verflechtung bei der Bankenaufsicht durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufzulösen. Durch eine zeitnahe Verfassungsänderung sollen die Kompetenzen und Befugnisse einer Aufsichtsbehörde eindeutig zugewiesen und damit auf eine sichere Grundlage gestellt werden.
Auch der Gutachter für das private Wirtschaftsrecht Professor Dr. Daniel Zimmer (Bonn) plädiert dafür, bei künftigen Fehlentwicklungen anstelle der Steuerzahler verstärkt die Banken heranzuziehen. Im Rahmen einer anreizorientierten Sonderregulierung sollen speziell für systemrelevante Banken die Eigenkapitalanforderungen und die Beiträge zu den Einlagesicherungssystemen erhöht werden. Darüber hinaus könnten die Banken durch die europaweite Einführung eines zwingenden Selbstbehalts in einer Größenordnung von mehr als 5 Prozent zu einer sorgfältigeren Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe und einer unmittelbaren Risikoübernahme angehalten werden. Schließlich müssten auch die Qualitätsanforderungen an externe Bonitätsbewertungen durch die Rating-Agenturen deutlich erhöht werden.
Der Bonner Ökonom Professor Dr. Martin Hellwig weist als dritter Experte darauf hin, dass überzogene Boni, die amerikanischen Immobilienmärkte und die Hypothekenverbriefungen nur einen Teil der Krise erklärten. Tiefere Ursachen seien in der verfehlten Anlagestrategie der Finanzintermediäre zu finden, die langfristig investiert, sich aber kurzfristig verschuldet haben. Auch Fehler der Architektur des internationalen Finanzsystems, zu denen er eine unzulängliche Bankenregulierung und exorbitant niedrige Eigenkapitalausstattungen zählt, seien kausal für die Krise gewesen. Neben einer grundlegenden Neuausrichtung der Eigenkapitalregulierung schlägt er eine Verschärfung der Haftung von Vorständen und Aufsichtsgremien sowie ein eigenständiges Restrukturierungsrecht für Banken vor.
Die ergänzenden Referate setzen unterschiedliche Schwerpunkte. So wird auch vor zu viel Regulierung gewarnt und gerade weitere Verschärfungen von Corporate Governance-Regelungen stoßen nicht auf allgemeine Zustimmung.
Schließlich wird die Abteilung sich auch mit Fragen der deutschen Bankenstruktur (zum Beispiel dem Erhalt von Sparkassen etc.) und des Verbraucherschutzes befassen.
Der Autor Rechtsanwalt Martin W. Huff, Leverkusen, ist Pressesprecher des Deutschen Juristentags.
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LTO twittert zum 68. Deutschen Juristentag
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Martin W. Huff, 68. Deutscher Juristentag in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1499 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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