Welche Konsequenzen drohen Eltern, die mit ihren Schulkindern schon vor Ferienbeginn in Urlaub fahren?
vorherige Frage zur AuswertungFalsch. Auch hier gilt die Schulpflicht des Art. 7 GG. Nicht die Eltern legen den Lehrstoff fest, sondern die Schulbehörden (VG Freiburg, Urt. v. 20.10.2004, Az. 2 K 1803/04).
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