Wer ist nicht beteiligtenfähig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Die europäische Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des Privatrechts gemäß § 8 Nr. 1 FamFG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 SE-VO Nr. 2157/2001 vom 08.10.2001 ("SE" steht für Societas Europaea).
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