Vertiefend zu den Zuständigkeiten im Strafverfahren: Welche der Aussagen stimmt?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, weitere besondere örtliche Gerichtsstände sind zum Beispiel der der Presse, § 7 Abs. 2 StPO, sowie der des örtlichen Zusammenhangs, § 13 StPO.
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