Ein kleiner Wissenstest zum Beschuldigtenbegriff: Welche der folgenden Aussagen trifft nicht zu?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, denn so einfach ist das nicht. Lediglich der Tatverdächtige, gegen den ein Verfahren als Beschuldigter eingeleitet wurde, wird als Beschuldigter bezeichnet. Vertiefend hierzu das Urteil des BGH vom 28. Februar 1997 (Az. StB 14/96).
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