Vertiefend zu den Zuständigkeiten im Strafverfahren: Welche der Aussagen stimmt?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, dies gilt nur bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Danach darf das Gericht seine Unzuständigkeit nur aussprechen, wenn der Angeklagte eben dies geltend macht, vergleiche § 16 StPO.
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