Welche Behauptung trifft auf das Verfahren im ersten Rechtszug in der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das FamFG spricht nicht von Klägern und Beklagten, sondern von Antragstellern und -gegnern gemäß §§ 23, 24 FamFG.
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