Welche Behauptung trifft auf das Verfahren im ersten Rechtszug in der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu?
vorherige Frage nächste FrageNein, in der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat nach § 26 FamFG das Gericht von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln. Die Parteien sollen dabei lediglich mitwirken, so § 27 FamFG.
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