Gewalt gegen Frauen nimmt zu – auch in Deutschland. Seit 40 Jahren macht ein Aktionstag auf das Thema aufmerksam. Dennoch ist die Istanbul-Konvention noch nicht vollständig umgesetzt, kritisieren zahlreiche Organisationen.
"Das Thema gehört in den Mittelpunkt und wir müssen die Dinge beim Namen nennen. Gewalt gegen Frauen – das ist keine Privatsache, sondern es sind schwere Straftaten. Wir brauchen ein starkes öffentliches Bewusstsein für diese alltägliche Gewalt und für die große Zahl der Opfer, damit auch die Betroffenen es schaffen, sich zu wehren und die Gewalt nicht länger hinzunehmen", so Anna Gallina, die Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz.
Seit 40 Jahren erinnert der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen daran, dass zahlreiche Frauen und Mädchen regelmäßig Diskriminierung und Gewalt erfahren.
Ausweislich der jüngst veröffentlichten kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) zur Partnerschaftsgewalt registrierten die Behörden im vergangenen Jahr bundesweit 146.655 Fälle von Gewalt in Partnerschaften, was einen Anstieg um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Mehr als 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Im Jahr 2020 starben 139 Frauen durch die Hand ihrer (Ex-)-Partner.
Setzt Ampel-Koalition die Istanbul-Konvention jetzt vollständig um?
Der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt steht ebenfalls auf der Agenda der neuen Ampel-Koalition. Im Koalitionsvertrag kündigte sie an, "das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder" abzusichern "und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern" sicherzustellen. Zudem werde sie die Istanbul-Konvention "auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam" umsetzen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und geschlechtsspezifische Diskriminierung ein. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Das Übereinkommen wurde im Jahre 2011 vom Europarat, dem 47 Staaten angehören, ausgearbeitet. Deutschland ratifizierte es jedoch erst im Jahre 2017, bevor es zum 1. Februar 2018 auch hierzulande Geltung erlangte.
Seitdem ist Deutschland zur Umsetzung der Konvention verpflichtet – und kam dieser Verpflichtung bis jetzt nach Auffassung vieler nur teilweise nach.
Unzureichender Schutz für besonders vulnerable Gruppen
Das "Bündnis Istanbul-Konvention", zu dem sich im Jahre 2018 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert:innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland zusammengeschlossen haben, hat es sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland voranzutreiben. In seinem "Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" kritisiert es unter anderem, besonders vulnerable Gruppen wie Geflüchtete und LGBTIQ* seien nur unzureichend geschützt.
Am 10. November 2016 trat – bekannt unter dem Slogan "Nein heißt Nein" – eine Reform des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft. Unter anderen unter den Eindrücken der Kölner Silvesternacht 2015/2016 sollte eine Schwachstelle im System des Sexualstrafrechts ausgebessert werden: Künftig sollten alle sexuellen Handlungen strafbar sein, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Also nicht länger nur die Fälle, in denen dem Opfer gedroht oder Gewalt angetan wird. Damit sollte Art. 36 Istanbul-Konvention umgesetzt werden. Ob schon die Umsetzung in dieser Form gelungen ist, darf bezweifelt werden.
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), begrüßte die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die bisherigen Versäumnisse nachzuholen. Zur Umsetzung gehöre eine nachhaltige Finanzierung des Hilfesystems, das allen Frauen, auch Frauen mit Behinderungen und Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, in unterschiedlichen Lebenslagen gut zugänglich sei. Neben einer staatlichen Koordinierungsstelle bedürfe es noch einer unabhängigen Monitoring-Stelle. "Denn gute Politik braucht gute Daten", so Rudolf.
Mit Materialien der dpa
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46759 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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