Was änderte der Gesetzgeber inhaltlich durch das FamFG?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, eher umgekehrt. Das zum Amtsgericht gehörige Vormundschaftsgericht schaffte das FamFG ab. Betreuungsangelegenheiten, für die die Vormundschaftsgerichte u.a. zuständig waren, übernehmen nun die neuen Betreuungsgerichte.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.