Mit seinem Bestseller "Verbrechen" hat der Strafverteidiger Ferdinand von Schirach einen der literarischen Überraschungserfolge des vergangenen Jahres hingelegt. Er verteidigte aber auch den Arzt, der seinen Patienten einen tödlichen Drogencocktail verabreichte. Vor dem Urteil sprach von Schirach im Interview mit LTO über das Mandat und seine Pläne als Schriftsteller.
LTO: Herr von Schirach, wie hat sich Ihr Anwaltsleben verändert, seitdem Sie Bestseller-Autor geworden sind?
Schirach: Komischerweise hat sich nichts verändert. Beruflich gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Schreiben und den Mandaten. Schon vor dem Buch habe ich die meisten Mandate abgelehnt, die mir angeboten wurden. Andere Dinge sind mir aber klar geworden. Zum Beispiel, dass Marcel Reich-Ranicki völlig Unrecht hat mit seiner Behauptung, in Deutschland gebe es zu wenig Büchersendungen im Fernsehen. Das ist Unsinn.
LTO: Ihr Buch erscheint, kein Dreivierteljahr nach Veröffentlichung, in der 15. Auflage. Werden Sie mit Fanpost überhäuft?
Schirach: Es gibt immer wieder Briefe und E-Mails, die mich freuen. Eine Dame schrieb, sie habe ihr ganzes Leben versucht, ihren Mann zum Lesen zu bringen. "Verbrechen" sei das erste Buch, das er ganz gelesen habe. So etwas ist doch wunderbar, dafür schreibt man.
LTO: Haben Sie den Eindruck, dass sich die meisten Ihrer Anwaltskollegen mit Ihnen über Ihren Erfolg freuen?
Schirach: Neid habe ich bisher kaum erlebt. Schreiben ist etwas ganz anderes als das, was Juristen sonst in den Gerichten tun. Anwälte, Richter und Staatsanwälte nehmen das Buch nicht als etwas wahr, was ihre beruflichen Kreise stören könnte. Als Person bleibe ich in "Verbrechen" ja ganz im Hintergrund. Es geht um die Fälle, um die Menschen, um Literatur und es geht nie um mich – ich bin nicht Herr Bossi.
LTO: Haben Sie mit einem derartigen Erfolg gerechnet?
Schirach: Nein, natürlich nicht. Ich dachte schon, dass es vielleicht ein paar Leute geben würde, die das gerne lesen. Dass es aber gleich so viele sind, war unvorstellbar.
Neues Buch im Herbst: "Vielleicht etwas dunkler und essentieller"
LTO: Wird es eine Fortsetzung von "Verbrechen" geben oder hegen Sie andere literarische Pläne?
Schirach: Im Herbst erscheint ein zweiter Band. Der Titel ist "Schuld". Es sind Kurzgeschichten wie in "Verbrechen". Vielleicht sind sie etwas dunkler und essentieller. Was ich danach schreibe? Ich habe einige Ideen, aber es werden keine Kurzgeschichten mehr sein.
LTO: Gerade sind die Filmrechte an "Verbrechen" verkauft worden. Werden Sie das Drehbuch schreiben?
Schirach: Nein, ich verstehe nichts vom Film. Ich freue mich darauf, was aus der Sache wird und werde es mir gerne ansehen. Aber ich habe und wollte keine Mitspracherechte.
LTO: Als Strafverteidiger haben Sie es manchmal mit den ganz harten Jungs zu tun. Sind Sie selber je in eine gefährliche Situation geraten?
Schirach: Es ist so, dass Anwälten fast nie etwas passiert, man braucht sie ja und ist in der Regel freundlich mit ihnen. Ich war in ein paar merkwürdigen Situationen, aber es kam mir nie gefährlich vor. Manchmal begegne ich Menschen, vor denen man Angst haben müsste, z.B. wenn jemand, der wegen mehrfachen Mordes gesucht wird, in der Kanzlei auftaucht. Aber Angst ist ja meist nur Unkenntnis und die meisten Mörder töten nicht aus Lust, sondern aus Verzweiflung über eine Situation.
"Drogenarzt"-Verteidigung: "Patienten waren mündig"
LTO: Herr von Schirach, aktuell vertreten Sie den als "Drogenarzt" bezeichneten Mediziner, der den Tod von zwei Patienten verantworten muss. Haben Sie im Umfeld des Verfahrens Besonderheiten erlebt, etwa im Zusammenhang mit dem sektenhaften Hintergrund der Therapie, nach der der Arzt vorging?
Schirach: Die Staatsanwaltschaft hat anfangs geprüft, ob es sich um eine Sekte handelt. Es ist klar geworden, dass weder Arzt noch Patienten das Geringste damit zu tun haben. Die Patienten sind ihrem freien Willen gefolgt und waren mündig. Daran gibt es keinen Zweifel. Es waren keine psychisch kranken Menschen, sondern sie hatten ganz normale Alltagsprobleme, die um menschliche Beziehungen oder stressbedingte Auswirkungen kreisten. Die Kernfrage des Prozesses lautet: Inwieweit handeln Patienten selbstverantwortlich, wenn sie wissen, dass sie illegale Drogen nehmen? Das ist schwierig zu beantworten und es gibt bislang keine Rechtssprechung dazu.
LTO: Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und in einem Fall versuchten Mord. Worauf haben Sie plädiert?
Schirach: Auf Freispruch für den Vorwurf des versuchten Mordes, zumindest dieser Vorwurf ist Unsinn. Bei dem Rest ist es kompliziert. Ich meine, er müsste auch wegen der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen werden. Ein Dealer, der seinen Kunden Drogen verkauft, würde nie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bei einem Arzt soll das anders sein, zumindest will die Staatsanwaltschaft das. Ich finde das nicht ganz falsch, aber es ist auch nicht ganz richtig. Die ausgewogene Mitte zu treffen, ist das Hauptproblem dieses Prozesses. Wie kommt es, dass wir einen Drogenhändler, der aus reiner Habgier handelt, nicht bestrafen, aber einen Arzt, der nur seinen Patienten helfen will, ins Gefängnis stecken? Letztlich würde ich darauf plädieren, den Arzt nur wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verurteilen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem lebenslangen Berufsverbot halte ich nur für tragbar, soweit es ihn als niedergelassenen Arzt betrifft. Er sollte im Krankenhaus weiterarbeiten können.
LTO: Worauf basierte Ihre Verteidigung?
Schirach: Wir versuchten möglichst alles aufzuklären. Der ganze Prozess verlief in Ruhe und ohne Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft. Das ist im Sinne meines Mandanten. Er kann die Sache nicht mehr ungeschehen machen und es sind letztlich seine Patienten. Sie haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie alles passiert ist. Unsere Strategie war also größtmögliche Offenheit.
"Näher am Unglück als an einer Straftat"
LTO: Wie begründen Sie gegenüber dem Gericht die Einwilligung eines Patienten in eine Körperverletzung in Anbetracht des besonderen Vertrauens- und Obhutsverhältnisses zum Arzt?
Schirach: Die Frage, die sich stellt, ist, ob der Arzt den Patienten vor seiner eigenen Verantwortung "schützt". Haben wir da eine verklärte, beinahe unmündige Vorstellung von einem Arzt aus den 50er Jahren im Sinne eines unfehlbaren Halbgottes in Weiß? Oder wünschen wir nicht eigentlich, dass wir in einem Arztzimmer doch noch Eigenverantwortung haben?
LTO: Mit welchem Argument halten Sie eine Einwilligung in die eigene Tötung gegenüber dem Gericht für vertretbar trotz offenkundiger Fremdeinwirkung durch Ihren Mandanten?
Schirach: Es handelte sich weder um eine Einwilligung in eine Tötung noch um eine Tötung auf Verlangen. Dieser Arzt wollte nicht töten. Es war ein Versehen, dass es zu einer Überdosierung und zu zwei Todesfällen kam. Anders als die Staatsanwaltschaft bin ich sicher, dass die Patienten in die gefährliche Körperverletzung einwilligt haben. Sie wussten, welche Mittel sie nahmen, sie wussten, dass sie illegal waren und sie kannten die Nebenwirkungen. Die eigentliche Frage ist, ob die Einwilligung in die gefährliche Körperverletzung auch eine Einwilligung in den Tod ist. Das könnte der Unterschied zwischen einem Drogenhändler und einem Arzt sein. Beim Arzt verlässt man sich darauf, dass er keinen Fehler macht. Macht er ihn doch, könnte es eine fahrlässige Tötung sein.
LTO: Wie sieht das Gericht diesen Punkt?
Schirach: Das werden wir bei der Urteilsverkündung hören. Die Patienten meines Mandanten haben sich alle freundlich über diesen Arzt geäußert. Auch damit wird man sich befassen müssen. Der Mann ist kein Verbrecher und die Tat ist viel näher an einem Unglück als an einer Straftat. Ich vermute, dass das Gericht meiner Argumentation folgen wird und ihn nur wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilen wird.
LTO: Ist Ihr Mandant ein Überzeugungstäter, der eher bereit ist, die Schuld auf sich zu nehmen, als die von ihm angewandte sehr zweifelhafte Behandlungsform in Frage zu stellen?
Schirach: Er glaubte an die psycholytische Therapie. Das ist heute anders. Ich habe selten jemand gesehen, der so unter dem Tod seiner Opfer leidet wie dieser Mann. Er ist ein aufrechter Mensch, der falsch gehandelt hat. Heute stellt er die Therapieform und damit sein Leben in Frage.
"Psychotherapie hilft in vielen Fällen nicht"
LTO: Wäre eine Verteidigung für Sie schwierig gewesen, wenn Ihr Mandant seiner Behandlungslehre nach wie vor anhinge?
Schirach: Nein, ich maße mir nicht an, solche Fragen für einen anderen Menschen zu entscheiden. Wenn Sie mich persönlich fragen: Ich bin kein Freund der so genannten psycholytischen Therapie, offen gesagt, ich halte sie für Blödsinn. Aber es gibt Gründe dafür, dass es sie gibt: Viele Menschen haben heute keine ordentliche Struktur mehr im Leben. Alles ist weggefallen, was sie in einer Bindung hielt - etwa Vorbilder aus den Bereichen Kirche, Familie oder Politik. Die Menschen scheinen sich heute zu sehr mit sich selbst zu beschäftigen. Therapien haben ihre Berechtigung, wenn man Erlebtes nicht anders bewältigen kann, zum Beispiel als Opfer extremer Gewalt. Aber in vielen anderen Fällen helfen sie nicht.
LTO: Das sind ja recht kritische Töne...
Schirach: Wenn Sie heute durch Charlottenburg oder Wilmersdorf gehen, hängt an jedem zweiten Haus ein Schild einer Praxis für Psychotherapie. Es ist eine Industrie, die ich für unnütz und kontraproduktiv halte, weil sie die Menschen nicht glücklich macht und eine neue Abhängigkeit schafft. Es kommt oft so viel Unsinn dabei heraus und am Ende haben die Patienten mehr Probleme als am Anfang. Das führt zu solchen Auswüchsen wie der psycholytischen Psychotherapie, die nichts außer Verwirrung bringen. Aber wir haben uns für die freie Gesellschaft entschieden und müssen damit wohl auch diese merkwürdigen Auswüchse in Kauf nehmen.
Sexueller Missbrauch: "Längere Verjährungsfristen haben nicht viel Sinn"
LTO: Herr von Schirach, Sie waren die prägende Kinder- und Jugendzeit Ihres Lebens Internatsschüler am Kolleg St. Blasien. Auch wenn Sie selber nicht Opfer eines Missbrauchs geworden sind, denken Sie, dass sich des Themas gut angenommen wird?
Schirach: Es ist richtig, das Thema ordentlich aufzuklären. Wie man das justiziabel macht, ist eine andere Frage. Ich glaube, dass die jetzt diskutierte Erweiterung der strafrechtlichen Verjährungsregeln nicht viel Sinn hat: Die Verjährung beginnt ohnehin erst zu laufen, wenn das Kind volljährig wird. Sinnvoller wäre es, wenn Kinder, Eltern und Strafverfolger so aufgeklärt wären, dass sie Missbrauchsvorwürfe vom ersten Augenblick der Verdachtsäußerung an ernst nehmen, so dass diese direkt verfolgt werden können. Die Diskussion um die Missbrauchsfälle scheint das jetzt endlich zu erreichen.
LTO: Halten Sie es für denkbar, dass die zahlreichen Opfer des Missbrauchs und der bekannt gewordenen sexuellen Übergriffe selbst eines Tages zu Tätern werden könnten?
Schirach: Ich glaube das nicht. Grundsätzlich haben missbrauchte Kinder zwar eher die Tendenz, im Erwachsenenalter selbst zu missbrauchen als andere Kinder. Aber ich denke nicht, dass wir in fünf Jahren mit einer umgekehrten Flut rechnen müssen. Denn die Sachen, die sich an Schulen abgespielt haben, waren verhältnismäßig harmlos. Das ist nicht zu vergleichen mit Kindern, die innerhalb ihrer eigenen Familie über Jahre hinweg ein Martyrium der Gewalt und sexueller Misshandlung erlebt haben und nichts anderes kannten. Ich habe allerdings ein bisschen Bedenken, was man über die Odenwald-Schule lesen konnte. Das, was sich dort zugetragen haben soll, scheint eine andere Qualität zu haben, die Anlass zur Sorge gibt.
Das Interview führte Gil Eilin Jung. Sie ist freie Journalistin in Bremen.
Gil Eilin Jung, Ferdinand von Schirach: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/379 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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