Welche Vorschrift ist bei dem Einsatz von Brechmitteln zum Zwecke der Beweissicherung nicht tangiert?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, denn diese Grundrechte sind bei der Verabreichung von Brechmittel in jedem Fall tangiert. Ob ein Grundrechtsverstoß im Ergebnis vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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