Alexander Stevens hat ein Buch geschrieben über seinen Job als Anwalt im Sexualstrafrecht. Im Interview erklärt er, wie man Täter und Opfer vertritt. Und moniert eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht.
LTO: Herr Dr. Stevens, die meisten Ihrer Berufskollegen betrachten das Sexualstrafrecht lieber aus sicherer Distanz – schließlich haftet ihm ein Schmuddelimage an, zum Teil werden die Fälle auch als emotional zu belastend empfunden. Warum haben Sie sich trotzdem ausgerechnet auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert?
Stevens: Es ist sogar meines Wissens nach so, dass es mit Ausnahme unserer Kanzlei keinen einzigen Anwalt gibt, der ausschließlich Sexualstrafrecht macht. Der Grund ist einfach erklärt: Ein Herr Hoeneß, aber auch der fiese Mörder, wollen nicht auf dem "selben Stuhl" sitzen wie der Kinderschänder oder Vergewaltiger. Der steht nämlich selbst in der Knastehre an unterster Stelle.
Dass ich mich dennoch dafür entschieden habe, hat zwei Gründe. Zum einen wird um Sex nicht nur bei den Anwaltskollegen, sondern vor allem in der Juristenausbildung ein großer Bogen gemacht. Weder im Studium noch im Referendariat bekommt man auch nur einen einzigen Paragrafen aus dem Sexualstrafrecht gelehrt. Und daraus resultiert auch die Qualität des Wissens unter den Absolventen: Juristen haben von Sex keine Ahnung!
"Der Druck, auf Deals einzugehen, kann enorm sein"
Dies merkte ich selbst, als ich in den Anfängen meiner Anwaltstätigkeit just einen Vergewaltigungsfall hatte, bei dem ich einen für meine Begriffe hundertprozentig unschuldigen Angeklagten vertreten habe, der sich aber auf massiven Druck des Gerichts zu einem sogenannten Zweckgeständnis hat hinreißen lassen, um so im Rahmen eines zweifelhaften Deals zu einer Bewährungsstrafe zu kommen.
Natürlich darf man dabei nicht vergessen, wie unendlich schwer der Druck auf einem lastet, wenn man bedenkt, dass im Falle einer Verurteilung, die gerade im Sexualstrafrecht in den meisten Fällen nur auf einer reinen Aussage gegen Aussage-Konstellation beruht, eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren droht.
Dennoch hätte ich mit dem Wissen, das ich mir im Rahmen des Selbststudiums und der Erfahrung im Sexualstrafrecht über die Jahre angeeignet habe, einem solchen "Teufelspakt" heute nicht mehr zugestimmt und für den Freispruch gekämpft.
LTO: Sie schreiben, die Frage nach den Auswirkungen Ihres Berufs auf Ihr Privatleben werde Ihnen am häufigsten gestellt, jedoch meist eher rhetorisch. Wir sind aber wirklich neugierig.
Stevens: Ich habe in dem Kapitel "Lust" geschrieben, dass ich privat keine One-Night-Stands mehr hätte!
Natürlich war das sehr plakativ. Denn mein Privatleben hat in einem solchen Buch nichts verloren. Aber ganz abgesehen davon, ob das jetzt stimmt oder nicht, kann ich ohne jedwede Rhetorik versichern, dass ich vor allem solche Fälle gedanklich mit nach Hause nehme, in denen mal wieder ein Mann der sexuellen Gewalt bezichtigt wird und ich meine größten Zweifel am Wahrheitsgehalt habe.
Selbst das bayerische Landeskriminalamt geht mittlerweile davon aus, dass fünfzig Prozent aller Vergewaltigungsanzeigen falsch sind. Ich würde das sofort unterschreiben.
"Wir erleben eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht"
LTO: In Ihrem Buch schildern Sie - und zwar ohne Vorwort - Ihre nach eigenen Angaben "härtesten" Fälle. Von dem Geldsklaven, der sich von seiner Domina betrogen fühlt über Geschwister, die sich auch körperlich innig lieben bis zum Gastronom, der sich beim Toilettengang seiner Kundinnen als Voyeur entpuppt. Ihren Mandanten dürfte es regelmäßig lieber sein, den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit zu breiten. Warum haben Sie sich entschieden, das Buch zu machen?
Stevens: Natürlich sind die Fälle anonymisiert. Obwohl es allesamt sehr presseträchtige Fälle waren, über die, meist bundesweit, in allen Boulevardmedien berichtet wurde und die somit per se schon längst öffentlich wurden.
Mit dem Buch geht es mir nicht darum, Geld zu verdienen. Dazu habe ich meinen Anwaltsberuf, der mich ausreichend versorgt. Abgesehen davon, dass man entgegen weitläufiger Meinung mit Bücherschreiben kein Geld verdienen kann.
Ich will aufklären. Wir erleben seit Jahren eine konstante Übermoralisierung von Sex und Sexualstrafrecht. In den letzten 20 Jahren hat sich quasi nur das Sexualstrafrecht im StGB verschärft. Und das mitnichten immer auf eine sinnvolle Art und Weise.
Mit den geschilderten Fällen versuche ich, genau darüber aufzuklären. Wobei ich aber keineswegs die Täter verschone. Schließlich vertrete ich mindestens genauso viele Opfer sexueller Gewalt, und auch da hagelt es in meinem Buch Kritik an Polizei und Justiz.
LTO: Empfinden Ihre Mandanten es mitunter als störend, dass Sie grundsätzlich sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte tätig werden?
Stevens: Dieser Umstand ist sowohl den Beschuldigten als auch den Opfern bekannt, wenn sie mich mandatieren. Und zwar schon meist bevor sie mich überhaupt aufsuchen. Denn ich kommuniziere das ganz offen.
Es schließt sich nämlich keineswegs aus, sowohl Opfer als auch Täter im Sexualstrafrecht zu vertreten. Denn nur, wer die eine Seite kennt, kann auch auf der anderen Seite entsprechend gut agieren: Wenn ich ein Opfer vertrete, weiß ich aus meiner Erfahrung als Strafverteidiger, welche Verhandlungstaktiken das Opfer erwarten können und wo es Sinn macht, sich zu verständigen, etwa einen Täter-Opfer-Ausgleich anzubieten oder das Opfer auf zu erwartende "schwierige" Fragen entsprechend vorzubereiten. Gleiches gilt für die Verteidigung von Tätern.
Constantin Körner, Alexander Stevens Buch "Sex vor Gericht": . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19124 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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