Heinrich Heine: Aus den "Memoiren" eines Jura­stu­denten

Heinrich Heine war Romantiker, Dichter und politischer Journalist; seine Werke wie das "Buch der Lieder" wurden schon zu Lebzeiten verboten. Dennoch gehört Heine noch heute zu den bedeutendsten Erscheinungen der Weltliteratur. Und fast wäre er Anwalt oder Juraprofessor geworden. Er starb am 17. Februar vor 155 Jahren.

"Hätt’ er gelernt was Rechtes, müsst er nicht schreiben Bücher", meinte der vermögende Hamburger Kaufmann Salomon Heine später über seinen am 13. Dezember 1797 in Düsseldorf geborenen Neffen Harry (Heinrich) Heine, als dessen Mäzen er jahrzehntelang fungierte.

In seinen "Memoiren" berichtet Heinrich Heine später, dass es seine Mutter davor graute, dass ihr Sohn womöglich Dichter würde. Deshalb bestimmte sie ihn zunächst zum Militärdienst, dann zum Bankkaufmann und schließlich – nachdem die beiden ersten mütterlichen Berufspläne gescheitert waren – zur Aufnahme des Jurastudiums. Advokaten würden innerhalb einer bürgerlichen Gesellschaft, so empfand es Betty Heine, "durch die Gewohnheit des öffentlichen Vortrags [...] die schwatzenden Hauptrollen spielen."

An der Bonner Universität nahm Heine im Oktober 1819 das Studium auf. Juristische Vorlesungen bildeten jedoch nur das Rahmenprogramm, während von ihm vorzugsweise Vorlesungen in Geschichte und Literatur besucht wurden.

Studentische Wanderjahre

Im Herbst 1820 ging Heine nach Göttingen. Ob er dort überhaupt juristische Vorlesungen besucht hat, ist zweifelhaft. Schon kurz nach Semesterbeginn musste er sich wegen eines Verstoßes gegen die Duellgesetze vor dem Universitätsgericht verantworten. Heine war von einem Kommilitonen wegen seines Judentums beleidigt worden und hatte diesen zum Duell gefordert. Die Universität verwies beide Duellanten im Februar 1821 für ein Semester von der Universität. Da stellte es nur noch eine Marginalie dar, dass Heine wegen eines Verstoßes gegen das "Keuschheitsgebot" auch noch aus der Burschenschaft ausgeschlossen wurde.

Onkel Salomon nahm ihm die Eskapaden nicht weiter übel, bewilligte zwei weitere Studienjahre und schickte den Neffen im März 1821 nach Berlin. Aber auch dort kam Heines Jurastudium nur eine untergeordnete Rolle zu. Stattdessen tummelte er sich in literarischen Zirkeln und Salons und frönte lieber seiner eigenen Dichtkunst.

Anfang Mai 1823 reiste der Studienexilant wieder aus Berlin ab. Sein Abgangszeugnis, das er für die erneute Immatrikulation in Göttingen benötigte, bestätigte dem "Student der Rechte Harry Heine aus Düsseldorf gebürtig, während seines Aufenthaltes auf hiesiger Universität sich gesittet betragen" zu haben. Immerhin!

Fest entschlossen, sein Studium jetzt voranzutreiben, verpasste sich der Jurastudent in Bezug auf die geliebte Dichtkunst "einen Maulkorb, damit sie mich beim juristischen Strohdreschen mit ihren Melodien nicht störe".

Doch angesichts der selbst auferlegten Askese sah sich Heine häufig "mit der Brust voll unverstandener Sehnsucht und den Kopf voll von noch unverstandenem juristischen Wischiwaschi" an der Jurisprudenz verzweifeln.

Als Onkel Salomon schließlich Ergebnisse erwartete, überwandt sich Heine und reichte sein Gesuch um Zulassung zum sogenannten Doktorexamen ein. Mit bemerkenswerter Offenheit gestand er in seinem Antrag, dass es noch nie seine Absicht gewesen sei, "die Rechtskunde zum einzigen Broterwerb zu erwählen." Er habe immer auch noch danach getrachtet, "Geist und Herz für die Humanitätsstudien wissenschaftlich auszubilden". Im Übrigen sei ein seit längerem verspürtes hartnäckiges Kopfleiden schuld daran, dass seine juristischen Kenntnisse nicht seinem Fleiss und Eifer entsprächen. Er bitte deshalb bei der Prüfung um Nachsicht. Die Nachsicht wurde gewährt. Heine bestand das Doktorexamen am 3. Mai 1825. 

Voller Selbstbegeisterung frohlockte er gegenüber einem Korrespondenzpartner: "Ich habe den ganzen verflossenen Winter anhaltend Jurisprudenz getrieben und war dadurch imstande, vorige Woche das juristische Doktorexamen zu machen, welches ich ganz vortrefflich bestand [...]. Ich bin also der Sache nach Doktor und es macht keine ironische Wirkung mehr, wenn Sie mich in Ihren Briefen mit diesem Titel benennen."

Advokat oder Juraprofessor

Es stellte sich nun wieder die Frage nach der Berufswahl. Schon 1824/25 hatte sich Heine mit "Vorarbeiten zu den Vorlesungen, die ich an der Berliner Universität halten will" beschäftigt.

Sehr intensiv wurden seine Bemühungen um akademische Ehren noch einmal 1827, als er für neun Monate in München wohnte und sich erfolglos um eine Professur für Literaturgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität bewarb. Zu jener Zeit war seine zwischenzeitlich verfolgte Absicht, Advokat zu werden, schon gescheitert. Heine hatte darauf spekuliert, mit Hilfe von Onkel Salomon eine Stelle in Hamburg zu bekommen. 

Schließlich bewarb er sich 1831 auf eine Stelle als Syndikus beim Hamburger Senat, um sich "eine sichere Stellung zu erwerben." Auch dieser Versuch scheiterte. Noch 1834 beschimpfte Heine die Hamburger Advokaten beim Senat als "Bratenwender der Gesetze".

Die Idee, einen juristischen Beruf auszuüben, war damit endgültig ad acta gelegt. In seinen "Memoiren" lässt er keinen Zweifel daran, dass die Juristerei nicht sein Metier war: "Ich brachte jenes gottverfluchte Studium zu Ende, aber ich konnte mich nimmer entschließen, von solcher Errungenschaft Gebrauch zu machen, und vielleicht auch, weil ich fühlte, daß andere mich in der Advokasserie und Rabulisterei leicht überflügeln würden, hing ich meinen juristischen Doktorhut an den Nagel."

Alles Weitere ist Literaturgeschichte.

Am 17. Februar 1856 starb Heinrich Heine an den Folgen einer Rückenmarktuberkulose in Paris. Drei Tage später wurde er auf dem Montmartre beigesetzt.

Der Autor Jürgen Seul lebt als freier Publizist und Redakteur in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Er verfasste zahlreiche Publikationen u. a. zum Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie zu rechtshistorischen Themen.

 

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Zitiervorschlag

Jürgen Seul, Heinrich Heine: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2566 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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