Theodor Geigers Rechtssoziologie ist vom Begriff "Wertnihilismus" geprägt. Was ist damit gemeint?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es. Theodor Geiger meinte mit Wertnihilismus die völlige Ablehnung jeglicher Rechtsphilosophie. Er unterschied zwischen theoretischem (keine theoretischen Aussagen über Werte oder Gerechtigkeit) und praktischen Wertnihilismus (keine Wertung des Rechts).
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