Ob die Pferdeliebhaber die Gleichberechtigung von Klepper und Kläffer verlangen sollten? Aus gegebenem Anlass galoppiert Martin Rath durch die Geschichte des Pferdefleischrechts. Und muss am Ende Bundeskanzler Kohl dafür loben, dass seine Regierung einen Rechtszustand hergestellt hat, der dem Propheten Mose noch selbstverständlich war.
Über dem Pferd als Gegenstand des Lebensmittelrechts liegt ein rechtshistorischer Schatten. Auskünfte von Historikern des 19. Jahrhunderts sind gerne von einiger Phantasie kontaminiert. So schoben katholische und evangelische Geschichtskundige beispielsweise der jeweils anderen Konfession die Verantwortung für die Hexenverfolgung zu. Ganz frei davon ist die Geschichte vom Pferd auch nicht. Es findet sich viel historische Kolportage.
Daher kommt man kaum schlüssig zu einer Antwort auf die Frage, warum hierzulande vergleichsweise wenig Pferdefleisch verzehrt wird. Fragt man nach dem normativen Einschlag, vergaloppiert man sich leicht.
Pferdebraten mit heidnischem Geruch
Zur Erklärung wird ungefähr diese lustige Geschichte kolportiert.
Als der heilige Bonifatius im 7. Jahrhundert durchs noch nicht so genannte Deutschland zog, um die Germanen von den Bäumen zu schütteln, auf denen diese seinerzeit wohnten, auf dass sie brave Katholiken würden, da hatte der Missionar auch die dienstliche Weisung des Papstes im Gepäck, den hiesigen Heiden nebst ihren Göttern auch das Pferdefleischessen auszutreiben.
Bis dahin sollen die Germanen (wie auch die benachbarten Slawen, eigentlich eine Mischpoche) keine Speisegesetze gekannt haben. Sie aßen alles, was nicht bei drei auf den Bäumen war, und reservierten ihren Göttern das Pferd als Opfertier. "Reservierung" ist weit auszulegen: Traditionell war man gut zu sich selbst, ein Stück Pferdebraten blieb für den Menschen vermutlich übrig, sobald der Opferhunger der Götter gestillt war.
Auch wenn frühere Historiker gern so taten, als seien sie dabei gewesen, weiß man das alles nicht so genau. Festhalten darf man wohl, dass über dem Pferdebraten ein heidnischer Geruch hing, gegen den die römische Kirche – als eine der älteren Rechtsquellen in unseren geographischen Breiten – jüdisch-christliche Speisegesetze in Front gebracht haben soll.
Unklarheit zwischen Karl dem Großen und Wilhelm II.
Archäologische Knochenfunde lassen Schlüsse auf Wirtschaftsgeschichte zu. Was flächendeckend getan wurde, war wohl auch legal. Sicher ist man aber nicht: In ihrer tiermedizinischen Dissertation "Die Entwicklung der Pferdeschlachtung und des Pferdefleischkonsums in Deutschland unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen" (München 2006) gibt Agnes Ulrike Gudehus an, dass in vorchristlicher Zeit beispielsweise in der Gegend des heutigen Bremerhavens rund "30 Prozent der Pferde zweijährig und jünger zu Ernährungszwecken getötet" worden seien.
Zur Unterdrückung des heidnischen Opferbetriebes – das Pferdefilet für den Ofen, die Knochen vom Gaul den Göttern – habe unter anderem Papst Gregor III. (im Amt 731-741 n. Chr.) eine der ersten, wenn nicht überhaupt die erste lebensmittelrechtliche Norm deutscher Lande erlassen: Pferdefleisch soll nicht gegessen werden. Der wohl aus Syrien stammende Bischof von Rom mag dafür seine normative Stütze im Mosaischen Gesetz gefunden haben. Aus 3. Mose 11 und 5. Mose 14 (m.w.N.) folgen bis heute die elaborierten jüdischen Speisegebote. Pferdefleisch ist nicht koscher, weil es unter 3. Mose 11 zu subsumieren ist: "Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein."
Dass sich aus dem päpstlichen Norm-Import aus dem tiefen Orient ins heidnische Germanien eine jahrhundertelange Abscheu vor dem Pferdefleischkonsum ergeben haben soll, das sieht nach einer frommen Legende aus. Schließlich erklärte schon das frühe Christentum, Generationen vor Papst Gregor, die jüdischen Speisegebote für nichtig, ja sogar ketzerisch.
Plausibler scheint die "materialistische" Erklärung: Alle großen Städte des Mittelalters waren nah ans Wasser gebaut. Dem Hausgesinde wurde deshalb vielerorts Lachs aus der Flussfischerei vorgesetzt, bis es keinen Fisch mehr sehen konnte. Für Proteinversorgung war jedenfalls gesorgt. Zähes Pferdefleisch, die Tiere wurden ja in erster Linie für lebenslanges Arbeiten gehalten, dürfte eher nicht die Alternative der Wahl gewesen sein.
Auf dem flachen Land wird der Ritter die Vorfahren des heutigen Polizeipferdes, also diese Machtdemonstration aus großem Tier und bewaffnetem Reiter, weder dem Bauern zum Fraß gegeben noch selbst gegessen haben. Der Adel pflegte Wild zu jagen.
Martin Rath, Rechtshistorisches zum Pferdebraten: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8213 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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